Der Mandant will wieder heiraten, hat das Scheidungsurteil seiner ersten Ehe aber verloren. Ist ja auch schon ungefähr 15 Jahre her.
Eigentlich kein Problem, beantragt man eben beim Familiengericht eine zweite Ausfertigung.
Der Mandant hat aber auch vergessen, wie seine erste Frau heißt...
DAS nenne ich eine "tatsächlich gelungene Trennung/Scheidung" !