Der Rechtsstaat löst sich immer weiter auf.
Bei dem lokalen (meines Wohnortes, nicht hier in Ffm.) Jobcenter habe ich einen Widerspruch eingelegt und die Akte routinemäßig zur Einsicht angefordert. Manchmal gibt es Hickhack, weil Jobcenter ungerne Akten versenden und glauben, den Anwalt zur Akteneinsicht auf die Behörde zitieren zu können. Der Anspruch auf Akteneinsicht besteht aber in jedem Fall, und zwar so ziemlich uneingeschränkt.
Jetzt überrascht mich das Jobcenter mit einer neuen, originellen Rechtsauffassung zu dem Thema. Man meint, daß trotz entsprechender gesetzlicher Regelung eine Akteneinsicht nicht generell und grundsätzlich zu gewähren sei, sondern in jedem individuellen Einzelfall eine ermessensabhängige Entscheidung zu treffen sei. Diese Entscheidung habe die Behörde aufgrund der Aktenlage zu treffen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung, ob
ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Behörde vorliegt.
Führt man in Deutschland jetzt Geheimakten über AlG2-Bezieher? Gestapo und Stasi lassen grüßen.
Ich habe postwendend um Erläuterung der Rechtsauffassung und Mitteilung einer Rechtsgrundlage gebeten. Bin mal gespannt, ob ich überhaupt Antwort erhalte.