Autor Thema: Weird Scenes Inside a Law Firm  (Gelesen 479828 mal)

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Offline Yossarian

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Interessenkollision durch Moppedfahren
« Antwort #1710 am: 05. Mai 2017, 11:18:17 »
In dem Rechtsstreit

X ./. X

Gesch.Nr.: x Ca xxx/17

mache ich gemäß § 48 ZPO von folgendem Verhältnis Anzeige, daß mir der Beklagtenvertreter, Herr Rechtsanwalt K. auch privat gut bekannt ist und wir seit Jahren längere gemeinsame Motorradurlaube verbringen.

Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Fall mit der nötigen richterlichen Distanz streitig zu bearbeiten.


In dem Rechtsstreit

X ./. X

Gesch.Nr.: x Ca xxx/17


teile ich in Beantwortung des gerichtlichen Schreibens vom 02.05.2017 mit, daß ich seit Jahren sowohl Tagestouren auch längere Motorradurlaube mit verschiedenen Personen verbringe.

Eine unstreitige Güteverhandlung kann demnach auch auf dem Großen Feldberg, Am Kornsand, am Felsenmeer, Burg Frankenstein, Marbach-Stausee oder sonst üblichen Ort stattfinden.
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1711 am: 05. Mai 2017, 11:52:09 »
GENIAL !   ;D   ;D


Offline Kjeld

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1712 am: 05. Mai 2017, 18:36:48 »
Ich muß gerade begründen, warum die Tätigkeit einer Soziopädin in einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle sich aus der Tätigkeit eines Soziopäden mit schwierigen Tätigkeiten heraushebt durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung.

Zum Thema Bedeutung habe ich die Kundesbanzlerin zitiert: "Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land."  8)

Schon seltsam, welche Folgen die Äußerungen von Politikern haben können. Hier will ich zwei Entgeltgruppen höher damit - von 9 nach 11.
 
« Letzte Änderung: 05. Mai 2017, 18:38:46 von Kjeld »

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1713 am: 09. Mai 2017, 08:26:23 »
Immer wieder schön, wenn auswärtige Gerichte am Terminstag ein Fax schicken, daß der Termin aufgehoben wird. Ich hätte ja schon unterwegs sein können...  :P
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1714 am: 18. Mai 2017, 11:56:17 »
Marokkanische Heiratsurkunde von 1969:

Die unten genannten Zeugen bezeugen, daß sei die Eheleute X und seine Ehefrau Y im juristischen Sinne bestens und hinreichend kennen und bezeugen, daß die Ehe zwischen Ihnen seit drei Jahren ohne Unterbrechung besteht.

Die Aussage der Zeugen beruht auf den nachbarlichen Beziehungen, dem Umgang miteinander und dem Wissen über die Verhältnisse der Eheleute.


Es folgt die namentliche Aufzählung von 12 Zeugen.

Leider ergibt sich aus dem Dokument nicht, wie die Zeugen denn nun wahrgenommen haben wollen, daß X und Y schon seit drei Jahren eine Ehe geführt haben. Haben die es regelmäßig mittags auf dem Dorfplatz vor dem Brunnen getrieben?

Nett finde ich allerdings, daß man unbehelligt, ohne einen Mullah o.ä. zu bemühen, einfach beschließen konnte, daß man jetzt verheiratet ist und das drei Jahre später mal eben en passant zu Protokoll geben konnte. Wahrscheinlich ist das jetzt anders und nicht mehr so locker.
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Hameel

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1715 am: 18. Mai 2017, 12:19:19 »
Nett finde ich allerdings, daß man unbehelligt, ohne einen Mullah o.ä. zu bemühen, einfach beschließen konnte, daß man jetzt verheiratet ist und das drei Jahre später mal eben en passant zu Protokoll geben konnte. Wahrscheinlich ist das jetzt anders und nicht mehr so locker.
(bei den Sunniten heißt das Imam und nicht Mullah)

Als wir muslimisch geheiratet haben, wurde gar keine Urkunde ausgestellt. Allerdings hatte der Imam sechs Zeugen mitgebracht. Wahrscheinlich ist das Ausstellen der Urkunde ein anderer Vorgang als die Eheschließung.

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1716 am: 18. Mai 2017, 12:37:42 »
Als wir muslimisch geheiratet haben, wurde gar keine Urkunde ausgestellt. Allerdings hatte der Imam sechs Zeugen mitgebracht.

Ihr konntet aber anscheinend nicht einfach für Euch beschließen, daß ihr jetzt verheiratet seit, oder?

Die Pointe bei dem Marokkanischen Dokument ist ja, daß es nur für die (spätere) Ausstellung eines Ehedokuments eines Geistlichen nebst Zeugen bedurfte, während die vorangegangene Eheschließung als solche im eigentlichen Wortsinne "formlos" durch reinen Konsens der Eheleute geschlossen werden konnte.
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1717 am: 18. Mai 2017, 13:39:55 »
Marokkanische Heiratsurkunde von 1969:

Die unten genannten Zeugen bezeugen, daß sei die Eheleute X und seine Ehefrau Y im juristischen Sinne bestens und hinreichend kennen und bezeugen, daß die Ehe zwischen Ihnen seit drei Jahren ohne Unterbrechung besteht.

Die Aussage der Zeugen beruht auf den nachbarlichen Beziehungen, dem Umgang miteinander und dem Wissen über die Verhältnisse der Eheleute.


Es folgt die namentliche Aufzählung von 12 Zeugen.

