Manchmal ist es für das eigene seelische Gleichgewicht unabdingbar, morgens im Büro als allererstes einen Mahnbescheid gegen den eigenen Mandanten zu beantragen. Zum Beispiel, wenn man dem monatelang wegen Unterlagen hinterherrennt und er ohne jede Entschuldigung zum Gerichtstermin nicht erscheint, in dem sein Einspruch gegen einen Strafbefehl verhandelt wird.
Daß die brunzdumme Richterin den Einspruch wegen des Nichterscheinens verworfen hat, ist zwar eine Steilvorlage für ein erfolgreiches Rechtsmittel, aber ohne Kohle und ohne jede Kooperation des Mandanten ist mir das inzwischen wurscht.