Autor Thema: Die behauptete Vergewaltigung  (Gelesen 15231 mal)

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Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #15 am: 17. Mai 2013, 14:33:38 »

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #16 am: 17. Mai 2013, 14:41:06 »
Ja, es gibt eine Gebührenordnung. In Strafsachen ist es aber üblich, freie Honorarvereinbarungen zu treffen, jedenfalls wenn die Sache sehr arbeitsintensiv oder / und bedeutend für den Mandanten ist. Die gesetzlichen Gebühren decken den Aufwand oft nicht ab, wenn man eine anständige Verteidigung abliefern will bzw. soll.

Die Pflichtverteidigergebühren sind übrigens noch einmal deutlich niedriger als die "normalen" gesetzlichen Gebühren.

Oder heisst es etwa gar, je "betuchter" der Klient, desto besser die Aussichten auf Straffreiheit?

Eher desto größer sind die Aussichten, eine ziemlich fiese Honorarvereinbarung unter die Nase gehalten zu bekommen. Teuer bedeutet nicht gut.

Zitat
Muss man dann als "Otto-Normal-Angeklagter" befürchten schlechter verteidigt zu werden?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Aber für die reinen Pflichtverteidgergebühren aus der Staatskasse gibt´s eben bei vielen Anwälten auch nur eine "Kassenverteidigung".

Für meinen letzten versuchten Mord hatte ich eine Honorarvereinbarung über 10 Große (damals noch DM). Nach Abschluß der Sache hatte ich mich - heruntergebrochen auf Stundenlohn - viel zu billig verkauft. Die Beträge sehen oft groß aus, keiner sieht, wie hart man sich die Kohle oft erarbeiten muß.

Conte Palmieri

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Offline ganter

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #18 am: 18. Mai 2013, 01:16:50 »
nachdenklich?
Könnte mann ja mal drüber diskutieren, wann Selbstjustiz gesellschaftlich akzeptabel erscheint.
Kinderschänder umbringen, Vergewaltiger kastrieren usw.
Dann diskutieren wir über das schwache Strafrecht, dass immer wieder offensichtlich Schuldige aus "Mangel an Beweisen" laufen lässt, oder zu lasche Richter, die zu lasche Urteile sprechen. Und schon tobt der Mob auf der Straße und das "Gesunde Volksempfinden" sorgt für "Gerechtigkeit". Hatten wir schon. Muss ich nicht haben.
(würd ich wahrscheinlich anders sehen, wenn ich selbst betroffen bin. Solange ich das nicht bin, halte ich mal die Fahne des "Rechtsstaats" hoch.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline Unikum

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #19 am: 18. Mai 2013, 09:01:33 »
DerMob tobt auch gern mal aus unterschiedlichen Gründen, der Neide hinge Höness sichlich schon länger an eine nicht allzu niedrige Laterne....
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #20 am: 18. Mai 2013, 19:39:44 »
Inwiefern "nachdenklich"?

Es geht nicht darum, dass ich, wie unten von Ganter erwähnt, den Rechtsstaat nicht schätzen würde.

Nachdenklich bin ich eigentlich eher deshalb, weil ich mich frage, ob ein "besserer" (evtl. besser bezahlter)  Anwalt, wohl ein besseres Ergebnis für den Angeklagten erzielt hätte.

Yossarian hat zwar erklärt, dass teurer zwar nicht unbedingt besser heißt, aber ich glaube gehört zu haben, dass z.B. "Bossi" ein sehr guter, aber eben auch vor allem ein gut bezahlter Anwalt war.

.....und woran erkennt man eigentlich einen guten Anwalt, wenn man einen braucht?

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #21 am: 18. Mai 2013, 20:37:15 »
Nachdenklich bin ich eigentlich eher deshalb, weil ich mich frage, ob ein "besserer" (evtl. besser bezahlter)  Anwalt, wohl ein besseres Ergebnis für den Angeklagten erzielt hätte.

Dreieinhalb Meter für einen Totschlag ist Dir nicht gut genug? Was schwebt Dir denn so vor für diese Tat - 50 € Geldstrafe in 100 bequemen Monatsraten und 5 Arbeitsstunden im städtischen Zoo?

Zitat
ich glaube gehört zu haben, dass z.B. "Bossi" ein sehr guter, aber eben auch vor allem ein gut bezahlter Anwalt war.

