In Schleswig-Holstein drehen sie jetzt komplett ab:
Personen, die keine Justizbediensteten sind, dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften
grundsätzlich nur zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen sie geladen wurden, betreten. Dies gilt aufgrund des sich aus der Pandemie ergebenen besonderen Anlasses auch
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere externe Organe der Rechtspflege (§ 14 Abs. 2 LJG).
Die Terminsladung ist im Rahmen der Zugangskontrolle vorzulegen. Die Eingangskontrolle ist über die in den Gerichten und Staatsanwaltschaften stattfindenden Termine (Zeit
und Raum) und die hierzu geladenen Personen zu informieren, z.B. durch Listen. Im
Zweifelsfall soll die Eingangskontrolle durch interne Rückfrage feststellen, ob eine Person
zu einem Termin zutrittsberechtigt ist.
Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Wahrnehmung des
Termins erforderlich ist.
Anwaltspostfächer in den Gerichtsgebäuden sollen nicht mehr genutzt werden. Eine Abholung noch in den Fächern eingelegter Post soll ohne Zutritt zum Gebäude durch Vermittlung des Justizwachmeisterdienstes im Bereich der Eingangskontrolle erfolgen.
3. Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich zu gestatten.
Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der
öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. QuelleAlso:
a.) Als Anwalt darf man die Gerichte dort nur zu Gerichtsverhandlungen betreten, muß die durch Vorlage der Ladung nachweisen und sich nach der Verhandlung sofort wieder aus dem Gerichtsgebäude verpissen.
b.) Als Penner mit der Wermutflasche in der Manteltasche darf ich Gerichtsgebäude nach wie vor und in jeglichem Gesundheits- oder sonstigem Zustand betreten, solange ich die ausschließlich tue, um mich im Zuschauerraum einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aufzuwärmen, oder dort meinen Rausch auszuschlafen.
Warum machen die die Gerichte nicht einfach für zwei Wochen komplett zu, oder setzen wenigstens für zwei Wochen alle Gerichtsverhandlungen ab?