in der Zwischenzeit beschäftige ich mich damit, daß der BGH sagt, man darf zwar vor der Polizei fliehen, muß das aber so machen, daß die Polizisten, die einen verfolgen, sich dabei nicht weh tun. Sonst haftet man nämlich für deren Verletzungen.
Konkret: Blöder Bulle stolpert bei der Verfolgung über seine eigenen Füsse, überschlägt sich (YouTube not available) und macht sich Aua. Mein Mandant, der verfolgte Übeltäter (150 Gramm Dope im Rucksack), soll jetzt Schadenersatz zahlen.
Bis jetzt 50 Seiten Literatur zum Thema ("Herausforderungsfall") gesichtet.
Als der Mandant mir das Schreiben des Polizeipräsidium weitergeleitet hat, haben wir hier im Büro noch drüber gelacht...