Autor Thema: Da geht er...  (Gelesen 14975 mal)

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Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #15 am: 12. Februar 2015, 19:04:03 »
Jetzt isser weg. Fast unmerklich. Wenn der Monitor nicht Alarm geschlagen hätte, würde die Beatmungsmaschine wahrscheinlich immer noch laufen...

"Herr P. ist um 14.04 Uhr im Kreise seiner Angehörigen verstorben."

Hoffentlich steht der Satz bei mir dann auch, wenn es so weit ist.

Offline Stachelhaut

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Re: Da geht er...
« Antwort #16 am: 12. Februar 2015, 19:14:24 »
Hoffentlich steht der Satz bei mir dann auch, wenn es so weit ist.

Wenn Du es richtig anstellst, sind das dann sogar die gleichen Angehörigen. Die Frau ist ja nun verwitwet und somit wieder zu haben.
The union is behind us, we shall not be moved.

Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #17 am: 12. Februar 2015, 19:26:56 »
Wenn Du es richtig anstellst, sind das dann sogar die gleichen Angehörigen.

Das wäre natürlich ein Grund, sich zum Sterben irgendwo allein im Wald ins Unterholz zu legen.  :evil

Zitat
Die Frau ist ja nun verwitwet und somit wieder zu haben.

Die will aber keiner haben. Außerdem war die nicht da; ihre Kinder (naja, zwei davon) haben ihren Job gemacht, während Madame sich mal wider gedrückt hat.

Offline grashopper

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Re: Da geht er...
« Antwort #18 am: 12. Februar 2015, 19:53:44 »
Vielleicht warst Du auf seinem letzten Weg sogar der einzige "Angehörige" bzw. "Nichtangehöriger", auch wenn Ihr beiden nicht  so recht miteinander kommunizieren konntet

Pass bloß auf, dass "sie" nicht wieder vor Deiner Türe von wegen Ansprüchen auf Erbschaft des Verbliebenen "kehrt".  Dein "Nachfolger" war ggf. nicht so mit starken Nerven, wie Du sie damals noch hattest, ausgestattet.

R.I.P.

"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Stachelhaut

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Re: Da geht er...
« Antwort #19 am: 12. Februar 2015, 20:00:07 »
Wie war das noch gleich; leben Unterhaltsansprüche gegen den vorherigen Ehemann nicht wieder auf, wenn der nachfolgende Ehemann verstirbt? Ich meine, da gibt es was.

EDIT: Tatsächlich, § 1586a BGB. Ist aber (seit wann?) begrenzt auf Fälle des Betreuungsunterhalts bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Glück gehabt.

2. EDIT: Siehste, bis Ende 2007 gab es da noch § 1586a Abs. 1 S. 2 BGB: Ist die Pflege oder Erziehung beendet, so kann er Unterhalt nach den §§ 1571 bis 1573, 1575 verlangen. Damit hättest Du dringehangen.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2015, 20:05:23 von Stachelhaut »
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Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #20 am: 12. Februar 2015, 20:16:43 »
Vielleicht warst Du auf seinem letzten Weg sogar der einzige "Angehörige" bzw. "Nichtangehöriger"

Wir waren zu Dritt: Meine Stieftochter, mein Sohn und ich. Wobei ich nicht die ganze Zeit dabei war, nur am Morgen, als das Krankenhaus angerufen hatte und mittags dann, als es rapide bergab ging. Die beiden "Kinder" waren die ganze Zeit bei ihm, heute und gestern.

Zitat
Pass bloß auf, dass "sie" nicht wieder vor Deiner Türe von wegen Ansprüchen auf Erbschaft des Verbliebenen "kehrt".

Na was glaubst Du denn, wer die jetzt anstehenden Erbstreitigkeiten mit der auf das Pflichtteil gesetzten Tochter aus erster Ehe führen darf?  :sauer1

Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #21 am: 12. Februar 2015, 20:26:13 »
2. EDIT: Siehste, bis Ende 2007 gab es da noch § 1586a Abs. 1 S. 2 BGB: Ist die Pflege oder Erziehung beendet, so kann er Unterhalt nach den §§ 1571 bis 1573, 1575 verlangen. Damit hättest Du dringehangen.

