Lest we forget:
Polizist: Fühlen Sie sich körperlich und geistig in der Lage die Vernehmung durchzuführen?
Zeuge / Geschädigter: Ich bin im klaren Sinn geistlich.
Die Frage ist suggestiv und vom Begriff "durchzuführen" auch nicht richtig. Der Zeuge / Geschädigte führt ja die Vernehmung nicht durch, sondern der Polizist. Wenn überhaupt, hätte der Polizist fragen müssen, ob der Zeuge / Geschädigte der Vernehmung zustimmt. Aber so ist das mit der deutschen Sprache, wenn man ihrer nicht mächtig ist. Suggestiv deshalb, weil dem Delinquent nichts anderes übrig blieb, als seine körperliche und geistige Klarheit zu bestätigen. Ohne Bestätigung wäre daraus wohl was anderes geworden.
Nichtsdestotrotz, in diesem Zusammenhang ist die Antwort des Zeugen doch recht metaphorisch. Lustig bleibt sie trotzdem, finde ich.