Also so ziemlich das Gegenteil von dem, was hintergrund.de behauptet. Und wer hat jetzt Recht?
Beide. Zwar wird eine private Beteiligung an der GmbH ausgeschlossen. Damit ist die GmbH aber gerade nicht daran gehindert, z. B. die Einnahmen aus der Pkw-Maut einem privaten Investor zu überschreiben, die Autobahnen also im Ergebnis zu verpachten.
Mit dem neuen Art. 104c GG wird die gleiche Konstruktion auch für öffentliche Schulen ermöglicht, soweit diese in "notleidenden" Kommunen stehen und der Bund für Bau oder Erhalt der Schulen Mittel bereitstellt. Möglich wird damit z. B. folgendes Modell:
Die Stadtteilschule Hamburg-Bramfeld braucht ein neues Dach. Hamburg braucht alles Geld für den Wiederaufbau der Elphi, nachdem diese beim G20-Gipfel weitgehend zerstört worden ist. Der Bund sagt großzügig Hilfen zu, die Abwicklung erfolgt über die Bundesschulbaugesellschaft mbH. Diese wirbt Drittmittel ein bei der Martin Kelter Verlag GmbH & Co. KG, das neue Dach wird im Ergebnis je zur Hälfte vom Bund und dem privaten Geldgeber finanziert. Im Gegenzug verpflichtet sich Hamburg für 30 Jahre,
- dem privaten Geldgeber zu erlauben, das Dach der Schule als Werbefläche für seine Produkte zu nutzen,
- im Deutschunterricht den im Verlag des privaten Geldgebers erschienenen literarischen Werken breiten Raum zu geben,
- dem privaten Geldgeber nach Ablauf der 30 Jahre eine Dachentschädigung zu zahlen.
Außerdem wird die Schule in "Patricia-Vandenberg-Schule" umbenannt und die Veddel erhält den Beinamen "Insel der Hoffnung".