Autor Thema: Social Media Stress? - Männliche Facebook-Nutzer für Online-Studie gesucht  (Gelesen 11504 mal)

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Offline nigel48

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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben.

jau, so wie die RAin meiner fast es ,die mir auf allen papieren für das gericht den geb.-namen vom weib gegeben hat.
nö, macht nix, meint sie, dass gericht wüßte schon bescheid....
ich unterschreib nichts wo nicht mein name draufsteht.  - axo, ich wohn auch noch woanders... :.)
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline Stachelhaut

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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben.

jau, so wie die RAin meiner fast es ,die mir auf allen papieren für das gericht den geb.-namen vom weib gegeben hat.
nö, macht nix, meint sie, dass gericht wüßte schon bescheid....
ich unterschreib nichts wo nicht mein name draufsteht.  - axo, ich wohn auch noch woanders... :.)

Das ist harmlos. Ich spreche von echten Katastrophen, die man ganz schnell produzieren kann. Ein Beispiel aus dem echten Leben, ist einem Kollegen so passiert, er hat daraufhin den Job gewechselt.

Mandant hatte bei einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses hatte eine Sparte seines Geschäfts abgestoßen und privatisiert. Die Gewerkschaft des Mandanten hatte für die betroffenen Kollegen ein Rückkehrrrecht ausgehandelt. Dieses besagte: Wenn innerhalb von 10 Jahren das privatisierte Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber wirksam gekündigt wird, kann innerhalb eines Monats die Rückkehr zum öffentlichen Arbeitgeber verlangt werden, ggf. wird das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt unter Anrechnung der Beschäftigungsjahre bei dem Privaten.

Mandant erhält die Kündigung.

Kollege klagt gegen die Kündigung und macht gleichzeitig das Rückkehrrecht geltend. Der öffentliche Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, die Kündigung sei nicht wirksam. Kollege klagt auch auf Rückkehrrecht.

Das Gericht verbindet beide Klagen. Im Termin nervt der Richter rum und verlangt, daß der Kollege entscheidet, was sein Mandant nun eigentlich will. Mandant will vorrangig zurückkehren, weil der Private eh kurz vor der Pleite steht. Richter regt an, daß man dann die Klage gegen die Kündigung nur noch hilfsweise für den Fall, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, führt. Kollege stellt die Anträge entsprechend um.

Das Verfahren wird durch alle Instanzen verloren. Der Mandant ist arbeitslos. Begründung der Gerichte: Das Rückkehrrecht setzt eine wirksame Kündigung voraus. Wirksam im Sinne der Vereinbarung ist die Kündigung nur dann, wenn man erfolglos gegen sie geklagt hat. Geklagt hat man aber gar nicht, weil die Klage gegen die Kündigung ja nur hilfsweise unter der Bedingung, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, erhoben hat. Diese Bedingung ist zwar nun eingetreten, aber es ist zu spät, weil man gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen muß.

Daß das Gericht selbst darauf hingewirkt hatte, daß der Kollege die Anträge entsprechend umgestellt hatte, war völlig irrelevant!

Na ja. Und solchen Fallen begegnest Du in dem Job einfach ständig. Manchmal tappst Du eben rein, und Dein Mandant leidet darunter.
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Yossarian

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Ich glaube, die wenigsten Menschen haben auch nur ansatzweise eine Vorstellung davon, wie "gefährlich" unser Job geworden ist. Man tappt um Haftungsfallen herum wie in einem Minenfeld, und nicht immer sieht man sie.

Offline Mattieu

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Vielleicht unterscheidet den juristischen Rat des Anwalts von dem des Friseurs aber gerade die Haftung, womit sie ein Alleinstellungsmerkmal darstellt, dass den Mandanten veranlasst, den Anwalt und nicht den Friseur aufzusuchen und mithin dem Anwalt die Lebensgrundlage sichert?
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Unikum

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Du meinst also wenn mir nen Rechtsverdreher ne Föhnwelle legt ist der aus der Haftung?
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Mattieu

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Du meinst also wenn mir nen Rechtsverdreher ne Föhnwelle legt ist der aus der Haftung?

 ;D


Ich finde, für Föhnwellen sollte man immer haften, egal wer man ist.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline DüDo

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Das ist harmlos. Ich spreche von echten Katastrophen, die man ganz schnell produzieren kann. Ein Beispiel aus dem echten Leben, ist einem Kollegen so passiert, er hat daraufhin den Job gewechselt.

