Autor Thema: Auto Thread  (Gelesen 246052 mal)

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Yossarian

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Re:Auto Thread
« Antwort #105 am: 28. Juni 2010, 13:35:43 »
Also wenn irgendwo unter einer Dattelpalme noch ein menschenwürdiger Visa Plein Air rumsteht, möglichst mit dem alten Armaturenbrett...

Dionarap

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Re:Auto Thread
« Antwort #106 am: 28. Juni 2010, 14:31:55 »
Zitat
Visa Plein Air rumsteht, möglichst mit dem alten Armaturenbrett...

Vor so einem stand ich auch schon. War mit 3k auch erschwinglich ABER:

1. Für den Visa an sich gibt es nix an blech hintenrum. Bis B-Säule alles kein Problem wg. Verwandschaft zum c15 der noch bis 2005 oder so gebaut wurde - aber hinten nicht für Geld und gute Worte  :-\ Zudem ist die Heckpartie von Heuliez quasi handgedengelt / mundgekaut. Wenn da was durchgerostet ist wirds echt zäh...

2. Das Verdeck. Auch son sonderding. Das neu zu bespannen kostet auch 2k aufwärts. Wenns nämlich undicht is gibts ganz schnell Blätterteig im Kooferraum und dann...siehe oben.

Ich kann meinen Mechanic gerne mal in Südfrankreich schauen lassen, der ist öfter mal da

Yossarian

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Re:Auto Thread
« Antwort #107 am: 28. Juni 2010, 14:43:30 »
Mist.

Dionarap

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Re:Auto Thread
« Antwort #108 am: 28. Juni 2010, 14:51:03 »
Genau! Ein Riesenhaufen. Ich musste kürzlich meinen Visa Sun Air (Grosses Faltschiebedach) abgeben. Federdöme hinten durchgefault. Rep. hätte 1,5 k gekostet. Da hab ich mir lieber den 89er Visa Club aus erster Rentnerthand für 1k geschnappt. Trotzdem shit. der Sunny hat mich 4 Jahre lang überhall hingebracht (und hat damal 150 Euro bei eBay gekostet).

Offline ElTorro

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Re:Auto Thread
« Antwort #109 am: 29. Juni 2010, 16:04:33 »
Mal rein hypothetisch gefragt. Gesetzt den Fall, mein Mercer macht jetzt doch die Grätsche und ich müsste mich umorientieren, was sind die Vor- und Nachteile folgender varianten:

a) Ich suche einen "neuen" alten nach meinem Geschmack und zahle bis etwa 3,5 TE.

b) Ich lease einen echten Neuen für mehr Geld mit niedrigen Raten und lass ihn über die Bücher laufen.

Es soll definitiv mein Firmenwagen sein. Irrks, ich bin so unsicher.

Und Zusatzfrage falls Variante b) als sinnvoller erachtet wird - was zum Geier soll ich nehmen? Ich bräuchte einen Kombi. Keinen Riesenvan oder so etwas, nur einen Kombi, in den ich Schildergrößen bis etwa 200 x 160 cm plus normale Haushaltsleiter und Werkzeugkoffer problemlos reinbekomme. Das Auto soll zuverlässig sein und nicht die Welt kosten. Und kein kleines Shoppingautochen sein. (und am besten so aussehen, wie der ganz alte Passat, der alte Audi 100 Kombi oder der alte Mercer-Kombi - schnittig.)

Ich hasse neue Autos. Aber manchmal muss man sich von einer alten Liebe trennen. Oder doch nicht?
Schau doch mal: http://cgi.ebay.de/Mercedes-200-TE-Kombi-W124-Bj-1996-144-000-km-/180524151810?cmd=ViewItem&pt=Automobile&hash=item2a0813f402
« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 11:18:06 von ElTorro »

marple

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Re:Auto Thread
« Antwort #110 am: 29. Juni 2010, 16:22:27 »
El Torro, danke. aber ab Bj.90 haben die Mercer-Kombis alle extreme Rostprobleme und halten nicht mehr, was sie davor versprachen. Aber ich bin schon am Suchen.

Außerdem könnte sich die Angebotslage entspannen, wenn die Abwrackprämien-Auto-Wiederverkäufer jetzt doch legalisiert werden...

NOCH fährt meins ja.

marple

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Re:Auto Thread
« Antwort #111 am: 01. Juli 2010, 14:44:00 »
Der hat schon was, ist immerhin ein Nichtraucherfahrzeug UND Garagenwagen:

http://www.oldtimerpalace.com/index.php?op=show&id=p1207

Offline DüDo

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Re:Auto Thread
« Antwort #112 am: 01. Juli 2010, 14:47:20 »
 :-[ ich hab für dich schon geschaut in mobile.de und co. aber nix adäquates gefunden für dich. entweder durchrostet oder zu teuer. und du kommst jetzt mit so nem mist... menno, hätt ich mir auch sparen können... ;)

Offline ElTorro

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Re:Auto Thread
« Antwort #113 am: 01. Juli 2010, 15:02:03 »
Der hat schon was, ist immerhin ein Nichtraucherfahrzeug UND Garagenwagen:

http://www.oldtimerpalace.com/index.php?op=show&id=p1207

Genau so einer (alter Citroen Gangsterwagen) kam mir heute morgen entgegen - allerdings in wesentlich besserem Zustand.

marple

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Re:Auto Thread
« Antwort #114 am: 01. Juli 2010, 15:29:28 »
Bei mobile.de hab ich zwo ganz Gute in meiner Umgebung gefunden.

Pech nur, dass ich Terminlegasthenikerin bin und wieder mal ungeöffnete Post von der KK als normale Rechnungen gehortet habe. Satte Nachzahlung wegen Höchsteinstufung und ich hab die Einspruchsfristen um mehr als Wochen verpeilt.

Adieu "neues" altes Auto, erst mal darf ich jetzt 7 Monate Spitzenleistungsatz nachberappen OHNE Möglichkeit einer nachträglichen Rückzahlung bei Nachweis meines wesentlich geringeren Einkommens.

Ich bin mir schon immer der beste Klotz am Bein gewesen. Immer der selbe Ärger wegen irgendwelcher Termine und Rechnungen. Das hätte echt nicht sein müssen. Jetzt zahle ich 2 TE drauf. Ich wüsste ja auch gar nicht, wohin sonst mit meiner Kohle...

Ich bin so BLÖD. Boah, ich darf gar nicht über mich selber nachdenken, sonst

Yossarian

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Re:Auto Thread
« Antwort #115 am: 01. Juli 2010, 16:00:58 »
Bei mobile.de hab ich zwo ganz Gute in meiner Umgebung gefunden.

Pech nur, dass ich Terminlegasthenikerin bin und wieder mal ungeöffnete Post von der KK als normale Rechnungen gehortet habe. Satte Nachzahlung wegen Höchsteinstufung und ich hab die Einspruchsfristen um mehr als Wochen verpeilt.

Adieu "neues" altes Auto, erst mal darf ich jetzt 7 Monate Spitzenleistungsatz nachberappen OHNE Möglichkeit einer nachträglichen Rückzahlung bei Nachweis meines wesentlich geringeren Einkommens.

Ich bin mir schon immer der beste Klotz am Bein gewesen. Immer der selbe Ärger wegen irgendwelcher Termine und Rechnungen. Das hätte echt nicht sein müssen. Jetzt zahle ich 2 TE drauf. Ich wüsste ja auch gar nicht, wohin sonst mit meiner Kohle...

Ich bin so BLÖD. Boah, ich darf gar nicht über mich selber nachdenken, sonst

Versuch mal einen Antrag auf Überprüfung des Beitragsbescheides nach § 44 SGB X.

Paßt nicht so *ganz* richtig, aber auf die 55er Briefmarke kommts jetzt auch nicht mehr an.

Offline Stachelhaut

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Re:Auto Thread
« Antwort #116 am: 01. Juli 2010, 18:53:12 »
Versuch mal einen Antrag auf Überprüfung des Beitragsbescheides nach § 44 SGB X.

Paßt nicht so *ganz* richtig, aber auf die 55er Briefmarke kommts jetzt auch nicht mehr an.

Doch, das paßt sogar gans richtig:

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

EDIT: Das Bundessozialgericht geht jedenfalls in seiner Entscheidung vom 04.06.1991, Az. 12 RK 4/90, ganz selbstverständlich davon aus, daß "Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind" auch den Fall einschließt, daß bei einer grundsätzlich bestehenden Beitragspflicht zu hohe Beiträge kassiert wurden; in solchen Fällen ist der Beitragsbescheid teilweise zurückzunehmen. Hier die maßgebliche Textstelle aus der genannten Entscheidung:

Soweit in dem angefochtenen Bescheid vom 6. März 1987 die Rücknahme des Beitragsbescheides abgelehnt worden ist, ist dieses insoweit rechtswidrig, als die Beklagte zur teilweisen Rücknahme verpflichtet war. Nach § 44 Abs 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - (SGB X) ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, daß bei seinem Erlaß das Recht unrichtig angewandt worden ist und soweit deshalb (ua) Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind. Dieses traf hinsichtlich des Teils der Verletztenrente zu, der dem Ausgleich eines unfallbedingten Mehrbedarfs diente. Die beklagte Ersatzkasse war zwar nicht gehindert, bei einem freiwillig versicherten Rentner wie dem Kläger die Verletztenrente der Beitragsbemessung zu unterwerfen, mußte davon jedoch einen für den Ausgleich des unfallbedingten Mehrbedarfs bestimmten Teil ausnehmen (Urteil vom 19. Juni 1986 in BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr 31). Dieses Urteil, das sogar in einem Verfahren ergangen ist, in dem die Beklagte selbst Revisionsklägerin war, hätte sie bewegen müssen, den Beitragsbescheid schon bei Erlaß des Überprüfungsbescheides vom 6. März 1987 teilweise zurückzunehmen. Hierauf war ohne Einfluß, daß das Überprüfungsverfahren aus einem anderen Grunde eingeleitet worden war, nämlich im Hinblick auf die nicht zutreffenden Angaben des Klägers über eine Teilkapitalisierung der Verletztenrente.
« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 19:14:07 von Stachelhaut »
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marple

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Re:Auto Thread
« Antwort #117 am: 01. Juli 2010, 19:05:02 »
Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

That´s the point. Ich hab seit November oder so die Briefe nur in meinen Quittungskasten geschmissen, weil ich es für die entsprechenden Rechnungen gehalten habe. Dabei wurde ich darin mehrfach aufgefordert, mein Einkommen neu zu belegen. Was nicht passiert ist. Dann wurde ich darin mehrfach aufgefordert, Nachzahlung zu leisten oder Einspruch zu erheben. Was nicht passiert ist. Gemerkt, dass was nicht stimmt, habe ich, als ich die Vollstreckungsankündigung bekommen hab - anderer Absender...hab ich sogar geöffnet.

Danke, dass ihr mir das schreibt, aber ich bin tatsächlich vollumfänglich selber doof und schuldig. Und es passiert mir weder das erste Mal, noch krieg ich das irgendwie in meinem Kopf geregelt. Ich weiss nicht, was da immer aussetzt, dass ich bestimmte Amtsangelegenheiten irgendwie unbewusst selber sabotiere. JEDES beschissene Jahr hab ich einen Riesenblödsinn mit Riesennachzahlungen. Als WOLLTE ich einfach nicht erfolgreich sein. Als wäre es nicht korrekt, auch mal was Verdientes übrig zu behalten. Oder mir was Echtes zu leisten.

Ich hab eine ausgewachsene Macke.

Offline Stachelhaut

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Re:Auto Thread
« Antwort #118 am: 01. Juli 2010, 19:11:25 »
Aber nicht doch. Du hast hier keineswegs Angaben vorsätzlich unvollständig gemacht. Du hast lediglich Deine Mitwirkungspflicht verletzt, das ist eine völlig andere Baustelle. Stell den Antrag! Sofort!

EDIT: Leitsatz der Entscheidung des BSG vom 31.05.1988, Az. 2/9b RU 8/87:

1. § 44 Abs 1 S 2 SGB 10 gibt der Behörde nur dann das Recht, die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes für die Vergangenheit abzulehnen, wenn die Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes auf einem positiven Tun des Betroffenen beruht; die Verweigerung von Angaben genügt nicht.

Einen Versuch ist es allemal wert.
« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 19:21:55 von Stachelhaut »
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marple

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Re:Auto Thread
« Antwort #119 am: 01. Juli 2010, 19:16:58 »
Ähm. Echt? Ich trau mich nicht. Nachher nehmen die mir noch meine ganze Firma auseinander und rütteln mich und schütteln mich um an ALLE Zahlen zu kommen, die ich doch immer selber nicht weiss oder nicht wissen will.