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Beziehungen - ernstgenommen => gesellschaftliche Aspekte => Thema gestartet von: Tarzan am 24. März 2010, 09:51:41

Titel: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Tarzan am 24. März 2010, 09:51:41
Gerade mal wieder aktuell, ein Fall von vielen: Ist Kachelmann ein Vergewaltiger?

Wie überhaupt sollte die Gesellschaft mit derartigen Anschuldigungen umgehen? Immerhin sind sexuelle Anschuldigungen genauso an der Tagesordnung wie sexuelle Falschbeschuldigungen (und mindestens so alt wie die Bibel, denn da steht auch schon so ein Fall drin).

Wie sollten unschuldig Angeschuldigte rehabilitiert werden, wie sollten Falschbeschuldigerinnen bestraft werden? Alle mir bekannten Fälle von falscher sexueller Beschuldigung (z.B. Türck, Wormser Prozesse etc) endeten mit massiver Schädigung der Falschbeschuldigten aber völliger Straffreiheit der Täterinnen.
Titel: Re:Kachelmann und die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 24. März 2010, 09:56:41
Man erinnere sich an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Türck

http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Türck#Strafprozess
Titel: Re:Kachelmann und die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Mattieu am 24. März 2010, 10:07:40
Ist Kachelmann ein Vergewaltiger?
Wer weiß.
Von Anfang Februar, dem Tatzeitpunkt, bis Mitte März, der Verhaftung, ist eine lange Zeit, in der er scheinbar noch nicht als tatverdächtig galt. Mir kommt diese Geschichte eher wie schmutzige Wäsche nach unsauberer Trennung vor.


Wie überhaupt sollte die Gesellschaft mit derartigen Anschuldigungen umgehen? Immerhin sind sexuelle Anschuldigungen genauso an der Tagesordnung wie sexuelle Falschbeschuldigungen (und mindestens so alt wie die Bibel, denn da steht auch schon so ein Fall drin).
Ist halt totsicher und relativ ungefährlich für den Denunzianten.

Wie sollten unschuldig Angeschuldigte rehabilitiert werden,
Geht nicht. Für den Zweck der Denunziation gibt es kein besseres Mittel als die Falschbezichtigung der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs, ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Das gilt umso mehr für Personen in der Öffentlichkeit. Bleibt immer hängen

wie sollten Falschbeschuldigerinnen bestraft werden?
Die Falschbeschuldigerinnen äußern ja immer nur Hinweise oder Verdachtsmomente. Beschuldigen tut der Staatsanwalt.

Ich sehe hier keine Lösung.
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Conte Palmieri am 24. März 2010, 10:08:12
http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Türck#Strafprozess (http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Türck#Strafprozess)

Stets zu Diensten ;)
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Sherlock am 29. März 2010, 15:46:12
Da eh keiner nix genaues weiß und sich wohl niemand hier befindet, der den Herrn Kachelmann und/oder seine Exe besser kennt, bleibt wohl nur Abwarten und Tee trinken.
Selbst für Spekulationen ist die "Faktenlage" wohl etwas zu dünn.
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Marvin am 29. März 2010, 15:50:55
Wie kann ein Gericht überhaupt sowas "überprüfen"? Spermaspuren und ähnliches lassen sich ja auch ganz normal erklären, wenn beide eh Sex miteinander hatten. Ansonsten müsste es doch fast immer aussage gegen Aussage sein...
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Sherlock am 29. März 2010, 16:15:06
Wie kann ein Gericht überhaupt sowas "überprüfen"? Spermaspuren und ähnliches lassen sich ja auch ganz normal erklären, wenn beide eh Sex miteinander hatten. Ansonsten müsste es doch fast immer aussage gegen Aussage sein...

Das wird wohl erst mal so sein.
Was aber nicht bedeutet, daß es nachher vor Gericht auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen muß. Für ne Verurteilung kann schon ausreichend sein, daß Kachelmanns Exe schlicht und einfach das Gericht überzeugt - "glaubhafte Darlegung der Ereignisse" nennt sich das wohl.
Das gilt umgekehrt natürlich für Kachelmann genauso, auch ihm kann das Gericht mehr Glauben schenken als seiner Exe. Und dann gibts natürlich noch so Sachen wie Leumundszeugen, Psychogutachten etc.
Du weißt ja, auf hoher See und vor deutschen Gerichten ....  ::)

Man darf gespannt sein.
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Unikum am 30. März 2010, 08:56:20
Das gerichtliche ist doch, selbst bei Unschuld, ein absoluter Nebenkriegsschauplatz.

