Leider nicht mein Fall, sondern der des Kollegen:
Mandant, dunkler Taint, lockige, schwarze Haare ist mit Freunden - überwiegend blond bis hellbraune Haare und auch sonst "deutsch" aussehend in einem Kneipenviertel in Frankfurt/M. unterwegs.
Er wird von einer Fußstreife kontrolliert, die anderen nicht. Grund wird nicht genannt.
Die anderen werden weggeschickt, er soll dableiben, bis die beiden Streifenhörnchen seine Daten haben durch den Computer haben tickern lassen. Er möchte sich noch von seinen "weißen" Freunden verabschieden, die sich anschicken, murrend in die nächste Kneipe weiterzuziehen. Das darf er auch nicht. Ihm wird es zu bunt und er sagt zu dem einen Polizisten: "Das ist racial profiling".
Nachdem er wohl fahndungstechnisch nichts zu bieten hatte, durfte er nach ein paar Minuten auch weitergehen.
So weit, so unverschämt.
Jetzt bekommt er eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung: Der Bulle hat ihn wegen Beleidigung angezeigt, weil der Mandant ihm racial profiling vorgeworfen hat.
Sind die nur noch bescheuert?