Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben.
jau, so wie die RAin meiner fast es ,die mir auf allen papieren für das gericht den geb.-namen vom weib gegeben hat.
nö, macht nix, meint sie, dass gericht wüßte schon bescheid....
ich unterschreib nichts wo nicht mein name draufsteht. - axo, ich wohn auch noch woanders...
Das ist harmlos. Ich spreche von echten Katastrophen, die man ganz schnell produzieren kann. Ein Beispiel aus dem echten Leben, ist einem Kollegen so passiert, er hat daraufhin den Job gewechselt.
Mandant hatte bei einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses hatte eine Sparte seines Geschäfts abgestoßen und privatisiert. Die Gewerkschaft des Mandanten hatte für die betroffenen Kollegen ein Rückkehrrrecht ausgehandelt. Dieses besagte: Wenn innerhalb von 10 Jahren das privatisierte Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber wirksam gekündigt wird, kann innerhalb eines Monats die Rückkehr zum öffentlichen Arbeitgeber verlangt werden, ggf. wird das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt unter Anrechnung der Beschäftigungsjahre bei dem Privaten.
Mandant erhält die Kündigung.
Kollege klagt gegen die Kündigung und macht gleichzeitig das Rückkehrrecht geltend. Der öffentliche Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, die Kündigung sei nicht wirksam. Kollege klagt auch auf Rückkehrrecht.
Das Gericht verbindet beide Klagen. Im Termin nervt der Richter rum und verlangt, daß der Kollege entscheidet, was sein Mandant nun eigentlich will. Mandant will vorrangig zurückkehren, weil der Private eh kurz vor der Pleite steht. Richter regt an, daß man dann die Klage gegen die Kündigung nur noch hilfsweise für den Fall, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, führt. Kollege stellt die Anträge entsprechend um.
Das Verfahren wird durch alle Instanzen verloren. Der Mandant ist arbeitslos. Begründung der Gerichte: Das Rückkehrrecht setzt eine wirksame Kündigung voraus. Wirksam im Sinne der Vereinbarung ist die Kündigung nur dann, wenn man erfolglos gegen sie geklagt hat. Geklagt hat man aber gar nicht, weil die Klage gegen die Kündigung ja nur hilfsweise unter der Bedingung, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, erhoben hat. Diese Bedingung ist zwar nun eingetreten, aber es ist zu spät, weil man gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen muß.
Daß das Gericht selbst darauf hingewirkt hatte, daß der Kollege die Anträge entsprechend umgestellt hatte, war völlig irrelevant!
Na ja. Und solchen Fallen begegnest Du in dem Job einfach ständig. Manchmal tappst Du eben rein, und Dein Mandant leidet darunter.