Ja, er muss( beide werden vom Imam/Richter gefragt ob sie verheiratet, geschieden sind oder Kinder haben, dies wird im Ehevertrag dokumentiert ) und wenn die erste mit der neuen Ehe nicht einverstanden ist, dann darf sie sich ohne wenn und aber von ihm scheiden lassen.
Trennung gibt es in der Schariaa aber die "Idde" nach der Scheidung 4 Monate und 10 Tage. Die Zeit ist dafür da um evtl. Schwangerschaft sicher festzustellen und einer evtll. Versöhnung Chance zu geben. Innerhalb der Idde kann das Paar ohne weiteres wieder zusammen kommen, nach dieser Frist muss ein neuer Ehevertrag abgeschlossen einschließlich erneutes Anzahlung an die Frau.
Wird zum dritten mal geschieden, darf der Mann die Frau erst wieder heiraten, wenn sie einen anderen wohlwollend geheiratet hat.
Ich habe hier eine marokkanische Scheidung, wo es langsam persönlich wird.
Die Mandantin - inzwischen hier eingebürgert - war als 17jährige "daheim" mit einem 25 Jahre älteren Knopp verheiratet worden, der damals bereits in Deutschland lebte und angeblich geschieden war. Jetzt ist der Herr Gemahl in Rente, und es zieht ihn wieder nach Hause zu seiner ersten Frau. Dummerweise fällt ihm jetzt auf, daß er im Rahmen des Versorgungsausgleichs mit einer Rentenkürzung zu rechnen hat. Da fällt es ihm plötzlich wie Schuppen aus den Haaren, daß er von seiner ersten Frau angeblich nie geschieden worden ist, die Ehe mit meiner Mandantin also eine bigamische, mithin unwirksame wäre. Das rettet ihn zwar zum Glück nicht vor der Durchführung des Versorgungsausgleich, hält ihn und seine Anwältin aber nicht davon ab, halbseidene "Beweise" vorzulegen, daß er mit meiner Mandantin nie rechtsgültig verheiratet gewesen sei.
Es fällt mir von Schriftsatz zu Schriftsatz schwerer, da die Contenance zu wahren.