Ein Klassiker.
Da mache ich also gestern in Untervollmacht einen Termin als Nebenkläger für meinen Kollegen, der woanders was zu tun hatte.
Unser Mandant war aus nichtigem Anlaß, achwas, eigentlich ohne Anlaß von einem Typen halb zum Krüppel geschlagen worden. Unser Mandant ein junger Student, durch und durch harmlose Erscheinung. Der Angeklagte ein Typ aus der Türsteherszene. Verdrischt unseren Mandanten vor einem Lokal mitten in Frankfurt, dreifacher Kieferbruch, acht Wochen krank, eine Woche stationär im Krankenhaus. Die Türsteher der umliegenden Läden und des Lokals, vor dem das passiert ist, wollen nichts gesehen haben. Die Aufnahmen auf dem Videoband, das den Eingangsbereich aufgezeichnet hat, sind durch irgendeinen technischen Defekt dummerweise irgendwie nichts geworden. Man kennt sich halt in der Szene.
Dann stolpert ein Freund unseres Mandanten über das Facebook-Profil des Täters, in dem sich dieser der Tat auch noch rühmt. Also irgendwie finde ich Facebook manchmal Klasse.
Dumm gelaufen.
Unmittelbar vor dem Termin kommt eine schriftliche Einlassung des Täters über seinen Verteidiger. Mein Mandant sei ihm gegenüber aggressiv gewesen, und er habe einen Angriff gefürchtet. Deshalb hätte er - quasi prophylaktisch - zugeschlagen, um sich zu schützen. Ich kucken den Typen a, dann unseren Mandanten, dann wieder ihn und muß laut lachen, als ich das im Gerichtssaal lese.
Hat dem Knaben alles nix genützt. 10 Monate auf Bewährung und 7.000 € Zahlung an unseren Mandanten als Bewährungsauflage. So muß das sein.
Mal kucken, ob er dagegen in Berufung geht.