So eine Befürchtung ist durchaus nicht unberechtigt. Ich hatte bei einem bestimmten Richter an einem Gericht in einer oberfränkischen Kleinstadt, die außer einem vor ein paar hundert Jahren gestorbenen bekannten Maler und ein paar hochwertigen Fernsehgeräten nichts bedeutendes hervorgebracht hat, des öfteren das Gefühl, daß meine Mandanten bei der Strafzumessung einen Stachelhautzuschlag erhielten. Das zuständige Berufungsgericht in der benachbarten fränkischen Kleinstadt hat dann i. d. R. aber korrigierend eingegriffen.