Der angerichtete Schaden für Kachelmanns weiteren beruflichen Werdegang ist unabhängig von jedwelchem Urteil enorm.

Völlig egal ob ers war oder nicht, er kann sich schonmal ne Warnweste und ne Harke anschaffen.
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Conte Palmieri am 30. März 2010, 09:50:24
Das gerichtliche ist doch, selbst bei Unschuld, ein absoluter Nebenkriegsschauplatz.
Er könnte dafür in den Knast kommen. Ich würde das nicht unterbewerten.
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 25. Juni 2010, 12:19:08
http://www.20min.ch/tools/suchen/story/11202310

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:pzEzM5ZSBbUJ:www.comprendes.de/nachrichten/nachrichten-einzelansicht/datum/2010/06/07/angeblicher-vergewaltiger-war-zur-tatzeit-im-knast/+angeblicher-vergewaltiger-war-zur-tatzeit-im-knast/&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1263350/15-Jaehrige-machte-falsche-Angaben.html

http://www.shortnews.de/id/836844/Partner-der-Mutter-sass-acht-Monate-in-U-Haft-Tochter-17-erfand-Vergewaltigungen
Titel: Re:Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: marple am 25. Juni 2010, 12:29:12
Das sind "nur" Fälle, in denen es tatsächlich zu einer Falschaussage kam. Ungezählt die Erpressungen, in denen bereits die Androhung solcher Bezichtigungen einen Mann zum Einlenken bringen.

Ganz üble Sache und besonders schlimm auch für tatsächliche Opfer.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: ganter am 26. April 2013, 15:35:25
hier kocht noch so eine Sauerei hoch
http://www.stern.de/panorama/prozess-um-erfundene-vergewaltigung-heidi-k-opfer-oder-luegnerin-2002701.html
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: sebbo_freim am 17. Mai 2013, 10:05:22
Ich finde solche Fälle immer echt kritisch.. Immerhin weiß man nicht, in wiefern die Frau durch die zahlreichen knallharten Anwälte unter Druck gesetzt wurde oder wer ihr vll zu Hause mal einen Besuch abgestattet hat. Irgendwann ist man als Opfer vll so zermürbt, dass man es nicht mehr schafft einen klaren Kopf zu behalten und stattdessen aufgibt.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 17. Mai 2013, 10:20:25
in wiefern die Frau durch die zahlreichen knallharten Anwälte unter Druck gesetzt wurde

Ich habe es bis jetzt jedenfalls noch nicht erlebt, daß ein der Vergewaltigung Verdächtigter "zahlreiche knallharte Anwälte" engagiert hätte, um das mutmaßliche Opfer "unter Druck zu setzen". Weißt Du eigentlich, was "zahlreiche knallharte Rechtsanwälte" kosten und wo der Feld-Wald- und Wiesenvergewaltiger die Kohle hernehmen sollte, die zu bezahlen?

Selbst nach fast 30jähriger Anwaltstätigkeit wüßte ich jetzt auch nicht, wie ein "knallharter Anwalt" "Druck" ausüben könnte.

Zitat
oder wer ihr vll zu Hause mal einen Besuch abgestattet hat.

Ja klar. Der gemeine Vergewaltiger hat den ganzen Tag nix besseres zu tun, als seinem Opfer zuhause aufzulauern und es dort einzuschüchtern.

Vielleicht solltest du einfach nicht so viele amerikanische Polizeiserien im Fernsehen schauen und keine Bildzeitung lesen.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 17. Mai 2013, 13:56:12
Weißt Du eigentlich, was "zahlreiche knallharte Rechtsanwälte" kosten

Ich dachte immer da gibt es so etwas wie eine "Gebührenordnung"?
Darf denn ein Anwalt verlangen was er will (z.b. eine Stunde 1000 Euro) oder gibt es da Grenzen?

Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?

Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 17. Mai 2013, 14:33:38
So etwas z.B. stimmt mich irgendwie "nachdenklich":

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-jaehriger-wegen-toetung-eines-sexualtaeters-verurteilt-1.1674606
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 17. Mai 2013, 14:41:06
Ja, es gibt eine Gebührenordnung. In Strafsachen ist es aber üblich, freie Honorarvereinbarungen zu treffen, jedenfalls wenn die Sache sehr arbeitsintensiv oder / und bedeutend für den Mandanten ist. Die gesetzlichen Gebühren decken den Aufwand oft nicht ab, wenn man eine anständige Verteidigung abliefern will bzw. soll.

