Der Mandant ist erbost.
Weil ich Geld von ihm will.
Das hätte ich ihm nämlich vorher sagen müssen.
Ja nee, is klar. Mein Bäcker muß mich auch erst vorher darauf hinweisen - mit schriftlicher Belehrung, die ich unterschreiben muß -, daß die Brötchen Geld kosten.
Und außerdem sei sein Vater doch rechtsschutzversichert (Junge, die Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein, wenn Dir eine vorsätzliche Straftat zur Last gelegt wird).
Nicht mein Problem, wenn die Straftat (Widerstand gegen Polizeibeamte) zu popelig ist, und es nicht für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger reicht. Dafür klappt das ja mit der Pflichtverteidigung mit dem nächsten Ding, das er in der Pipeline hat, der Sache mit den Fingerabdrücken und den Fotos vom Stehlgut auf seinem Fratzenbuchprofil.
Hätte ich ihm natürlich alles vorher sagen müssen.
Und außerdem wisse er gar nicht, was ich überhaupt für ihn getan hätte. Naja, ich hab mir die Akte kommen lassen, mit ihm und seiner Familie (alles Zeugen) den Sachverhalt durchgesprochen und mir zum ersten Hauptverhandlungstermin die Beine in den Bauch gestanden, weil der junge Mann keine Lust hatte, vor Gericht zu erscheinen. Ach ja, und der Richterin mit Engelszungen ausgeredet, gleich einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen. Das ist ja alles nix.
Wenn er vor dem nächsten Hauptverhandlungstermin Anfang Dezember nichts zahlt, lege ich das Mandat nieder und teile ihm das mit. Wahrscheinlich erscheint das dumme Großmaul dann wieder nicht zum Termin. Wenn der Haftbefehl dann ergangen ist und er in U-Haft sitzt, lasse ich mich dann als Pflichtie beiordnen.