Autor Thema: Weird Scenes Inside a Law Firm  (Gelesen 555755 mal)

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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2040 am: 29. November 2018, 12:02:38 »
Natürlich nicht. Außerdem würde das ja auch nicht weiterhelfen, wenn die Angaben dort falsch sind.

Das hat mit Datenschutz nichts mehr zu tun, wenn die DSGVO gewerbliche Betrüger deckt. Klar kann / muß ich jetzt den Umweg über Strafanzeige etc. gehen. Aber einerseits ist das ein Mehraufwand, den mir keiner bezahlt, und andererseits dauert das Wochen, bis ich die Akte der Staatsanwaltschaft in die Finger kriege. Echte Profis sind bis dahin längst über alle Berge.

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Offline schnorchel

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2041 am: 29. November 2018, 12:39:22 »
Und was mach ich jetzt, wenn auf eine gewerblichen (!) Homepage Müll steht...
Denic anschreiben und begründen, warum du die Daten benötigst.

...und die nicht mal ein vernünftiges Impressum hat?
Daß dank DSGVO in Deutschland die Impressumspflicht aufgehoben ist, wäre mir neu.

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2042 am: 29. November 2018, 13:19:23 »
Denic anschreiben und begründen, warum du die Daten benötigst.

Das genügt nicht. Es gibt eine abgeschlossene Aufzählung wer bzw. unter welchen Umständen man berechtigt ist. Die Darlegung eines berechtigten Interesses genügt nicht. Guckstu.

Inzwischen hat sogar der Deutsche Journalistenverband eine Sonderregelung für sich aushandeln können, nach der Journalisten zu nachgewiesenen Recherchezwecken Auskunft über Domaininhaber erhalten. Nur die Rechtsanwaltskammer war mal wieder zu blöd oder zu faul, sich um die Belange ihrer Mitglieder zu kümmern.  :kotz

Zitat
Daß dank DSGVO in Deutschland die Impressumspflicht aufgehoben ist, wäre mir neu.

Hab ich auch nicht behauptet. Aber was machst Du, wenn auf der Homepage trotzdem kein Impressum ist, oder das Impressum falsch ist?

Wen mahnst Du denn da ab oder verklagst ihn?

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Offline Johnbob

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2043 am: 29. November 2018, 15:00:44 »
Den Webhoster?
Wenn du glaubst es wär nicht schwer, kommt von irgendwo ein Lump daher.

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2044 am: 29. November 2018, 15:16:43 »
Den Webhoster?

Der haftet ja (zum Glück) nicht für Inhalte.
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Offline schnorchel

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2045 am: 29. November 2018, 16:03:41 »
Der haftet ja (zum Glück) nicht für Inhalte.
Aber muß der nicht ggf. preisgeben, wer sich hinter einer IP verbirgt, wenn die Justiz wohlbegründet auf den Plan tritt?

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2046 am: 29. November 2018, 16:25:23 »
wenn die Justiz wohlbegründet auf den Plan tritt?

Ja eben. Und bis die Justiz ihren Arsch hochkriegt, vergehen Wochen oder Monate, wo früher ein kurzer Blick direkt bei Denic genügte. Für Gesellschaften gibt es das Handelsregister, das ist auch öffentlich. Diese ganze Regelung ist einfach Murks.
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2047 am: 06. Dezember 2018, 12:01:53 »
Ich prügele mich gerade mit der Denic um eine Auskunft zum Domaininhaber. Mit Hilfe eines Kollegen habe ich in einem entlegenen Winkel des Internetauftritts der Denic ein Formular "Antrag Auskunft Domaininhaber Rechte" gefunden, ausgefüllt und mit jeder Menge Anlagen und einem erklärenden Anschreiben an die Denic gemailt. Inwieweit ich da meinem Mandanten gegenüber möglicherweise den Datenschutz verletzt haben könnte, darüber denke ich lieber erst gar nicht nach.

Die Antwort auf meine mail kam nur Minuten später rein - ich hätte in der Zeit nicht mal die Anlagen zu meiner Mail vernünftig lesen können:

Zitat
Sehr geehrter Herr M.,

mit Antrag vom 06.12.18 haben Sie uns gebeten, Ihnen die Inhaberdaten zur Domain xyz.de zuzusenden.

DENIC kann Ihrer Bitte derzeit nicht entsprechen, da ein möglicherweise bestehendes berechtigtes Interesse an den Inhaberdaten bisher nicht plausibel gemacht wurde.

Wenn Sie einen erneuten Antrag stellen möchten, beachten Sie bitte alle Vorgaben im Formular, konkretisieren Sie ggfs. das berechtigte Interesse des Antragstellers und belegen dieses durch entsprechende Nachweise.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass – soweit zutreffend – gesetzliche Vertretungsvollmachten oder Bevollmächtigungen ebenfalls in geeigneter Form nachgewiesen werden müssen.

(Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da die Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist.
Benutzen Sie bitte zur Kontaktaufnahme die E-Mail Adresse in der Signatur.)

Mit freundlichen Grüßen

Graziella F.

Hmmm.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort; allerdings leuchtet mir diese nicht ein.

