Autor Thema: Die behauptete Vergewaltigung  (Gelesen 15220 mal)

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Conte Palmieri

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #30 am: 19. Mai 2013, 07:59:18 »
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.
Trotzdem gibt es Grenzen. Ein Fruan von mir hat mal eine Bank überfallen und bekam dafür 3 Jahre. Der Anwalt war stolz wie ein Spanuer und meinte, weniger seit nach dem Gesetzestext überhaupt nicht möglich. Insofern scheint der Knabe mit den 3einhalb für den Totschlag auch nicht meckern zu sollen.

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #31 am: 19. Mai 2013, 09:20:14 »

...und somit ist es auch völlig egal ob der Anwalt "gut" oder "schlecht" ist? Es würde also dasselbe Ergebnis rauskommen, egal wer wie verteidigt. ;D

Blödsinn. Es macht einen Unterschied, ob ein Gericht sich nicht überzeugen *läßt*, oder ob man es erst gar nicht versucht.

Offline Unikum

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #32 am: 19. Mai 2013, 09:25:18 »
Blödsinn. Es macht einen Unterschied, ob ein Gericht sich nicht überzeugen *läßt*, oder ob man es erst gar nicht versucht.
Oder ob das Gericht von vorn herein so unter Druck steht das es nach oben oder unten ausschlagen MUSS.

Ein Ribery fickt Kinder, ne 17jährige Nutte und was? nix.

Ein Berlusconi fickt Kinder, ne 17jährige Nutte und was? 3 Jahre.
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #33 am: 19. Mai 2013, 22:20:26 »
..., oder ob man es erst gar nicht versucht.

Dann hängt also die Entscheidung des Gerichts doch zu einem großen Teil daran, ob ein Anwalt es gut oder schlecht zu überzeugen versucht?

...und dem Klienten bleibt dann nichts anderes übrig als "Anwalthopping", wenn der Anwalt nur mäßig den Mund aufbringt....sofern es für einen Anwaltswechsel nicht ohnehin zu spät ist.
Außerdem: wer sagt, dass der nächst Anwalt besser ist...

Mir scheint die Suche nach einem guten Anwalt gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Verständlich, dass dann vor lauter Verzweiflung teuere Honorarvereinbarungen unterschrieben werden.

Offline sebbo_freim

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #34 am: 21. Mai 2013, 11:22:43 »
Ich dachte immer da gibt es so etwas wie eine "Gebührenordnung"?
Darf denn ein Anwalt verlangen was er will (z.b. eine Stunde 1000 Euro) oder gibt es da Grenzen?

Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?

Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?

Ich rede hier nicht von einem Vergewaltiger im Allgemeinen sondern von Leuten wie Kachelmann. Die können es sich leisten. Und ja, sowas kommt nicht nur in schlechten Filmen vor, sondern auch in der Realität. Wenn du noch nicht selbst als Opfer gegen so einen Hai angegangen bist, dann kannst du wohl kaum wissen, wie das läuft. 
Kreischt die Magd schrill aus dem Stall, ging sie dem Bauern in die Fall.

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #35 am: 21. Mai 2013, 11:52:29 »
Ich rede hier nicht von einem Vergewaltiger im Allgemeinen sondern von Leuten wie Kachelmann.

Überleg mal, was ein unterbezahlter und überforderter Pflichtverteidiger bei einem derart gegen Kachelmann voreingenommenen Gericht ausgerichtet hätte.

Zitat
Wenn du noch nicht selbst als Opfer gegen so einen Hai angegangen bist,

Kachelmann ein Hai? Naja. Setz Dich mal als Zuschauer in ein paar Verfahren wegen Sexualdelikten, damit Du eine Ahnung davon bekommst, wie ein Verteidiger der Belastungszeugin (vor einer rechtskräftigen Verurteilung vermeide ich ganz bewußt den Terminus "Opfer") zusetzen kann.

Von dem, was ich über das Kachelmannverfahren gelesen und gehört habe, lag der Schwerpunkt seiner Verteidger nicht beim Fertigmachen der Belastungszeugin.

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #36 am: 22. Mai 2013, 11:44:12 »
ob ein Anwalt es gut oder schlecht zu überzeugen versucht?

Nein, sondern ob es ihm *gelingt*.

Zitat
"Anwalthopping"

Um Gottes Willen!

Zitat
wenn der Anwalt nur mäßig den Mund aufbringt.

Popilärer Klientenirrtum. Ein guter Anwalt redet nicht viel, sondern das Richtige.

Zitat
Außerdem: wer sagt, dass der nächst Anwalt besser ist...

Das weiß man als Laie nicht.

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #37 am: 22. Mai 2013, 15:01:39 »
Ein guter Anwalt redet nicht viel, sondern das Richtige.
...
Das weiß man als Laie nicht.

Das Richtige: guter Punkt!

Gibt es nicht vielleicht trotzdem irgendwelche Anhaltspunkte für den Laien, woran er erkennt, was "das Richtige" ist?

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #38 am: 22. Mai 2013, 15:24:29 »
Gibt es nicht vielleicht trotzdem irgendwelche Anhaltspunkte für den Laien, woran er erkennt, was "das Richtige" ist?

Wenn Du den Prozeß gewonnen hast, war dein Anwalt gut, oder Du hast einfach Glück gehabt.

Wenn Du den Prozeß verloren hast, hast Du einfach Pech gehabt, oder vielleicht war Dein Anwalt nicht gut.

Offline sebbo_freim

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #39 am: 27. Mai 2013, 16:39:45 »
Wenn Du den Prozeß gewonnen hast, war dein Anwalt gut, oder Du hast einfach Glück gehabt.

Wenn Du den Prozeß verloren hast, hast Du einfach Pech gehabt, oder vielleicht war Dein Anwalt nicht gut.

Ja.. das ist meine Meinung !  :-\
Kreischt die Magd schrill aus dem Stall, ging sie dem Bauern in die Fall.

Offline Edison

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #40 am: 01. Juni 2013, 12:44:21 »
-
ich  werfe  mal  Julian  Assange  hier  in  den  Ring ....

Edison
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Offline nigel48

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Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #42 am: 05. Februar 2014, 20:24:50 »
Hab´s gelesen. Zum Kotzen.