Mandant hatte bei einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses hatte eine Sparte seines Geschäfts abgestoßen und privatisiert. Die Gewerkschaft des Mandanten hatte für die betroffenen Kollegen ein Rückkehrrrecht ausgehandelt. Dieses besagte: Wenn innerhalb von 10 Jahren das privatisierte Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber wirksam gekündigt wird, kann innerhalb eines Monats die Rückkehr zum öffentlichen Arbeitgeber verlangt werden, ggf. wird das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt unter Anrechnung der Beschäftigungsjahre bei dem Privaten.

Mandant erhält die Kündigung.

Kollege klagt gegen die Kündigung und macht gleichzeitig das Rückkehrrecht geltend. Der öffentliche Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, die Kündigung sei nicht wirksam. Kollege klagt auch auf Rückkehrrecht.

Das Gericht verbindet beide Klagen. Im Termin nervt der Richter rum und verlangt, daß der Kollege entscheidet, was sein Mandant nun eigentlich will. Mandant will vorrangig zurückkehren, weil der Private eh kurz vor der Pleite steht. Richter regt an, daß man dann die Klage gegen die Kündigung nur noch hilfsweise für den Fall, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, führt. Kollege stellt die Anträge entsprechend um.

Das Verfahren wird durch alle Instanzen verloren. Der Mandant ist arbeitslos. Begründung der Gerichte: Das Rückkehrrecht setzt eine wirksame Kündigung voraus. Wirksam im Sinne der Vereinbarung ist die Kündigung nur dann, wenn man erfolglos gegen sie geklagt hat. Geklagt hat man aber gar nicht, weil die Klage gegen die Kündigung ja nur hilfsweise unter der Bedingung, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, erhoben hat. Diese Bedingung ist zwar nun eingetreten, aber es ist zu spät, weil man gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen muß.

Daß das Gericht selbst darauf hingewirkt hatte, daß der Kollege die Anträge entsprechend umgestellt hatte, war völlig irrelevant!

Na ja. Und solchen Fallen begegnest Du in dem Job einfach ständig. Manchmal tappst Du eben rein, und Dein Mandant leidet darunter.
ja, aber dann ist der kollege doch -tut mir leid- völlig verblödet, wenn er auf dritte -auch wenn es richter sind- hört... er hat einen mandanten, nicht irgendwelche richter. also muss er mit seinem wissen das beste für den mandanten rausholen. nicht für die richter. wenn ich zur bank gehe, könnte ich auch mit 10 neuen versicherungen, 5 sparbüchern, 100.000 euro in aktien und 200.000 euro darlehen nach hause gehen. obwohl ich nur 100 euro abheben wollte...

man sollte sich schon auskennen, bevor man mandanten als versuchskaninchen nimmt. das ist nicht bös gemeint. vielleicht ist es für deinen kollegen das beste, die materie zu wechseln. viel professionalität ins arbeitsrecht hat er anscheinend nicht gesteckt.

Yossarian

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vielleicht ist es für deinen kollegen das beste, die materie zu wechseln. viel professionalität ins arbeitsrecht hat er anscheinend nicht gesteckt.

Dein Frisör hätte es wahrscheinlich besser gemacht, nicht? Wie hättest Du es denn gemacht?

Offline DüDo

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Dein Frisör hätte es wahrscheinlich besser gemacht, nicht? Wie hättest Du es denn gemacht?
soll ich dir/euch jetzt kompetenz in euren beruf geben?!

wie wär´s mit den kerngründen: kündigung und rückkehr?! wenn der öffentliche ag (den es nicht mehr gab, da privat beschäftigt) behauptet, die kündigung sei unwirksam, so ist dies ohne begründung, weil nicht die öffentliche hand die kündigung ausgesprochen hat, sondern die "private" firma. diese kündigung gab es doch?!  und dann gibt es das rückkehrrecht.  2 verschiedene paar schuhe. oder sehe ich das falsch? wenn man einem gericht zulässt zu konsolidieren, ist man eh gearscht. das ist aber überall so, nicht nur vorm arbeitsgericht. also hat doch - wenn recht gesprochen worden wäre - der mandant recht bekommen. durch seinen anwalt hat er dieses nicht bekommen. seh ich da was falsch?