Das berechtigte Interesse an den Inhaberdaten wurde meiner Meinung nach deutlich dargelegt: Die Daten sind erforderlich, um eine Forderung meiner Mandantschaft gerichtlich geltend machen und durchsetzen zu können. Hierzu werden Namen und ladungsfähige Anschrift des bzw. der Domaininhaber benötigt.

Was ist denn nach Auffassung der DENIC ein berechtigtes Interesse, und was muß vorgetragen werden, um dieses plausibel zu machen? Ich kann mir kaum vorstellen, daß hierfür höhere Hürden gesetzt sind als für die Erlangung einer Grundbucheinsicht, § 12 GBO.

Bitte teilen Sie mir mit, wo diese Anforderungen konkretisiert sind, und welches die Rechtsgrundlage hierfür ist.

Mit freundlichen Grüßen

M.
Rechtsanwalt

Diesmal dauert die Antwort anscheinend etwas länger.





« Letzte Änderung: 06. Dezember 2018, 12:19:01 von Yossarian »
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2048 am: 06. Dezember 2018, 12:05:30 »
Kurzer Dialog auf der Anwaltsmailingliste:

Zitat
LiKo,

Mandant betreibt Anwalt-Hopping. Jeder der Vorgänger ist natürlich ein Nichtskönner. Der Mandant beauftragt mich mit zahlreichen Mandaten. Nachdem er hier in der Kanzlei zwei Mitarbeiter angebrüllt hat und ausfallend wurde, habe ich alle Mandate niedergelegt und ihm Hausverbot erteilt.

Mandant bestreitet nun in verschiedenen Mandaten, dass er sie mir überhaupt erteilt hat. Er will nun in zwei Sachen seine Unterlagen zurück. Ich verweigere das mit dem Hinweis auf die nicht bezahlte Rechnung. Ich werde nun täglich mit Schreiben und E-Mails behelligt.

Wie weit geht da mein Zurückbehaltungsrecht? Gilt es nur in Bezug auf die jeweilige nicht bezahlte Akte oder kann ich alle Handakten zurückbehalten, so lange nicht alles bezahlt ist?

Ich konnte es mir nicht verkneifen:

Zitat
>>Mandant betreibt Anwalt-Hopping. Jeder der Vorgänger ist natürlich ein Nichtskönner. Der Mandant beauftragt mich mit zahlreichen Mandaten.

Folge 8.734 aus der beliebten Serie "Mandate, die man nicht annehmen sollte".

Ganz ehrlich: Selbst wenn der Mandant ein gerichts- und anwaltskammerbekannter Dorfkomiker ist, wollen Sie sich den Tort antun, sich mit dem rumzustreiten? Ich glaube nicht, daß der auch nur einen Cent freiwillig zahlt, aber wenn er sich z.B. bei der Kammer beschwert oder Sie mit einer Strafanzeige überzieht oder welchen Unfug auch immer treibt; Sie werden zu jedem Murks Stellung nehmen müssen. Denken Sie den Aufwand mal weiter und brechen das, was möglicherweise auf Sie zukommt, auf Stundenlohn runter. Na, lohnt es immer noch?

Ich bin immer extrem vorsichtig, wenn mir ein Mandat angetragen wird, das ein oder mehrere Vorgänger angeblich nicht richtig bearbeitet haben. Wenn überhaupt, nehme ich sowas nur gegen einen ordentlichen Vorschuß an, der zu entrichten ist, bevor ich auch nur einen Finger krumm mache.

Okay, das war jetzt keine Antwort auf Ihre Frage...
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2049 am: 07. Dezember 2018, 10:55:44 »
Nach einigem hin und her und "Rücksprache im Hause" hat sich die Denic gestern Nachmittag doch erweichen lassen, mir Auskunft zu geben. Natürlich hat man sich zur Rechtsgrundlage der restriktiven Beauskunftung nur sehr schwammig geäußert, was mich natürlich erst richtig heiß macht:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für die Auskunft!

Unbeantwortet ist leider immer noch meine Frage nach der Rechtsgrundlage für Ihre Auskunftsbeschränkungen und insbesondere, wo diese zu finden ist. Ihr Hinweis auf den hessischen Datenschutzbeauftragten ist leider sehr unbefriedigend, wenn nicht transparent ist, was genau festgelegt wurde.

Ich bitte, meine Fragen nicht als Renitenz aufzufassen, sondern als Ausdruck echter Sorge um Rechtsstaatlichkeit.

Lassen Sie mich hierzu kurz meine Gedanken darlegen:

Die DENIC ist als einziger Registrar von .de Domains unabhängig von ihrer Rechtsform als eingetragene Genossenschaft faktisch hoheitlich tätig, so daß meiner Auffassung nach an Ihre Tätigkeit die selben Maßstäbe anzulegen sind, wie an alle anderen Zweige der öffentlichen Verwaltung auch.

Ich selbst betreibe ein kleines Internetforum als Domaininhaber, Admin und Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Wie Sie sich denken können, laufe ich täglich Gefahr, daß einer der User meines Forums irgendetwas postet, was mir eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, einen Unterlassungsanspruch oder ähnliches einbringt. In solchen Fällen würden Sie ohne weiteres Auskunft über mich erteilen, was auch in Ordnung ist.