Die Pflichtverteidigergebühren sind übrigens noch einmal deutlich niedriger als die "normalen" gesetzlichen Gebühren.

Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?

Eher desto größer sind die Aussichten, eine ziemlich fiese Honorarvereinbarung unter die Nase gehalten zu bekommen. Teuer bedeutet nicht gut.

Zitat
Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Aber für die reinen Pflichtverteidgergebühren aus der Staatskasse gibt´s eben bei vielen Anwälten auch nur eine "Kassenverteidigung".

Für meinen letzten versuchten Mord hatte ich eine Honorarvereinbarung über 10 Große (damals noch DM). Nach Abschluß der Sache hatte ich mich - heruntergebrochen auf Stundenlohn - viel zu billig verkauft. Die Beträge sehen oft groß aus, keiner sieht, wie hart man sich die Kohle oft erarbeiten muß.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Conte Palmieri am 17. Mai 2013, 16:17:01
So etwas z.B. stimmt mich irgendwie "nachdenklich":

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-jaehriger-wegen-toetung-eines-sexualtaeters-verurteilt-1.1674606
Inwiefern "nachdenklich"?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: ganter am 18. Mai 2013, 01:16:50
nachdenklich?
Könnte mann ja mal drüber diskutieren, wann Selbstjustiz gesellschaftlich akzeptabel erscheint.
Kinderschänder umbringen, Vergewaltiger kastrieren usw.
Dann diskutieren wir über das schwache Strafrecht, dass immer wieder offensichtlich Schuldige aus "Mangel an Beweisen" laufen lässt, oder zu lasche Richter, die zu lasche Urteile sprechen. Und schon tobt der Mob auf der Straße und das "Gesunde Volksempfinden" sorgt für "Gerechtigkeit". Hatten wir schon. Muss ich nicht haben.
(würd ich wahrscheinlich anders sehen, wenn ich selbst betroffen bin. Solange ich das nicht bin, halte ich mal die Fahne des "Rechtsstaats" hoch.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Unikum am 18. Mai 2013, 09:01:33
DerMob tobt auch gern mal aus unterschiedlichen Gründen, der Neide hinge Höness sichlich schon länger an eine nicht allzu niedrige Laterne....
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 18. Mai 2013, 19:39:44
Inwiefern "nachdenklich"?

Es geht nicht darum, dass ich, wie unten von Ganter erwähnt, den Rechtsstaat nicht schätzen würde.

Nachdenklich bin ich eigentlich eher deshalb, weil ich mich frage, ob ein "besserer" (evtl. besser bezahlter)  Anwalt, wohl ein besseres Ergebnis für den Angeklagten erzielt hätte.

Yossarian hat zwar erklärt, dass teurer zwar nicht unbedingt besser heißt, aber ich glaube gehört zu haben, dass z.B. "Bossi" ein sehr guter, aber eben auch vor allem ein gut bezahlter Anwalt war.

.....und woran erkennt man eigentlich einen guten Anwalt, wenn man einen braucht?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 18. Mai 2013, 20:37:15
Nachdenklich bin ich eigentlich eher deshalb, weil ich mich frage, ob ein "besserer" (evtl. besser bezahlter)  Anwalt, wohl ein besseres Ergebnis für den Angeklagten erzielt hätte.

Dreieinhalb Meter für einen Totschlag ist Dir nicht gut genug? Was schwebt Dir denn so vor für diese Tat - 50 € Geldstrafe in 100 bequemen Monatsraten und 5 Arbeitsstunden im städtischen Zoo?

Zitat
ich glaube gehört zu haben, dass z.B. "Bossi" ein sehr guter, aber eben auch vor allem ein gut bezahlter Anwalt war.

Eher letzteres, in seinen letzten 20 Berufsjahren jedenfalls. Eh ich mich dem eitlen Gecken Bossi anvertraue, nehme ich lieber einen vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger.

Zitat
.....und woran erkennt man eigentlich einen guten Anwalt, wenn man einen braucht?

Schwer zu beantworten. Kommt drauf an, in welcher Situation und für was Du ihn brauchst.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 18. Mai 2013, 21:57:54
Dreieinhalb Meter für einen Totschlag ist Dir nicht gut genug? Was schwebt Dir denn so vor für diese Tat - 50 € Geldstrafe in 100 bequemen Monatsraten und 5 Arbeitsstunden im städtischen Zoo?

