Es scheint, als hätte sich eine Horde von Berufskomikern verschworen, mir heute meinen Briefkasten zu füllen.
So ergeht sich die Arbeitsagentur (vulgo: Arbeitsamt) in Bochum über fast drei eng beschriebene Seiten in Ausführungen, weshalb ich meine Gebühren in einem Widerspruchsverfahren, das ich gegen die für meine Mandantin gewonnen hatte, viel zu hoch abgerechnet habe.
Okay, ein großes Ding war der Widerspruch nicht; es ging um unberechtigt von meiner Mandantin geforderte Mahngebühren. Aus dem Grund hatte ich auch - Gebühren im Sozialrecht sind Rahmengebühren und unabhängig vom Streitwert - nur 125 Tacken angesetzt statt der gängigen Mittelgebühr von 345 Euronen. Halt, schreit die Agentur, auch das ist zu viel. Angemessen sind nur 100 €.
Aha. 100 Ocken. Da kann ich ja gleich auf Beratungshilfe Asylanträge bearbeiten.
Dieser Bescheid, gegen den ich eigentlich ohne Begründung noch mal Widerspruch einlegen sollte, nur um diesen Pennern Arbeit zu machen, dürfte die Arbeitsagentur - heruntergebrochen in Mannstunden eines Behördenapparates - ein Mehrfaches der streitigen 25 Ocken gekostet haben.
Dafür war man aber durchaus kreativ mit der Begründung, was die Vermutung nahelegt, daß bei denen in der Widerspruchsabteilung lauter arbeitslose Gagschreiber sitzen.
Am besten hat mir der Satz hier gefallen: "Vorliegend ist Gegenstand des Widerspruchsverfahrens keine Leistung, die das soziokulturelle Existenzminimum der Widerspruchsführerin sichert, gewesen, sondern die Festsetzung von Mahngebühren in geringer Höhe."
Die Mandantin und ich, bzw. deren Ehemann und ich werden demnächst mal deren soziokulturelles Existenzminimum in deren Weinkeller in Augenschein nehmen.