Ja, es gibt eine Gebührenordnung. In Strafsachen ist es aber üblich, freie Honorarvereinbarungen zu treffen, jedenfalls wenn die Sache sehr arbeitsintensiv oder / und bedeutend für den Mandanten ist. Die gesetzlichen Gebühren decken den Aufwand oft nicht ab, wenn man eine anständige Verteidigung abliefern will bzw. soll.
Die Pflichtverteidigergebühren sind übrigens noch einmal deutlich niedriger als die "normalen" gesetzlichen Gebühren.
Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?
Eher desto größer sind die Aussichten, eine ziemlich fiese Honorarvereinbarung unter die Nase gehalten zu bekommen. Teuer bedeutet nicht gut.
Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Aber für die reinen Pflichtverteidgergebühren aus der Staatskasse gibt´s eben bei vielen Anwälten auch nur eine "Kassenverteidigung".
Für meinen letzten versuchten Mord hatte ich eine Honorarvereinbarung über 10 Große (damals noch DM). Nach Abschluß der Sache hatte ich mich - heruntergebrochen auf Stundenlohn - viel zu billig verkauft. Die Beträge sehen oft groß aus, keiner sieht, wie hart man sich die Kohle oft erarbeiten muß.