Die haben aber mal so rein gar nichts mit dem hier geschilderten Fall das observierten und inhaftierten Drogenvertickers zu tun.
Ach, Du glaubst, der Banker, der einen Großeinkauf macht und den Koks an seine Kumpels verteilt ist kein "Drogenverticker" im Sinne des BtMG? Oder glaubst Du, koksende Banker und Werbefuzzies würden generell nicht observiert? Und was macht Dich glauben, daß der inhaftierte Kokser mit einem Jahresgehalt von 250.000 Ocken und seine Sippschaft sich auch nur einen Deut anders verhalten, als ein von HartzIV lebender Straßendealer, der Haschisch vertickt und seine Familie? Und was läßt Dich ohne weiteres davon ausgehen, daß mein Mandant kein koksender Banker ist?
Die Frage für den mäßig interessierten Mitleser dieses Threads ist doch, was hier der Punkt ist.
Daß der Vorteil eines jederzeit auffindbaren, da inhaftierten Mandanten aufgewogen wird, durch das ständige Generve der Seinen, die einen mit ihrer Nerverei nicht arbeiten lassen.
Vielleicht sucht sich der mäßig interessierte Mitleser einfach spannendere Lektüre in einem anderen Thread, oder geht mal ein Stück spazieren, um seine Birne zu lüften.
Viel Mimimi darüber, dass man sehenden Auges prekäre Aufträge angenommen hat
Woher willst Du das wissen?
Egal. Wenn Du das brauchst, mich ständig anzustänkern, um mit Deinem eigenen armseligen Leben klazukommen, ist das doch in Ordnung. Ich verzeihe Dir.