Provinzgericht:
hat das Gericht versucht zu klären, wieso dem Antragsgegnervertreter eine Ladung zum falschen Terminstag zugesendet wurde. Sowohl der mit der Ladung versendete Beweisbeschluss als auch das Empfangsbekenntnis tragen das richtige Datum. Der Antragsgegnervertreter wird gebeten mitzuteilen, ob ihm der Widerspruch zwischen dem Datum im Beschluss und im Ladungsschreiben nicht aufgefallen ist.
Wie dem auch immer sei: sollte der Antragsgegner Einspruch gegen den Säumnisbeschluss einlegen, wäre ein Termin zu bestimmen, es sei denn, die Beteiligten wären mit dem schriftlichen Verfahren über den Einspruch einverstanden. Insoweit bittet das Gericht um Mitteilung.
Genervter alter Mann:
Der Versäumnisbeschluß ist fehlerhaft ergangen.
Der Unterzeichner wurde ausweislich der dem Gericht bereits übermittelten Ladung auf den 15.05.2023 geladen, während die mündliche Verhandlung bereits am 10.05.2023 stattgefunden hat.
Es ist in dem Zusammenhang unerheblich, ob dem Unterzeichner der Unterschied zwischen der Ladung und dem im Beschluß genannten Termin aufgefallen ist, oder nicht.
Verbindlich ist die Ladung. Denn es ist nicht ungewöhnlich, daß ein festgesetzter Verhandlungstermin kurzfristig verlegt wird, sei es auch dienstlichen Gründen, oder weil eine Partei verhindert ist.
Genauso wenig ungewöhnlich ist es, daß die Begründung für bzw. ein Antrag auf Terminsverlegung nicht, nicht in demselben Briefumschlag, oder erst Tage später versandt wird.
Der Unterzeichner kann nicht jeder Unregelmäßigkeit der Gerichte tagelang bei oftmals nur stundenweise oder tagelang gar nicht besetzten Geschäftsstellen hinterhertelefonieren.
Die ständige Rechtsprechung des BGH, daß Anwälte für Fehler der Gerichte und Schlampigkeiten der Geschäftsstellen letztendlich haften, ist dem Unterzeichner durchaus bekannt; der Unterzeichner goutiert diese allerdings nicht.
Soll das Gericht doch bei der Anwaltskammer heulen gehen. Ich hab den Scheiß satt.