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Themendiskussionen / Re: der Handapparat
« Letzter Beitrag von Conte am Gestern um 12:41:11 »„Die Anstalt“ zum Thema „Sexarbeit“: Kritik und Programmbeschwerde
1. Oktober 2026
Wir haben uns nach längeren Überlegungen entschieden, eine Programmbeschwerde gegen die Sexarbeits-Sendung der „Anstalt“ einzureichen.
Zudem weisen wir an dieser Stelle nochmal auf die Stellungnahme des BUFAS e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) hin: https://www.bufas.net/stellungnahme-zur-sendung-die-anstalt-mit-dem-titel-die-prostitutionsanstalt-vom-zdf/
Ebenso sei die Stellungnahme des BesD e.V. – Berufsverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen erwähnt: https://berufsverband-sexarbeit.de/satirische-darstellung-von-sexarbeit-in-der-zdf-anstalt-ein-baerendienst-fuer-prostituierte/
Programmbeschwerde gegen „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 („Die Prostitutionsanstalt“) und den begleitenden Faktencheck gem. § 25 der ZDF-Satzung
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrats,
hiermit erheben wir eine Programmbeschwerde gegen die Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 sowie gegen den dazu veröffentlichten „Faktencheck“.
Die Sendung behandelt einen gesellschaftlich, rechtlich, wissenschaftlich und politisch hochkomplexen Themenkomplex: nicht nur Sexarbeit bzw. Prostitution, sondern auch Menschenhandel. Gerade deshalb gelten erhöhte Anforderungen an Sorgfalt, Kontextualisierung, Ausgewogenheit und Quellenprüfung. Die folgende wissenschaftliche Stellungnahme erläutert die Kritikpunkte und ihren Bezug zu den Programmgrundsätzen des ZDF sowie zu § 26 des Medienstaatsvertrags.
Wir bitten den Fernsehrat zu prüfen, ob die Sendung und der begleitende Faktencheck mit den Programmgrundsätzen des ZDF sowie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags vereinbar sind.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung des Ergebnisses des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
Anne Bonny (Hydra e.V.)
Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Wissenschaftliche Stellungnahme zur Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026
Autorin: Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) unter Mitarbeit von Anne Bonny (Hydra e.V.) und Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Zusammenfassung der Kritikpunkte:
Verletzung der Menschenwürde von Sexarbeitenden durch Witz und Lächerlichmachen
Einseitiges Narrativ, das die deutsche Gesetzgebung ausschließlich kritisiert und die Gesetzgebung nach dem „Nordischen Modell“ aussschließlich unkritisch und positiv darstellt.
Fehlende Abgrenzung zu Verbänden und Lobbyorganisationen, die das „Nordische Modell“ fordern, und unkritische Übernahme ihrer Argumentation
Verzerrte historische Darstellung der Prostitution und ihrer rechtlichen Regelung in Deutschland.
Verschweigen der Schutzfunktion des Prostitutionsgesetzes sowie der Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung.
Verkürzte Darstellung des Prostituiertenschutzgesetzes und Lächerlichmachen konkreter Schutzmaßnahmen.
Einseitige Quellenauswahl
Vermischung von Tatsachenbehauptungen, politischen Wertungen und satirischer Zuspitzung.
Unwissenschaftlicher und instrumenteller Umgang mit wissenschaftlichen Studien, Zahlen und Schätzungen.
Einseitige Darstellung des nordischen Modells und Verschweigen seiner negativen Folgen für Sexarbeitende.
Irreführende und verkürzte Darstellung internationaler Abkommen und menschenrechtlicher Positionen.
Vermischung von Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Stigmatisierung von Sexarbeitenden, insbesondere migrantischen Frauen, und Abwertung ihrer politischen Forderungen.
Pauschale Pathologisierung von Sexarbeitenden und Verwendung psychischer Erkrankungen als Pointe.
Verhinderung einer fundierten Meinungsbildung des Publikums durch das Weglassen wesentlicher Informationen und die verzerrte Darstellung wissenschaftlicher Befunde sowie politischer Gegenpositionen.
