Ein Sozialgericht überrascht mich heute mit einer Entscheidung in einer Erinnerung gegen einen Kostenbeschluß, die ich im Mai 2019 eingelegt und inzwischen längst vergessen habe. Ich konnte mich kaum noch an den Fall erinnern.
Gestritten hatte ich mich um die Höhe meiner aus der Staatskasse zu tragenden Gebühren. Bei den Sozialgerichten gibt es nur in Ausnahmefällen um Streitwerte, in den allermeisten Fällen wird mit Rahmengebühren hantiert. Das bedeutet, innerhalb eines gewissen Rahmens sagt der Anwalt, was er für seine Arbeit haben will, und der zuständige Rechtspfleger sagt dem Anwalt dann, daß er eine geldgeile Drecksau ist. Dagegen kann man Erinnerung einlegen; man kann sich die Arbeit aber auch sparen und am Abend einfach ein Bier mehr trinken.
Aus irgendeinem Grund hatte es mich aber damals geritten.
Jetzt, mehr als vier Jahre später, erhalte ich einen Beschluß des Gerichts, das mir immerhin € 11,20 (elf Euro und zwanzig Eurocent) mehr zugesteht als der Rechtspfleger damals vor vier Jahren und braucht ganze 10 (zehn) Seiten, um das zu begründen.
Was rauchen die dort eigentlich?