Die Richterin ist da nach dem ersten Schrecken zumindest theoretisch klar im Vorteil: 200,- € Ordnungsgeld für die erste Nazihure, 300,- € aufsteigend für die nächsten Verbalinjurien mit der Tendenz zur Ordnungshaft.
Faktisch scheitert das beim Arbeitsgericht Mainz an der absoluten personellen Unterbesetzung, insbesondere dem völligen Fehlen von Justizwachtmeistern. Wahrscheinlich müßte die arme Arbeitsrichterin bei dem Amts- / Landgericht auf der gegenüberliegenden Straßenseite erst ein schriftliches Amtshilfeersuchen stellen, um sich da ein oder zwei Hanseln in Uniform ausleihen zu können.
In Frankfurt/M. gab es im alten Arbeitsgericht einen besonderen Sitzungssaal für Fälle, in denen eine Eskalation abzusehen war. Da prangte direkt hinter dem Richtersessel an der rückwärtigen Wand ein großer, roter Alarmknopf, der bequem mit dem Ellbogen zu treffen war. Und da gab es ein paar Justizwachtmeister, die in Nullkommanix zur Stelle waren.
Als Anwalt siehst Du blöd aus, wenn dein Mandant in der Sitzung so entgleist. Wenn Du Pech hast, bist Du ihm über Prozeßkostenhilfe beigeordnet und kannst nicht mal das Mandat niederlegen.
Klar entwickelt man mit der Zeit ein Gespür für unangenehme Zeitgenossen und nimmt die von ihnen angetragenen Mandate erst gar nicht an. Aber man weiß vorher nie, wie eine(r) später mal ausflippt.
Ich habe einige Muslimas unter meiner Kundschaft, darunter sogar eine Konvertitin; die sind alle friedlich.