Na wenn ihm denn sonst keiner den Erklärbär machen will...
Das ist doch nicht neu. Das UWG räumt doch gerade jedem Mitbewerber am Markt Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche und das Abmahnungsrecht ein. Dass Mitbewerber somit den Markt mit kontrollieren können und sollen, ist ausdrücklich gewollt, um staatliche Stellen und Interessenverbände zu entlasten.
Isses wahr!? Echt?
Ja weißt Du, mein Hase, das UWG ist älter als alle hier im Forum anwesenden (Senior-) Juristen, und wahrscheinlich haben wir uns damit im Studium schon beschäftigt, als Du noch in die Windeln geschissen hast. Mit Deinem informativen Beitrag über Sinn und Zweck des Gesetzes erzählst Du also keinem was Neues.
Auch, daß Anwälte sich aus Langeweile, oder um dem Kollegen eins auszuwischen, gegenseitig abmahnen, ist so neu nicht.
Hier kommt aber erstmals ein Provinzgericht daher und straft alle Beteuerungen aus dem Bundesjustizministerium und anderen einschlägigen Ecken Lügen, daß die Datenschutzgrundverordnung nicht zu einer neuen Massenabmahnwelle führen würde, indem es nämlich alle Zurückhaltung fallen läßt und genau das tut, was die juristische Fachwelt seit Monaten erwartet und befürchtet. Daß der erste Fall zwei Anwälte direkt betrifft, also keine Alibimandanten "dazwischengeschaltet" werden mußten, ist da nur noch die Amarenakirsche oben auf dem Sahnehäubchen.
Die abgemahnte Kollegin hat sich übrigens völlig korrekt verhalten, jedenfalls wenn man blöd genug war, sich an die Vorgaben des BMJ zu halten und zu glauben, damit sei man auf der sicheren Seite. Ungefähr so, wie die Musterwiderrufsbelehrung des BMJ, die bei den Gerichten noch immer für einen Lacher gut ist.
Die Jungs und Mädels beim LG Würzburg haben eine Büchse der Pandora geöffnet, ab jetzt wird das Leben noch gefährlicher, wenn man Unternehmer ist.
Darf ich Dir noch was erklären, mein Schnäuzelchen? Wie Du Dir die Schuhe zubinden mußt zum Beispiel?