Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Sache ging mir am 31.07.2017 Ihre Rechnung vom 25.07.2017 zu, in der gleich zwei mal die Pauschale für die Versendung von Akten auf Antrag (Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG) in Rechnung gestellt wurde.
Noch am selben Tag bat ich um Aufklärung der doppelten Berechnung.
Mit Schreiben vom 22.08.2017 – mehr als drei Wochen später! – teilen Sie mir mit, meine „Eingabe“ weitergeleitet zu haben, um mir zwei Tage darauf mit Datum vom 24.08.2017 eine Mahnung über den ungeklärten Betrag zuzüglich € 5,-- Mahngebühr zuzusenden.
Ich habe den Betrag von € 29,-- angewiesen, bin aber doch einigermaßen verwundert über das dortige Vorgehen. Sie hätten reichlich Zeit gehabt, die Angelegenheit kurz telefonisch mit der zuständigen Sachabteilung abzuklären. Stattdessen geschah über drei Wochen lang gar nichts mit der Folge, daß nun noch Mahngebühren angefordert wurden.
Ich bitte Sie, mein starkes Befremden zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen