In der tiefsten Provinz gilt das BGB nicht, stelle ich gerade mal wieder fest. Selbst nach einer berechtigten fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges darf - jedenfalls im Rest der Bundesrepublik Deutschland - der Vermieter nicht eigenmächtig in die Mietsache eindringen. Ägerlich, wenn der Mieter die Schlösser ausgewechselt hat. Peinlich für den Vermieter, wenn er mit seinem Haustürschlüssel, den er gar nicht besitzen dürfte, an dem ausgewechselten Schloß scheitert.
Richtig bescheuert wird die Kiste, wenn eine angeblich (es wurde noch niemandem eine Vollmacht vorgelegt) von dem Vermieter beauftragte Provinzanwältin anfängt, der Exfreundin des Mieters hinterherzurtelefonieren, diese möge doch bitte dafür sorgen, daß der Mieter sich bei ihr melde. Da kann ja jeder irgendwelche Leute anrufen und behaupten, er sei Anwalt.
Völlig bizarr wird das dann, wenn diese Dorfanwältin nach dem vierten oder fünften Anruf, und nachdem die Exfreundin mehr als deutlich kundgetan hat, daß sie mit der Sache nichts zu tun hat und gefälligst nicht mehr von der Dorfanwältin wegen irgendwelcher Angelegenheiten ihres Exfreundes belästigt werden will, wenn also diese Dorfanwältin über die Exfreundin mitteilen läßt, ich solle mich bei ihr unverzüglich melden, und zwar bis spätestens 12.00 Uhr.
Wie käme ich dazu?
Jetzt kommt per Mail an wirrer Schriftsatz der Kollegin - natürlich auch ohne Vollmachtsvorlage -, in der sie mir bzw. meinem Mandanten wieder irgendwelche Fristen setzt.
Ich frage mich so langsam, was die da unten in der Gegend so rauchen.