Yossarian

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Typische Frisörsantwort: Hinterher hat es jedes (besser) gewußt.

Offline phoenix

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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben. Und i. d. R. hat man das auch, egal, wei gut man ist oder wie sehr man sich bemüht hat. Stell Dir vor, Du spielst Schach, aber die Figuren sind echte Menschen. Ungefähr so ist der Job "Jurist".

Ok, dann war ich einfach unpräzise. Ich hatte damit die Auftragslage gemeint.

Viele Mandanten => irgendwas von den Rechnungen kriegt man rein oder ist die private Zahlungsmoral mittlerweile genauso bescheiden wie bei öffentlichen Auftragsgebern?
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline phoenix

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 also hat doch - wenn recht gesprochen worden wäre - der mandant recht bekommen. durch seinen anwalt hat er dieses nicht bekommen. seh ich da was falsch?

Ich denke schon.  :.)

Erst signalisiert der Richter etwas, dann passt sich der Anwalt darauf an. Und dann stellt der Richter vermutlich fest, dass er überhaupt nicht den Durchblick hat und schmettert Dir dann das Ding um die Ohren weil er den von ihm angezettelten Mist gemäss Rechtssprechung in die Tonne klopft.   Einfach nur , weil er sich nicht mehr an seinen Müll bei der (Vorbesprechung?) errinnern will?

Hier klink ich mich aber nun aus,  wegen mangelnder Fachkompetenz.
« Letzte Änderung: 11. August 2012, 16:09:22 von phoenix »
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Yossarian

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Erst signalisiert der Richter etwas, dann passt sich der Anwalt darauf an. Und dann stellt der Richter vermutlich fest, dass er überhaupt nicht den Durchblick hat und schmettert Dir dann das Ding um die Ohren weil er den von ihm angezettelten Mist gemäss Rechtssprechung in die Tonne klopft.   Einfach nur , weil er sich nicht mehr an seinen Müll bei der (Vorbesprechung?) errinnern will?

Ist mir mehr als einmal passiert, und nicht nur bei Arbeitsgerichten.

Ich bin einer der bestgehaßten Anwälte bei meinem örtlichen Sozialgericht, weil ich Untätigkeitsklagen prinzipiell nie auf Leistungsklagen umstelle, nachdem die Behörde (Arbeitsamt, Rentenvers., Krankenkasse, Jobcenter) auf meine Klage hin tätig geworden ist und einen Widerspruchsbescheid erläßt. Bis das Gericht nämlich in die Puschen kommt zu entscheiden, ob es die Klageänderung für sachdienlich hält, ist die Klagefrist für eine selbständige Klage gegen den Widerspruchsbescheid längst rum. Einmal hab ich einen Sachbearbeiter in der Klageabteilung des Arbeitsamtes wegen übler Nachrede angezeigt, weil der mir scriftsätzlich (!) unterstellt hat, ich würde das aus Gebührenschinderei machen, weil ich dann nämlich zwei Verfahren abrechnen kann statt einem. Erklär mal Deinem Mandanten, daß Du *nicht* aus Geldgeilheit so vorgehst.

Offline phoenix

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Krass.

da sage ich nur Bah.

Die schaffen Fakten, die andere Frist  läuft und durch neu geschaffene Fakten wird die ursprüngliche Klage getötet.
Darauf ist der ursprüngliche Ansatzpunkt weg und man schaut mit dem Mandanten in die Röhre.

Ok, Respekt vor Eurer Arbeit. :)
« Letzte Änderung: 11. August 2012, 20:59:13 von phoenix »
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline DüDo

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Typische Frisörsantwort: Hinterher hat es jedes (besser) gewußt.
ja natürlich! aus fehlern sollte man lernen. jetzt weiss der kollege, warum wie was schief gelaufen ist und wird es tunlichst unterlassen, noch einmal so zu handeln.

ich verstehe nur nicht, wo das problem ist. dass richter auch nur menschen sind, müssten anwälte am besten wissen. und wenn man von einem verarscht wird, dann war es (hoffentlich) das letzte mal. dass der kollege nun total schlecht da steht, ist klar. an seiner stelle würde ich gegen die richterin vorgehen, wenn er was schriftliches oder nen zeugen an der hand hat.