Klasse. Jetzt werden wir nicht nur Fake-Strafanzeigen von rachsüchtigen Ehefrauen und Exfreundinnen wegen angeblichen Vergewaltigungen haben, sondern auch Fake-Strafanzeigen von abschiebebedrohten, angelehnten Asylbewerbern wegen angeblicher rechter Gewalt.
Auch 2016 verzeichnete die Polizei eine neue Rekordzahl bei rechtsextremen Straftaten. Nach vorläufigen Zahlen geht die Polizei von einem Anstieg von 20 Prozent aus. „Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter“, sagte Gossmann-Reetz. „Wir können nicht zulassen, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil die Opfer dieser Taten im Strafprozess nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen.“
QuelleDas ist in der Tat äußerst sinnvoll.
Das Innenministerium stieß bei der Erarbeitung des Erlasses auf diverse Hürden – etwa beim Datenschutz. Verwaltungsrechtlich betritt Brandenburg Neuland. Bislang müssen Strafverfolgungsbehörden die Ausländerbehörden nur informieren, wenn Ausländer mögliche Straftäter, nicht aber, wenn sie Opfer sind. Zudem sollte verhindert werden, dass sich Asylbewerber durch falsche Angaben dazu, dass sie Opfer rechter Gewalt geworden seien, ein Bleiberecht und den Duldungsstatus erschleichen.
Es geht auch um Wiedergutmachung für die Opfer
Nun ist die Abschiebung von Ausländern auszusetzen, wenn sie Opfer rechter Gewalt sind. Das trifft auch für Ausländer zu, die Zeuge solcher Taten werden – und Staatsanwaltschaften und Strafgerichte die Anwesenheit für Zeugenaussagen als „sachgerecht“ erachten. Konkret geht es bei rechten Gewaltstraftaten um Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschläge, auch um Raub, Erpressung, Landesfriedensbruch und Sexualdelikte. Für das Bleiberecht „muss der Straftat ein gewisses Gewicht zukommen“, heißt es im Erlass. Es müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen.
So weit, so gut.
Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden.
Üblich ist normalerweise eine Entschädigung in Geld, das man bekanntlich überall in der Welt ausgeben kann.
Darüber hinaus habe das Land „ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten“, heißt es.
Das ist natürlich pfiffig. Chapeau! Ich bin gespannt auf die Umsetzung. Bekommen dann die Täter eine offizielle Mitteilung (Sehr geehrter Herr Skinhead, wegen Ihrer Straftat darf Herr Mohamed Shikane in Deutschland bleiben. Hätten Sie die Füße stillgehalten, hätten wir ihn abgeschoben)?
Wenn der Betroffene seine „Opferrolle selbst gewählt“ oder verursacht hat, soll der Aufenthalt nicht verlängert werden. „Sein Verhalten darf für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein“, heißt es im Erlass.
Da sehe ich das Problem. Zum einen graust es mich immer vor unbestimmten Rechtsbegriffen, zum anderen sehe ich da einen echten Markt für entsprechendes Klientel.
Zudem darf er selbst keine Straftaten begangen haben.
Gar keine? Nicht mal Schwarzfahren?
Ich fürchte, daß wieder mal die Falschen von der Regelung profitieren werden.
Was ich vermisse ist, daß das Bleiberecht letztendlich an eine rechtskräftige Verurteilung des rechten Gewalttäters geknüpft ist.