Sie hätte dem Familiengericht erst mal erklären müssen, weshalb sie mit einer Witwenrente von 2 Großen im Monat nicht auskommt.  :evil

Offline nigel48

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Re: Da geht er...
« Antwort #22 am: 12. Februar 2015, 20:26:42 »
gut, dass es so gehen konnte.

zu deiner ex:   https://www.youtube.com/watch?v=a55NU9CLrp0
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline DieFrau

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Re: Da geht er...
« Antwort #23 am: 13. Februar 2015, 00:51:00 »
"Herr P. ist um 14.04 Uhr im Kreise seiner Angehörigen verstorben."

mein herzlichen Beileid Yossi, dein Beistand ist bewundernswert.

Zitat
Hoffentlich steht der Satz bei mir dann auch, wenn es so weit ist.

angeblich bekommt man zurück was man eben gegeben hat, jetzt mach dir keine Gedanken drüber, erst leben  ;)

das ist mein 2. gesprochenes Beileid heute, der Vater einer Freundin wird morgen beerdigt  :(
Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk und der rationale Geist ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat!...Einstein

Offline Korinthenkackerin

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Re: Da geht er...
« Antwort #24 am: 13. Februar 2015, 07:34:16 »
... während Madame sich mal wieder gedrückt hat.

Das ist mit das Traurigste an der ganzen Geschichte... Der Ex sitzt mit am Sterbebett des Jetzigen und sie ist nicht da. Dazu fällt mir nur Unikums Satz ein: das ist alles sehr merkwürdig.

Wir hatten ja schon mal einen anderen Thread irgendwann geschrieben, dass es schon bedrückt, wie sich mit steigendem Alter das Umfeld nach und nach ausdünnt; man erfährt immer öfter vom Ableben gleichaltriger Bekannten. Das so nahe mitzuerleben führt einem doch selber wieder vor Augen, wie schnell das Leben vorbei sein kann  :(.

Herzliches Beileid.
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Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #25 am: 13. Februar 2015, 07:48:14 »
Das so nahe mitzuerleben führt einem doch selber wieder vor Augen, wie schnell das Leben vorbei sein kann

Es ist jedenfalls ganz hilfreich, um sich die eigene Endlichkeit mal wieder vor Augen zu führen.

Es ging jedenfalls sehr friedlich und "unspektakulär". Kein letztes Aufbäumen des Körpers mehr, nichts. Einfach nur der Blick auf den Monitor, wie Blutdruck und Herzfrequenz minütlich weiter abfielen. Als Ersterer im einstelligen Bereich angekommen war (ich wußte nicht mal, daß das geht), habe ich die Kids angepingt, die mal kurz in die Kantine gegangen waren. Die waren aber schon unterwegs und kamen buchstäblich im entscheidenden Moment. Erschreckend fand ich, wie der Körper dann binnen einer halben Stunde verfallen ist - als hätte man ihn gegen eine Wachsfigur ausgetauscht.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2015, 08:16:19 von Yossarian »

Yossarian

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Re: Da geht er...
« Antwort #26 am: 13. Februar 2015, 07:51:57 »
dein Beistand ist bewundernswert.

Quatsch. Im Wesentlichen habe ich es wegen meines Sohnes gemacht, der oft bei ihm war und dort deutlich länger ausgeharrt hat als ich, und den ich das nicht alleine mit seiner Schwester machen lassen wollte. Und "gemacht" habe ich ja nichts, nur doof dabei rumgesessen bis es vorbei war.

Offline ElTorro

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Re: Da geht er...
« Antwort #27 am: 13. Februar 2015, 08:57:42 »
Immerhin. Respekt.

Offline Schelm

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Re: Da geht er...
« Antwort #28 am: 13. Februar 2015, 11:22:44 »
Auch von mir mein Beileid.

Und "gemacht" habe ich ja nichts, nur doof dabei rumgesessen bis es vorbei war.

..na ja..was soll man dann auch noch groß machen..du warst vermutlich so wie immer, wenn ihr aufeinander seid...das paßt schon!
"Die spinnen die Bayern" ...  Bodo

Offline Mattieu

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Re: Da geht er...
« Antwort #29 am: 13. Februar 2015, 16:40:39 »
Quatsch. Im Wesentlichen habe ich es wegen meines Sohnes gemacht, der oft bei ihm war und dort deutlich länger ausgeharrt hat als ich, und den ich das nicht alleine mit seiner Schwester machen lassen wollte. Und "gemacht" habe ich ja nichts, nur doof dabei rumgesessen bis es vorbei war.

Na ja, dann eben Sohnemann beigestanden. Beistand ist Beistand.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.