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Beruf / Re: Weird Scenes Inside a Law Firm
« Letzter Beitrag von Yossarian am 17. August 2026, 14:52:08 »Nein. Das geht keinen was an.
So einfach ist das nicht. In vielen Arbeitsverträgen gibt es einen Einwilligungsvorbehalt für Nebentätigkeiten. Nur ist das, was die Frau macht, überhaupt eine Nebentätigkeit?
Der Arbeitgeber fürchtet um sein Renommee und hat sich arg gewunden. Man hätte mit dem Sachverhalt viel Spaß haben können, aber die Mandantin war leider mit dem Üblichen (halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit) zufrieden. Ich hatte bei Eröffnung des Basars einfach mal frech das Doppelte des Üblichen in den Ring geworfen und mich schon feixend auf die Schlammschlacht gefreut.
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