Die junge Kollegin hier hat ein paar Betreuungen laufen. Einer ihrer Betreuten hätte heute in die Psychiatrie eingewiesen werden sollen, hat aber die Aufnahme verweigert. Die Kollegin kommt frustriert ins Büro, weil sie den halben Tag "verplempert" hat, und der alte Herr trotzdem nicht in der Klapse geblieben ist.
Sie hat mit dem Alten schon immer Probleme. Er ist offiziell obdachlos und empfängt seine Post in einer Anlaufstelle für Obdachlose. Ihn zu kontaktieren ist nicht immer ganz einfach. Tatsächlich wohnt er aber in einem verwahrlosten Schrebergarten, der wohl auch ihm gehört. Er ist 85 Jahre, Rentner und fällt dem Sozialamt nicht zur Last; er hat nicht mehr operablen Prostatakrebs, und es wurde bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Der Mann tut keinem was - keine Fremdgefährdung und Eigengefährdung nur in dem Rahmen, in dem er ärztliche Hilfe verweigert.
Das psychiatrische Krankenhaus verweigert eine Zwangseinweisung, weil es keine Fremd- oder Eigengefährdung erkennen kann.
Die junge Kollegin ist einigermaßen verzweifelt, aber der Kollege hier und ich sehen das genauso, wie die Psychiatrie.
So lange der alte Mann sich mit seinem Leben wohl fühlt, sollte man ihn da nicht rausreißen. Wenn er draußen in seiner Schrebergartenhütte sterben will, soll man ihn das tun lassen.