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Beruf / Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Letzter Beitrag von Yossarian am Heute um 09:46:12 »In Deutschland lebende Ausländer können auch wirksam heiraten, wenn ein Verlobter sich in der zuständigen Botschaft befindet und seine Partnerin nur am Botschaftsfenster steht. Trotz der Heirat durch das Fenster hat die Vermählung „vor“ dem zuständigen Konsularbeamten der ausländischen Botschaft stattgefunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 15. Juli 2026 (Az.: 12 Wx 2/25 e). Das Gericht ließ jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
(Quelle)
Erinnert mich irgendwie an die Ferntrauungen im Krieg,
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