Die Eheschließung bedarf den Imam und 2 volljährige Zeugen und streng ausgeführt ein bevollmächtigter, der für die Frau spricht ( Vater, Bruder, volljähriger Sohn), entfällt bei bereits geschiedene oder verwitwete Frauen. Es wird gefragt und beantwortet und ein Vertrag ( 2-fach) von der Eheleute, den Zeugen und den Imam unterschrieben. In dem Vertrag wird u. a. festgehalte bzw. vereinbart: Geldleistungen vor der Ehe und bei der Scheidung u. evtl. Verzicht darauf, der Imam fragt die Frau ob sie das bekommen hat und sie muss den Empfang bestätigen( nachehelichen Unterhalt bleibt unberührt und wird nach der Schariaa geregelt) auch die Religion, Suna/Schiaa und evtl. Verzicht darauf, weil die Regelung der Erbe, Sorgerecht, Scheidung und Unterhalt unterschiedlich ausgelegt werden. Festgehalten wird auch der Familienstand der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung und ob Kinder aus andere Ehe vorhanden sind.
Dieser Vertrag (in 2-facher Ausgefertigt, ein Exemplar für die Ehefrau und ein für den Ehemann)wird bei der zuständigen Behörde angemeldet, registriert und von diese Beglaubigt.