Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020
        
Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
        
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Nachdem es Deutschland in international beachteter Weise gelungen ist, die Neuinfektionszahlen durch das 
SARS-Cov2-Virus zu reduzieren, haben die Länder auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses mit der 
Bundeskanzlerin seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen umgesetzt.
Es ist noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese 
Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben. Diese 
Beurteilung und die damit verbundene Entscheidung, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich ist, soll 
am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder 
erfolgen.
Bund und Länder arbeiten während dessen weiter intensiv daran, das Infektionsgeschehen durch ein breites 
Maßnahmenbündel so gut wie möglich zu kontrollieren und das Gesundheitswesen zu stärken. Nur mit einer 
erfolgreichen Infektionskontrolle und konstant niedrigen Neuinfiziertenzahlen kann dauerhaft erreicht werden, 
dass die Öffnungen Bestand haben und keine Rückkehr zu deutschlandweiten Beschränkungen erforderlich wird.
Zugleich werden Wirtschaftshilfen und sozialen Leistungen auf den Weg gebracht, um die negativen Folgen der 
Krise abzumildern.
Bund und Länder wägen bei allen Entscheidungen deren Wirkung in gesundheitlicher, sozialer und 
wirtschaftlicher Hinsicht sorgfältig gegeneinander ab. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen 
Erkenntnisse über dieses neuartige Virus und viele interdisziplinäre Expertenmeinungen fließen dabei in die 
Entscheidungsfindung ein. Die Verantwortung für die Entscheidungen liegt bei Bund und Ländern, für die 
angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Situation ohne Beispiel mit vielen noch schwer abschätzbaren 
Risiken handelt, ein vorsichtiges Vorgehen in regelmäßigen Schritten und ein besonders strenger Maßstab für 
vorübergehend notwendige Grundrechtseinschränkungen das leitende Prinzip für verantwortbares Handeln ist.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 
Länder:
1. Die gemeinsamen Beschlüssesowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des 
Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
2. Wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgungbei allen 
Neuinfizierten. Wenn die Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die große Gefahr, dass eine 
neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb bauen die Länder lageangepasst erhebliche Personalkapazitäten (ein 
Team aus 5 Personen je 20.000 Einwohner) auf. Seit dem 24. April melden alle Gesundheitsämter über die 
zuständigen Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut, ob die vollständige Kontaktnachverfolgung 
gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist. Dies ermöglicht den Ländern, diese 
Kapazitäten bei besonders betroffenen Gesundheitsdiensten sofort aufzustocken und vom Bund die dort 
aufgebauten Kontaktnachverfolgungsteams von RKI, Bundeswehr und aus dem Medizinstudenten-Programm „Medis4ÖGD“ 
anzufordern. Die möglichst vollständige Kontaktnachverfolgung ist die Grundvoraussetzung für weitere 
Öffnungsschritte und ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Frage, welche Neuinfiziertenzahlen im 
mehrtätigen Mittel toleriert werden können.
3. Die bisherige epidemiologische Entwicklung in Deutschland hat gezeigt, dass es durch lokale Ereignisse 
immer wieder zu besonderen regionalen Betroffenheiten bei der Ausbreitung des SARS-Cov2-Virus kommt. Deshalb 
bereiten Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete 
vor und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab. Wenn die 
deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden 
sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der 
Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass dieumfassenden Beschränkungen, die vor dem 20. 
April gültig waren, vor Ort sofort wieder konsequent eingeführt werden müssen. Darüber hinaus können auch 
Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen 
heraus im Einzelfall geboten sein. Wenn es erneut zu einer überregionalen Infektionsdynamik kommt, die eine 
Überforderung des Gesundheitssystems befürchten lässt, müssen die Beschränkungen auch in allen Ländern ganz 
oder teilweise wieder eingeführt werden.
4. Am 13. März 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die 
Kliniken in Deutschland aufgefordert, ab dem 16. März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen 
planbaren Aufnahmen und Operationen zu verschieben, um sich auf die nicht vorhersehbare Zahl von 
COVID-19-Erkrankten frühzeitig vorzubereiten undintensivmedizinische Kapazitätenvorzuhalten sowie aus- und 
aufzubauen. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. 
Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das 
DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lässt es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der 
Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen genutzt werden kann. Dies ist auch deswegen geboten, 
weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss 
anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt. Gleichzeitig sollen ausreichend 
COVID-19-Behandlungskapazitäten freigehalten und an die jeweilige Pandemieentwicklung angepasst werden. Für 
die Umsetzung hat der Bund ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt, unter dessen Berücksichtigung die Länder 
ab sofort die regionale Steuerung unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vornehmen können. Das 
DIVI-IntensivRegister zur Steuerung der Intensivkapazitäten in Deutschland wird aktuell zu einem Tool 
weiterentwickelt, das anhand bekannter Parameter eine Prognose für den COVID-19-bedingten Bedarf an 
Intensivbetten bundesweit und regional für die nächsten zwei Wochen vorhersagt. Dieses Tool wird vom 
Bundesministerium für Gesundheit weiter gefördert und im laufenden Betrieb beständig weiter verbessert und 
ausgebaut.
5. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, 
Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. 
Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch 
mindestens bis zum 31. August so bleiben wird. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche 
oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, 
ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig 
vom weiteren epidemiologischen Verlauf.
6. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen ihren Dank an 
dieKirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von 
Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen 
Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die jetzt auch durch diese Maßnahmen 
erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen 
Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der
Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, 
soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.
Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in 
Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren 
umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des 
Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und 
Religionsgemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen erstellt.
Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder 
stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten 
regeln die Länder.
7. Spielplätzekönnen mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks 
zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten.
8. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können 
folgendeKultureinrichtungen wieder geöffnet werden:
a. Museen, Ausstellungen und Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische Gärten.
Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und 
personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein 
Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren 
Museen aufzulegen.
9. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden 
beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für 
den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung vonSchulen, zur weiteren Öffnung von
Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.
10. Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz 
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen 
schrittweiser Öffnungen vonGastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen
vorzubereiten.