Quelle mit detaillierter Ausführung der einzelnen Punkte:
1. Oktober 2026
Wir haben uns nach längeren Überlegungen entschieden, eine Programmbeschwerde gegen die Sexarbeits-Sendung der „Anstalt“ einzureichen.
Zudem weisen wir an dieser Stelle nochmal auf die Stellungnahme des BUFAS e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) hin: https://www.bufas.net/stellungnahme-zur-sendung-die-anstalt-mit-dem-titel-die-prostitutionsanstalt-vom-zdf/
Ebenso sei die Stellungnahme des BesD e.V. – Berufsverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen erwähnt: https://berufsverband-sexarbeit.de/satirische-darstellung-von-sexarbeit-in-der-zdf-anstalt-ein-baerendienst-fuer-prostituierte/
Programmbeschwerde gegen „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 („Die Prostitutionsanstalt“) und den begleitenden Faktencheck gem. § 25 der ZDF-Satzung
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrats,
hiermit erheben wir eine Programmbeschwerde gegen die Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 sowie gegen den dazu veröffentlichten „Faktencheck“.
Die Sendung behandelt einen gesellschaftlich, rechtlich, wissenschaftlich und politisch hochkomplexen Themenkomplex: nicht nur Sexarbeit bzw. Prostitution, sondern auch Menschenhandel. Gerade deshalb gelten erhöhte Anforderungen an Sorgfalt, Kontextualisierung, Ausgewogenheit und Quellenprüfung. Die folgende wissenschaftliche Stellungnahme erläutert die Kritikpunkte und ihren Bezug zu den Programmgrundsätzen des ZDF sowie zu § 26 des Medienstaatsvertrags.
Wir bitten den Fernsehrat zu prüfen, ob die Sendung und der begleitende Faktencheck mit den Programmgrundsätzen des ZDF sowie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags vereinbar sind.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung des Ergebnisses des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
Anne Bonny (Hydra e.V.)
Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Wissenschaftliche Stellungnahme zur Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026
Autorin: Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) unter Mitarbeit von Anne Bonny (Hydra e.V.) und Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Zusammenfassung der Kritikpunkte:
Verletzung der Menschenwürde von Sexarbeitenden durch Witz und Lächerlichmachen
Einseitiges Narrativ, das die deutsche Gesetzgebung ausschließlich kritisiert und die Gesetzgebung nach dem „Nordischen Modell“ aussschließlich unkritisch und positiv darstellt.
Fehlende Abgrenzung zu Verbänden und Lobbyorganisationen, die das „Nordische Modell“ fordern, und unkritische Übernahme ihrer Argumentation
Verzerrte historische Darstellung der Prostitution und ihrer rechtlichen Regelung in Deutschland.
Verschweigen der Schutzfunktion des Prostitutionsgesetzes sowie der Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung.
Verkürzte Darstellung des Prostituiertenschutzgesetzes und Lächerlichmachen konkreter Schutzmaßnahmen.
Einseitige Quellenauswahl
Vermischung von Tatsachenbehauptungen, politischen Wertungen und satirischer Zuspitzung.
Unwissenschaftlicher und instrumenteller Umgang mit wissenschaftlichen Studien, Zahlen und Schätzungen.
Einseitige Darstellung des nordischen Modells und Verschweigen seiner negativen Folgen für Sexarbeitende.
Irreführende und verkürzte Darstellung internationaler Abkommen und menschenrechtlicher Positionen.
Vermischung von Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Stigmatisierung von Sexarbeitenden, insbesondere migrantischen Frauen, und Abwertung ihrer politischen Forderungen.
Pauschale Pathologisierung von Sexarbeitenden und Verwendung psychischer Erkrankungen als Pointe.
Verhinderung einer fundierten Meinungsbildung des Publikums durch das Weglassen wesentlicher Informationen und die verzerrte Darstellung wissenschaftlicher Befunde sowie politischer Gegenpositionen.
Quelle mit detaillierter Ausführung der einzelnen Punkte:
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