Es geht nicht darum ob oder was mir persönlich vorschwebt, sondern dass es wohl einen Rahmen (siehe Zitat unten) gibt und ich mich frage in wieweit es an den Fähigkeiten des Anwalts liegen mag wie hoch/niedrig das Strafmaß dann wirklich ausfällt.

"§ 213 StGB stellt keinen eigenen Tatbestand, sondern ebenfalls eine Strafzumessungsregel dar, die den Regelstrafrahmen des Totschlages auf ein Jahr bis zu zehn Jahre absenkt."

Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 18. Mai 2013, 22:05:12
Im Juli wird er mißbraucht und vier Monate später fällt ihm ein, daß er den Täter deshalb mal abstechen könnte? Ich bitte Dich! Wie billig soll es denn noch sein?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 18. Mai 2013, 22:24:28
Im Juli wird er mißbraucht und vier Monate später fällt ihm ein, daß er den Täter deshalb mal abstechen könnte? Ich bitte Dich! Wie billig soll es denn noch sein?

Gut, meine Schuld: ich wieder mal zu dumm die richtigen Worte zu finden.

Eigentlich geht es mir überhaupt nicht um einen konkreten Fall und somit auch nicht um den o.g. Fall.

Ich versuche es mal anders: Der Angklagte A hat etwas angestellt, wofür ein Strafmaß zwischen 2 und 5 Jahren möglich wäre.
Es gibt zur Auswahl den "schlechten" Anwalt B und den "guten" Anwalt C. Egal welcher von beiden verteidigen würde, es entscheidet Richter D.

Frage: Würde Richter D bei Anwalt B 5 Jahre geben und bei Anwalt C nur 2 Jahre oder würde Richter D generell 4 Jahre geben, egal wer verteidigt?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: grashopper am 18. Mai 2013, 22:26:15
Im Zweifel kann der Anwalt vortragen, wie und was er will. Es kommt auf die Entscheidenden (die da vorne) an. Und Bossi, hallo? Ruht der sich nicht seit Jahren auf seinem Ruhm aus? Ihn sollte man nicht als Maßstab nehmen.

Aber ich kann Dich zu einem Teil verstehen, Iphigenie. Das Gerechtigkeitsgefühl leidet eben.....
Und ich möchte auch nicht wissen, was ich tun würde, wenn ich Opfer einer solchen Tat werden würde.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 18. Mai 2013, 22:41:29
Im Zweifel kann der Anwalt vortragen, wie und was er will. Es kommt auf die Entscheidenden (die da vorne) an.

So isses.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 18. Mai 2013, 23:28:04
So isses.


...und somit ist es auch völlig egal ob der Anwalt "gut" oder "schlecht" ist? Es würde also dasselbe Ergebnis rauskommen, egal wer wie verteidigt.

Öhm....vielleicht sollte ich Anwältin werde 8).....ich meine wenn es ohnehin egal ist, was ich sage...der Richter wird's schon "richten" ;D
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: ganter am 18. Mai 2013, 23:40:11
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: grashopper am 19. Mai 2013, 06:47:05
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.

Jop, so isses.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Conte Palmieri am 19. Mai 2013, 07:59:18
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.
Trotzdem gibt es Grenzen. Ein Fruan von mir hat mal eine Bank überfallen und bekam dafür 3 Jahre. Der Anwalt war stolz wie ein Spanuer und meinte, weniger seit nach dem Gesetzestext überhaupt nicht möglich. Insofern scheint der Knabe mit den 3einhalb für den Totschlag auch nicht meckern zu sollen.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 19. Mai 2013, 09:20:14

...und somit ist es auch völlig egal ob der Anwalt "gut" oder "schlecht" ist? Es würde also dasselbe Ergebnis rauskommen, egal wer wie verteidigt. ;D

Blödsinn. Es macht einen Unterschied, ob ein Gericht sich nicht überzeugen *läßt*, oder ob man es erst gar nicht versucht.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Unikum am 19. Mai 2013, 09:25:18
Blödsinn. Es macht einen Unterschied, ob ein Gericht sich nicht überzeugen *läßt*, oder ob man es erst gar nicht versucht.
Oder ob das Gericht von vorn herein so unter Druck steht das es nach oben oder unten ausschlagen MUSS.

Ein Ribery fickt Kinder, ne 17jährige Nutte und was? nix.

Ein Berlusconi fickt Kinder, ne 17jährige Nutte und was? 3 Jahre.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 19. Mai 2013, 22:20:26
..., oder ob man es erst gar nicht versucht.

