Was ist der Sinn darin, sich absichtlich dumm zu stellen. Es ist doch offensichtlich, dass in dem verlinkten Statement der mittelbare Ausschluss von Leistungsempfängern von der öffentlichen Teilhabe aufgrund fehlender finanzieller Mittel gemeint ist. Wenn ein Hartzler im Kino mit nem Popcorn und ner Cola einem Film anschauen möchte, ist das eben schon über seinem Tagessatz, ohne irgendwas sonst für seinen Tagesbedarf gekauft zu haben. Das sollte einem Anwalt, der, wie man aus dem Berufsthread weiß, einen nicht unerheblichen Teil seiner Einnahmen aus Armenrechtsvergütung generiert, eigentlich noch präsenter sein, als anderen. Kino gibts im Gegensatz zum Anwalt eben nicht auf Berechtigungsschein.