Eher letzteres, in seinen letzten 20 Berufsjahren jedenfalls. Eh ich mich dem eitlen Gecken Bossi anvertraue, nehme ich lieber einen vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger.

Zitat
.....und woran erkennt man eigentlich einen guten Anwalt, wenn man einen braucht?

Schwer zu beantworten. Kommt drauf an, in welcher Situation und für was Du ihn brauchst.

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #22 am: 18. Mai 2013, 21:57:54 »
Dreieinhalb Meter für einen Totschlag ist Dir nicht gut genug? Was schwebt Dir denn so vor für diese Tat - 50 € Geldstrafe in 100 bequemen Monatsraten und 5 Arbeitsstunden im städtischen Zoo?

Es geht nicht darum ob oder was mir persönlich vorschwebt, sondern dass es wohl einen Rahmen (siehe Zitat unten) gibt und ich mich frage in wieweit es an den Fähigkeiten des Anwalts liegen mag wie hoch/niedrig das Strafmaß dann wirklich ausfällt.

"§ 213 StGB stellt keinen eigenen Tatbestand, sondern ebenfalls eine Strafzumessungsregel dar, die den Regelstrafrahmen des Totschlages auf ein Jahr bis zu zehn Jahre absenkt."


Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #23 am: 18. Mai 2013, 22:05:12 »
Im Juli wird er mißbraucht und vier Monate später fällt ihm ein, daß er den Täter deshalb mal abstechen könnte? Ich bitte Dich! Wie billig soll es denn noch sein?

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #24 am: 18. Mai 2013, 22:24:28 »
Im Juli wird er mißbraucht und vier Monate später fällt ihm ein, daß er den Täter deshalb mal abstechen könnte? Ich bitte Dich! Wie billig soll es denn noch sein?

Gut, meine Schuld: ich wieder mal zu dumm die richtigen Worte zu finden.

Eigentlich geht es mir überhaupt nicht um einen konkreten Fall und somit auch nicht um den o.g. Fall.

Ich versuche es mal anders: Der Angklagte A hat etwas angestellt, wofür ein Strafmaß zwischen 2 und 5 Jahren möglich wäre.
Es gibt zur Auswahl den "schlechten" Anwalt B und den "guten" Anwalt C. Egal welcher von beiden verteidigen würde, es entscheidet Richter D.

Frage: Würde Richter D bei Anwalt B 5 Jahre geben und bei Anwalt C nur 2 Jahre oder würde Richter D generell 4 Jahre geben, egal wer verteidigt?

Offline grashopper

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #25 am: 18. Mai 2013, 22:26:15 »
Im Zweifel kann der Anwalt vortragen, wie und was er will. Es kommt auf die Entscheidenden (die da vorne) an. Und Bossi, hallo? Ruht der sich nicht seit Jahren auf seinem Ruhm aus? Ihn sollte man nicht als Maßstab nehmen.

Aber ich kann Dich zu einem Teil verstehen, Iphigenie. Das Gerechtigkeitsgefühl leidet eben.....
Und ich möchte auch nicht wissen, was ich tun würde, wenn ich Opfer einer solchen Tat werden würde.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Yossarian

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #26 am: 18. Mai 2013, 22:41:29 »
Im Zweifel kann der Anwalt vortragen, wie und was er will. Es kommt auf die Entscheidenden (die da vorne) an.

So isses.

Offline Iphigenie

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #27 am: 18. Mai 2013, 23:28:04 »
So isses.


...und somit ist es auch völlig egal ob der Anwalt "gut" oder "schlecht" ist? Es würde also dasselbe Ergebnis rauskommen, egal wer wie verteidigt.

Öhm....vielleicht sollte ich Anwältin werde 8).....ich meine wenn es ohnehin egal ist, was ich sage...der Richter wird's schon "richten" ;D

Offline ganter

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #28 am: 18. Mai 2013, 23:40:11 »
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.
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Bodo

Offline grashopper

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Re: Die behauptete Vergewaltigung
« Antwort #29 am: 19. Mai 2013, 06:47:05 »
kann ich nicht so gans glauben. Es wird doch sicherlich eine Unterschied machen, ob einer nur aus der Akte vorträgt, oder ob er sich die Mühe gemacht hat, alle entlastenden Umstände zu recherchieren und vorzutragen.

Jop, so isses.
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