Mandant, 64 Jahre, alleinstehend, amtsbekannt psychisch erkrankt, weder Verwandte noch soziale Kontakte, beantragt Kostenübernahme für einen unstreitig notwendigen Umzug.
Jobcenter lehnt ab, ich lege Widerspruch ein, Jobcenter fragt nach einem ärztlichen Attest, aus dem hervorgeht, daß Mandant den Umzug nicht alleine bewältigen kann.
Ich frage an, wie sich das Jobcenter vorstellt, daß mein Mandant Schränke, Bett, Waschmaschine etc. alleine die Treppe runterschleppt und zur neuen Wohnung trägt.
Zwei Stunden später war die Kostenübernahmeerklärung auf dem Fax.