Wie war das noch gleich; leben Unterhaltsansprüche gegen den vorherigen Ehemann nicht wieder auf, wenn der nachfolgende Ehemann verstirbt? Ich meine, da gibt es was.
EDIT: Tatsächlich, § 1586a BGB. Ist aber (seit wann?) begrenzt auf Fälle des Betreuungsunterhalts bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Glück gehabt.
2. EDIT: Siehste, bis Ende 2007 gab es da noch § 1586a Abs. 1 S. 2 BGB: Ist die Pflege oder Erziehung beendet, so kann er Unterhalt nach den §§ 1571 bis 1573, 1575 verlangen. Damit hättest Du dringehangen.