Leider ergibt sich aus dem Dokument nicht, wie die Zeugen denn nun wahrgenommen haben wollen, daß X und Y schon seit drei Jahren eine Ehe geführt haben. Haben die es regelmäßig mittags auf dem Dorfplatz vor dem Brunnen getrieben?

Nett finde ich allerdings, daß man unbehelligt, ohne einen Mullah o.ä. zu bemühen, einfach beschließen konnte, daß man jetzt verheiratet ist und das drei Jahre später mal eben en passant zu Protokoll geben konnte. Wahrscheinlich ist das jetzt anders und nicht mehr so locker.

Häää?...welche Ehe will der Typ damit bestätigen?
Ich nehme an nicht diese mit deiner Mandantin oder?

Das ist der reine Kuh Mist, aber mal probieren ob der "dumme deutsche Richter" glaubt kann man immer, Kopfschütteln......
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Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1718 am: 18. Mai 2017, 14:08:07 »
Häää?...welche Ehe will der Typ damit bestätigen?

Die mit seiner ersten Frau, mit der er angeblich immer noch verheiratet ist.
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1719 am: 18. Mai 2017, 14:19:10 »
Die Eheschließung bedarf den Imam und 2 volljährige Zeugen und streng ausgeführt ein bevollmächtigter, der für die Frau spricht ( Vater, Bruder, volljähriger Sohn), entfällt bei bereits geschiedene oder verwitwete Frauen. Es wird gefragt und beantwortet und ein Vertrag ( 2-fach) von der Eheleute, den Zeugen und den Imam unterschrieben. In dem Vertrag wird u. a. festgehalte bzw. vereinbart: Geldleistungen vor der Ehe und bei der Scheidung u. evtl. Verzicht darauf, der Imam fragt die Frau ob sie das bekommen hat und sie muss den Empfang bestätigen( nachehelichen Unterhalt bleibt unberührt und wird nach der Schariaa geregelt) auch die Religion, Suna/Schiaa und evtl. Verzicht darauf, weil die Regelung der Erbe, Sorgerecht, Scheidung und Unterhalt unterschiedlich ausgelegt werden. Festgehalten wird auch der Familienstand der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung und ob Kinder aus andere Ehe vorhanden sind.

Dieser Vertrag (in 2-facher Ausgefertigt, ein Exemplar für die Ehefrau und ein für den Ehemann)wird bei der zuständigen Behörde angemeldet, registriert und von diese Beglaubigt.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 14:29:26 von DieFrau »
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Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1720 am: 18. Mai 2017, 14:22:40 »
Die mit seiner ersten Frau, mit der er angeblich immer noch verheiratet ist.

Ich lache mich tot und werde wirklich entäuscht wenn das System hier das abkauft. Siehe oben.

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Offline Kjeld

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1721 am: 18. Mai 2017, 14:38:44 »
Ich lache mich tot und werde wirklich entäuscht wenn das System hier das abkauft. Siehe oben.

Kannst Du die in Marokko geltenden Vorschriften besorgen? Das Gericht wird die Frage der Wirksamkeit der (Erst-)Ehe als Vorfrage zu der Entscheidung, die Yossarian beantragt hat, prüfen; maßgeblich ist dabei das marokkanische Recht zum Zeitpunkt der Eheschließung in Marokko. Yossarian wird also dem Gericht klarmachen müssen, daß diese sog. Eheurkunde eine unwirksame, dem damaligen marokkanischen Recht widersprchende Eheschließung beschreibt.

Offline Yossarian

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1722 am: 18. Mai 2017, 14:56:12 »
Das ist alles nicht so einfach. Das marokkanische Eherecht von vor Anfang der achtziger Jahre ist diffus, um nicht zu sagen konfus.
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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1723 am: 18. Mai 2017, 15:28:09 »
Das ist alles nicht so einfach. Das marokkanische Eherecht von vor Anfang der achtziger Jahre ist diffus, um nicht zu sagen konfus.

Trag vor, was die Frau sagt, und beantrage die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das wird ein schönes Verfahren.

Offline DieFrau

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Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Antwort #1724 am: 18. Mai 2017, 16:11:45 »
Kannst Du die in Marokko geltenden Vorschriften besorgen? Das Gericht wird die Frage der Wirksamkeit der (Erst-)Ehe als Vorfrage zu der Entscheidung, die Yossarian beantragt hat, prüfen; maßgeblich ist dabei das marokkanische Recht zum Zeitpunkt der Eheschließung in Marokko. Yossarian wird also dem Gericht klarmachen müssen, daß diese sog. Eheurkunde eine unwirksame, dem damaligen marokkanischen Recht widersprchende Eheschließung beschreibt.

Der offizielle Religion in Marokko ist der Islam und die Beteiligten sind Moslems, somit gelten die Vorschriften des Islams, vor allem was die Eheschließung betrifft. Abweichungen zwischen den islamischen Ländern sind nicht ausgeschlossen aber auf keinen fall gehen sie so tief ein, das grundlegendes fehlt.

Ich werde versuchen etwas zu finden.

Trag vor, was die Frau sagt, und beantrage die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das wird ein schönes Verfahren.

Das sollst auf jeden Fall machen. Zumindest wie meine damalige Scheidungsanwältin sagte, "behaupten können wir alles" ....nicht dass diese Aussage falsch interpretiert wird aber damals in meinem Fall kam er auch mit einer Schwangerschaftsbescheinigung einer Frau und behauptete, er erwartete ein Kind und kann nicht zahlen aber will die Scheidung nicht zustimmen!....Aha, in einem islamischen Land ein unehelichen Kind zeugen und die Schwangerschaft bescheinigen  :.)....na bitte, er hat sich selbst ins Kreuz gelegt.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 16:13:54 von DieFrau »
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