Dann hängt also die Entscheidung des Gerichts doch zu einem großen Teil daran, ob ein Anwalt es gut oder schlecht zu überzeugen versucht?

...und dem Klienten bleibt dann nichts anderes übrig als "Anwalthopping", wenn der Anwalt nur mäßig den Mund aufbringt....sofern es für einen Anwaltswechsel nicht ohnehin zu spät ist.
Außerdem: wer sagt, dass der nächst Anwalt besser ist...

Mir scheint die Suche nach einem guten Anwalt gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Verständlich, dass dann vor lauter Verzweiflung teuere Honorarvereinbarungen unterschrieben werden.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: sebbo_freim am 21. Mai 2013, 11:22:43
Ich dachte immer da gibt es so etwas wie eine "Gebührenordnung"?
Darf denn ein Anwalt verlangen was er will (z.b. eine Stunde 1000 Euro) oder gibt es da Grenzen?

Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?

Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?

Ich rede hier nicht von einem Vergewaltiger im Allgemeinen sondern von Leuten wie Kachelmann. Die können es sich leisten. Und ja, sowas kommt nicht nur in schlechten Filmen vor, sondern auch in der Realität. Wenn du noch nicht selbst als Opfer gegen so einen Hai angegangen bist, dann kannst du wohl kaum wissen, wie das läuft. 
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 21. Mai 2013, 11:52:29
Ich rede hier nicht von einem Vergewaltiger im Allgemeinen sondern von Leuten wie Kachelmann.

Überleg mal, was ein unterbezahlter und überforderter Pflichtverteidiger bei einem derart gegen Kachelmann voreingenommenen Gericht ausgerichtet hätte.

Zitat
Wenn du noch nicht selbst als Opfer gegen so einen Hai angegangen bist,

Kachelmann ein Hai? Naja. Setz Dich mal als Zuschauer in ein paar Verfahren wegen Sexualdelikten, damit Du eine Ahnung davon bekommst, wie ein Verteidiger der Belastungszeugin (vor einer rechtskräftigen Verurteilung vermeide ich ganz bewußt den Terminus "Opfer") zusetzen kann.

Von dem, was ich über das Kachelmannverfahren gelesen und gehört habe, lag der Schwerpunkt seiner Verteidger nicht beim Fertigmachen der Belastungszeugin.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 22. Mai 2013, 11:44:12
ob ein Anwalt es gut oder schlecht zu überzeugen versucht?

Nein, sondern ob es ihm *gelingt*.

Zitat
"Anwalthopping"

Um Gottes Willen!

Zitat
wenn der Anwalt nur mäßig den Mund aufbringt.

Popilärer Klientenirrtum. Ein guter Anwalt redet nicht viel, sondern das Richtige.

Zitat
Außerdem: wer sagt, dass der nächst Anwalt besser ist...

Das weiß man als Laie nicht.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Iphigenie am 22. Mai 2013, 15:01:39
Ein guter Anwalt redet nicht viel, sondern das Richtige.
...
Das weiß man als Laie nicht.

Das Richtige: guter Punkt!

Gibt es nicht vielleicht trotzdem irgendwelche Anhaltspunkte für den Laien, woran er erkennt, was "das Richtige" ist?
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 22. Mai 2013, 15:24:29
Gibt es nicht vielleicht trotzdem irgendwelche Anhaltspunkte für den Laien, woran er erkennt, was "das Richtige" ist?

Wenn Du den Prozeß gewonnen hast, war dein Anwalt gut, oder Du hast einfach Glück gehabt.

Wenn Du den Prozeß verloren hast, hast Du einfach Pech gehabt, oder vielleicht war Dein Anwalt nicht gut.
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: sebbo_freim am 27. Mai 2013, 16:39:45
Wenn Du den Prozeß gewonnen hast, war dein Anwalt gut, oder Du hast einfach Glück gehabt.

Wenn Du den Prozeß verloren hast, hast Du einfach Pech gehabt, oder vielleicht war Dein Anwalt nicht gut.

Ja.. das ist meine Meinung !  :-\
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Edison am 01. Juni 2013, 12:44:21
-
ich  werfe  mal  Julian  Assange  hier  in  den  Ring ....

Edison
-
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: nigel48 am 05. Februar 2014, 20:19:44
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfundene-vergewaltigung-heidi-k-muss-kein-schadensersatz-zahlen-a-951726.html
Titel: Re: Die behauptete Vergewaltigung
Beitrag von: Yossarian am 05. Februar 2014, 20:24:50
Hab´s gelesen. Zum Kotzen.