Klar haben wir keinen Vertrag unterschrieben und es gibt auch keienrlei Instanz, die einem dieses Recht zugesteht, aber ich bin einfach der Meinung, dass man das dem anderen schuldig ist! Natürlich ist das nicht in Stein gemeißelt, ab da schließe ich einfach mal von mir auf andere, dass man der anderen Partei wenigstens ein Gespräch zugestehn sollte, wenn derjenige Redebedarf hat.
Wie drüber schon jemand anders schrieb:
diese Meinung steht dir zu.
Anspruch darauf hast du nicht im Mindesten.
Gefühlsdinge, sowas wie "moralisches Recht", das ist nicht einklagbar.
Was dir zusteht ist, den Kontakt völlig abzubrechen und darauf zu bestehen, dass du deine Ruhe haben willst. Selbst das ist aufzuweichen, wenn bspw. Kinder im Spiel sind.
Was dir ebenfalls zusteht, ist der Versuch, die Person, die dich wie den letzten Dreck behandelt hat, ebenfalls wie den letzten Dreck zu behandeln. Falls dir daran was liegt, und soweit es im legalen Rahmen bleibt.
Wer weggeschmissen wurde, hat es einzustecken.
Das Bestmögliche ist, daraus zu lernen.
Meine Freundin hatte mich im letzten Herbst gefeuert.
Sie kann nichts dafür, einiges stimmte nicht, und sie ist in mehrerlei Hinsicht in einer schwierigen Lage. Ich bin ihr nicht mal bös, es sind auch keine miesen Touren gelaufen.
Wir verstehen uns am Telefon gut, sehen tun wir uns nicht.
Inzwischen scheint ist mir, als ob sie gerne eine Annäherung hätte, aber ich weiß nicht, ob ich noch Wert darauf lege -
schließlich hab ich die nette Option, andere Bekanntschaften zu machen.
So ich Lust verspüre, garantiert irgendwann wieder in die Scheiße zu treten.
Trennungen verarbeiten, das muss man lernen.
Der Threaderöffner hat da wohl noch Defizite. Das übt sich. Wenn man es will und daran arbeitet.
GiftundGalle