Da widerspreche ich.
Es ist die Auffassung denkbar, dass die Verjährung an sich gerecht sei: "Es ist ungerecht, eine verjährte Forderung anzumelden!".
Du mußt aber zwischen materiellem Recht, d.h. dem tatsächlichen bestehen einer Forderung - und Verfahrensrecht - sozusagen die Haager Landkriegsordnung der Juristerei - unterscheiden.
Ein Anspruch kann "gerecht" sein. Einen willkürlichen Termin zu bestimmen, ab wann dieser Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, kann aber per se erst einmal nicht "gerecht" sein, weil dieser Zeitpunkt willkürlich festgelegt ist und zwar meistens ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Falles (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist u.ä. lassen wir mal weg, sonst wird das Modell zu kompliziert). Die Verjährung hat also erst einmal eine reine Ordnungsfunktion, sonst nichts.
Natürlich kann man argumentieren, daß es gegenüber seinen Mitmenschen an einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr "fair" ist, einen gerechten, aber asbachuralten Anspruch geltend zu machen. Aber dieses "fair" würde ich deutlich unterhalb von "gerecht" ansiedeln.
Ich darf daran erinnern, dass ein Haufen CDU/CSU-Politiker, die jetzt eine "Verschärfung" des Sexualstrafrechtes fordern, noch 1997 im Bundestag gegen eine Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt haben.
Was hat das jetzt mit Verjährung zu tun?