Erzähl!
Großvater reist mit Enkelin auf einem Kreuzfahrtschiff. Beim Ablegen reißt ein Tau, schnellt zurück und trifft die Enkelin, die sich irgendwas bricht. Schuld war ein Angestellter des Kreuzfahrtunternehmens, der das Tau nicht überprüft und ausgewechselt hatte. Die Enkelin will nun Schadenersatz von dem Kreuzfahrtunternehmen.
Der Sachverhalt wird dann noch garniert mit ein paar Problemen aus dem Zivilprozessrecht und in Form von irgendwelchen Anwaltsschriftsätzen und ein paar prozessleitenden Anordnungen des Gerichts dem Referendar als erste Klausur im Referendariat vorgesetzt. Passiert so in Bayern seit Jahrzehnten.