Bei gewerblichen Internetauftritten sieht es meiner Auffassung nach etwas anders aus; hier darf die Beauskunftung nicht derart restriktiv behandelt werden. Leider sind gewerbliche Internetauftritte oftmals nicht korrekt und der Inhaber ohne Auskunft über den Domaininhaber nicht zu ermitteln. Das betrifft insbesondere Fälle eines falschen oder ganz fehlenden Impressums. Wenn es sich dann noch um eine Einzelfirma oder eine GbR handelt, die nicht einmal eine Gewerbeanmeldung getätigt hat, dann ist die Domainanfrage, wie sie früher problemlos möglich war, das Mittel der Wahl, um rasch zivilrechtliche Ansprüche anmelden und durchsetzen zu können. Bis ich eine Negativauskunft des Gewerberegisters erhalten habe, eine Strafanzeige erstattet und die überlasteten Ermittlungsbehörden endlich tätig geworden sind, sind die Täter von zivilrechtlichen Verstößen längst über alle Berge, oder haben sich vermögenslos gemacht.

Jedenfalls die Beauskunftung von offensichtlich gewerblich genutzten .de Domains kann nicht auf Dauer derart restriktiv gehandhabt werden. Hierüber sollten Sie dringend noch einmal mit dem Datenschutzbeauftragten konferieren.

Ein weiterer Punkt ist die immer weiter aufweichende Rechtsstaatlichkeit, wenn Sie Ihre Regelungen nicht transparent und somit justitiabel machen.

Es verhält sich ähnlich, wie mit diesem unseligen und unsäglichen NetwerkdurchsetzungsG: Dort werden die Provider in eine Rolle als Polizist und Zensor genötigt, was zur Folge hat, daß viel zu schnell und geradezu hysterisch gelöscht wird, und daß die Kriterien, nach denen gelöscht werden, weder transparent noch justitiabel sind. Oft genug werden Beiträge in sozialen Netzwerken etc. nach Triggerworten durchsucht und gelöscht, auch wenn das nach dem gesamten Beitrag oder dem Zusammenhang, in der er steht, nicht angemessen oder gar völlig falsch ist. Wie Sie wissen, gibt es inzwischen hierfür bereits Software, um den Vorgang zu automatisieren.

Ich hoffe, ich konnte mich ein wenig verständlich machen, und Sie verstehen, weshalb ich auch auf der Beantwortung meiner Fragen nach Transparenz und Auffindbarkeit Ihrer Regeln bestehen muß. Daß Sie mir Auskunft nur deshalb erteilt haben, weil ich Ihnen damit lange genug auf den Wecker gegangen bin, kann nicht der richtige Weg sein.

Mit freundlichen Grüßen

M.
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Offline ganter

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2050 am: 07. Dezember 2018, 16:58:04 »
Recht so!
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline Nikibo

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2051 am: 07. Dezember 2018, 20:42:34 »
Du solltest die Geschichten in einem Buch zusammen fassen. Herrlich zu lesen.
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2052 am: 10. Dezember 2018, 18:47:25 »
Fratzenbuch und der Daten"schutz".

Und da greint die Denic rum wegen der Abfrage eines Domaininhabers...  :kotz
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2053 am: 13. Dezember 2018, 09:40:29 »
Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) ist wirklich die größte Lachnummer des Jahrhunderts.

Derzeit bin ich nur verpflichtet zur passiven Teilnahme, d.h. ich muß diese Mails nur empfangen können. Auch das darf man outsourcen an einen Dienstleister, was ich getan habe. Der empfängt die Mails, druckt sie aus und schickt sie mir ganz altmodisch mit der Post.

Jetzt jammert das Sozialgericht Frankfurt/M. rum, daß ich ein Empfangsbekenntnis nicht retourniert hätte. Klar, es hing ja keins an der gerichtlichen Verfügung dran, das ich hätte zurückschicken können. Ich also einen netten Dreizeiler ans Gericht, formlos, in dem ich den Empfang der Verfügung am soundsovielten bestätige.

Jetzt kommt ein Schreiben mit einer Belehrung, daß sie keine Empfangsbekenntnisse mehr beifügen, sondern ich den Empfang über einen "maschinenlesbaren Datensatz" zu bestätigen hätte. Dazu ein Link auf einen Artikel in einem Anwaltskammerblättchen, wo genau erklärt wird, wie so was über das beA funktioniert.

Also schreibe ich denen gerade zurück, daß ich nicht daran denke, das beA anders als passiv zu nutzen, und daß sie damit leben müssen, von mir formlose Empfangsbekenntnisse per Fax zu bekommen.

Bin mal gespannt, wie sie das jetzt ihrem maschinenlesbaren System beibringen...
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Offline simplemachine

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #2054 am: 13. Dezember 2018, 22:24:32 »
Und was mach ich jetzt, wenn auf eine gewerblichen (!) Homepage Müll steht, und die nicht mal ein vernünftiges Impressum hat?

Wo ist nochmal das vernünftige Impressum von maennerboard.de?