Die Vorstellung, wie Charles Laughton zigarrenrauchend inmitten der Folianten mit meinen herausragendsten Erfolgen zu sitzen und auf die Bittgesuche wunderschöner vermögender Gattenmörderinnen zwecks Verteidigung ihrer Unschuld zu warten, ist zwar reizvoll, bleibt aber allzu oft ein Traum. Mich stattdessen in sieben langweiligen Vereinen um den Posten als Kassenwart zu bewerben, hätte ich wirklich keine Lust; ebenso wenig auf das Verteilen von Visitenkarten in JVA’s oder das Verfassen von zielgruppengefälliger so genannter Wissenschaft. Kurz: Akquise ist nicht mein Traum. Ebenso wenig erstrebenswert erscheint es mir, je älter ich werde, endlose Gespräche mit wichtigtuerischen, lügenden, aufdringlichen, distanzlosen, verzweifelten, abgezockten oder pekuniär klammen Mandanten oder/und ebensolchen Angehörigen zu führen, unendliche Stunden mit Erklärungen und Belehrungen zu verbringen, die nicht verstanden, gewünscht oder befolgt werden,
Aus Thomas Fischer, Glück gehabt - warum ich froh bin, nicht Strafverteidiger geworden zu sein, Freispruch - Mitgliederzeitschrift der Strafverteidigervereinigungen, Bd. 15, September 2019
Prof. Dr. Thomas Fischer war von 2013 bis 2017 Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des BGH.