Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) ist wirklich die größte Lachnummer des Jahrhunderts.
Derzeit bin ich nur verpflichtet zur passiven Teilnahme, d.h. ich muß diese Mails nur empfangen können. Auch das darf man outsourcen an einen Dienstleister, was ich getan habe. Der empfängt die Mails, druckt sie aus und schickt sie mir ganz altmodisch mit der Post.
Jetzt jammert das Sozialgericht Frankfurt/M. rum, daß ich ein Empfangsbekenntnis nicht retourniert hätte. Klar, es hing ja keins an der gerichtlichen Verfügung dran, das ich hätte zurückschicken können. Ich also einen netten Dreizeiler ans Gericht, formlos, in dem ich den Empfang der Verfügung am soundsovielten bestätige.
Jetzt kommt ein Schreiben mit einer Belehrung, daß sie keine Empfangsbekenntnisse mehr beifügen, sondern ich den Empfang über einen "maschinenlesbaren Datensatz" zu bestätigen hätte. Dazu ein Link auf einen Artikel in einem Anwaltskammerblättchen, wo genau erklärt wird, wie so was über das beA funktioniert.
Also schreibe ich denen gerade zurück, daß ich nicht daran denke, das beA anders als passiv zu nutzen, und daß sie damit leben müssen, von mir formlose Empfangsbekenntnisse per Fax zu bekommen.
Bin mal gespannt, wie sie das jetzt ihrem maschinenlesbaren System beibringen...