Das errinnert mich aber doch ein wenig an versuche halbtotalitärer Regimes wie in Polen oder Israel, die Gewaltenteilung einzuschränken und den Rechtsstaat auszuhebeln.
Man muß unterscheiden zwischen der fixen Idee eines Politikers, der keine Ahnung von nix hat und geltendem Recht.
§ 192 SGG ist im wesentlichen historisch zu erklären und wird nur sehr selten angewendet. Die mir bekannten Fälle könnte ich nach fast 40 Jahren im Job an einer Hand abzählen, und ich habe früher seht viel bis überwiegend Sozialrecht gemacht.
In der Sozialgerichtsbarkeit haben sich früher nur wenige Anwälte blicken lassen, meistens wurden die Kläger von irgendwelchen Verbänden vertreten (VdK u.ä.), und genauso oft nahmen die Kläger ihr (vermeintliches) Recht selbst in die Hand. Das treibt mitunter seltsame Blüten, weil viele Menschen sehr romantische und insbesondere sehr individuelle Vorstellungen von Recht haben, aber andererseits das Sozialrecht sehr komplex ist und vielen Juristen, die sich auf anderen Rechtsgebieten rumtreiben, wenig eingängig. Dazu kommt, daß z.B. das Schwerbehindertenrecht zu einem Objekt der persönlichen Eitelkeit geworden ist, wenn es "um die Prozente" - korrekt: den Grad der Behinderung - geht.
Sozialrichter sind es gewöhnt, mit einer Engelsgeduld die Rechtslage zu erklären, damit auch Grenzdebile verstehen, wo sie in ihrer laienhaften Denke falsch abgebogen sind.
Manchmal fruchtet das nicht, und bei den Klägern kippt das in eine Mischung aus Verstocktheit und Paranoia. Die beantragen dann solche Sachen wie: Dann soll meinem Nachbarn auch der Schwerbehindertenausweis abgenommen werden, wenn ich keinen bekomme.
Man kann dann als Richter diesen Unfug zu Protokoll nehmen und die Klage mit drei dürren Sätzen als Begründung abweisen. Soll sich in der Berufung (auch kein Anwaltszwang) doch das Landessozialgericht mit dem Kläger verlustieren.
Manchmal ist es aber auch geboten (und dem Richter quasi als Mittel der "Notwehr"), einem Unbelehrbaren, aber erkennbar nicht verrückten, einen Schuß vor den Bug zu verpassen in der Hoffnung, daß er wach wird und mit den Füßen auf den Boden zurück kommt.
Dazu genügt allermeistens die Drohung mit diesen sogenannten Mutwillenskosten. Wenn nicht, muß man als Richter dann auch konsequent genug sein, einem Querulanten ein paar EUR aufzuerlegen.
Diese Möglichkeit haben auch andere Gerichtsbarkeiten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgericht, Finanzgericht).
Das ist dann aber auch völlig ausreichend. Wenn ein Politiker sich dann hinstellt und eine "Vielkläger-Gebühr" fordert, zeigt das nur, daß der Mann keine Ahnung von nix hat und irgendwelchen populistischen Unfug plappert.
Hier in Frankfurt gab es mal einen Querulanten, selbst ehemaliger Beamter, der ein komplettes Dezernat im Rechtsamt ganz allein beschäftigte. Das muß eine Verwaltung aushalten.