Autor Thema: Umgang im Forum  (Gelesen 43858 mal)

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morrigan

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #15 am: 14. Januar 2010, 18:02:12 »
Wenn wir uns alle Mühe gäben, würden wir beim Schreiben selbst merken wann wir offtopic
driften und könnten das dann auch selbst kennzeichnen, z.B. so:

---------->
OT

Hi Nikibo. Schön Dich zu sehen!
----------->

Edit: Oder wie Marvin weiter oben, natürlich.

Wenn Diskussionen so ausarten, dass es wieder heisst: Du hast dies gesagt, darauf hab ich das gesagt und jetzt kommst Du mir so...

Dann würde ich eine Verschiebung in einen speziellen Extrathread namens Kindergarten oder Sandkiste vorziehen.

Das könnte aber viel Arbeit werden, Big Moody.
« Letzte Änderung: 14. Januar 2010, 18:05:37 von morrigan »

Offline grashopper

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #16 am: 14. Januar 2010, 18:15:47 »
Hmm....oder bei ot's bzw. sinnlos werdenden Diskussionen bis zu 3x im jeweiligen Post moodymäßig ermahnen. Danach löschen, wenn kei Ruah ist.
Verschieben bringt doch nichts. Und wenn es sowieso wie heute hier abgeht, kann man ja in der Regel davon ausgehen, einen großen Strang (Posts in Folge) am Stück ins Jenseits schicken zu können, um den Thread wieder zu säubern.
Allerdings bedarf es dann wirklich so gut wie ständiger Präsenz des Mods oder Admins :P
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Teppichporsche

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #17 am: 14. Januar 2010, 18:43:25 »
Ich könnte schon kennzeichnen, was weg kann und das vorbereitend an den Mod schicken. Man muss ja nur die Antwort#nr. raussuchen. Dann hält sich der Mod an den Wunsch des Threaderöffners.

Vielleicht könnte das tatsächlich helfen. Aber ich möchte noch dagegen halten, dass das auch dazu genutzt werden könnte unliebsame Meinungen zu unterdrücken.
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Groucho Marx

Moody

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #18 am: 14. Januar 2010, 18:59:39 »
ich schrieb was von "vorschlagen".

Moody

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #19 am: 14. Januar 2010, 19:40:33 »
...
Wie will/soll der Mod hier täglich hunderte Posts ummodeln, damit nur die halbwegs on-topic Anteile stehen bleiben und einen nachvollziehbaren Diskussionsstrang ergeben?
isch bin doch nicht blöd

Meine Meinung: wenn einige Deppen hier ständig aus der Rolle fallen, sollten ihre Beiträge eben komplett gelöscht oder verschoben werden. Dann bleiben nur die Beiträge vernünftigerer / besonnener User stehen.
bingo
Eigentlich wäre es schön gewesen, hier noch einmal unbelastet von vorne anfangen zu können; leider wird aber immer noch jedes halbwegs politische Thema ruckzuck von Klassenkampf, Polemik, Provokationen und persönlichen Verunglimpfungen überlagert. Schade; ich hätte verschiedene Themen auf der Pfanne, die ich wirklich einmal durchdiskutieren würde. Geht aber hier wohl nicht ...
schönes Wort zum Sonn äh, Freitag.

Wobei: negative Auslese. Sowohl hier, als auch nebenan laufen unhd liefen die meisten freds völlig cool ab. Nur beim KLassenkampf, da wird halt gekämpft.

marple

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #20 am: 14. Januar 2010, 20:13:29 »
Wenn ich dir jetzt die Antwortnummern von dem Arbeits-Thread nenne, verändern sie sich dann nicht, wenn du anfängst zu löschen? Dann kommst du doch durcheinander, oder? Am besten, du fängst von hinten an, dann können die Zahlen eigentlich nicht hochrutschen.

Zahlen kommen per pn.

Wenn du den Thread wirklich bereinigst, würde ich ihn auch gerne wieder öffnen. Danke, großer weisser Mod.

Moody

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #21 am: 14. Januar 2010, 21:29:17 »
macht richtig Spass.
Wenn sich einer ungerecht behandelt fühlt, null Problemo. Pn an mod und gut ist.  ;D

Offline phoenix

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #22 am: 14. Januar 2010, 21:40:37 »
Wie wäre es so ?

Beleidigungen mit einem *plonk* editieren und Kommentar, 3 Verwarnungen, dann erstmal TimeBan des Users.
Mit weiteren "low mods" vielleicht gangbar.

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Moody

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #23 am: 14. Januar 2010, 22:00:30 »
ehrliche Meinung?
Das "Verpiss dich" empfand ich persönlich als sehr unhöflich, unangebracht und unangemessen.
Ansonsten hab ich keine Beleidigungen gelesen.
Aber wir warten mal die Umfrage und die Kommentare dazu ab.

Offline grashopper

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #24 am: 14. Januar 2010, 22:00:40 »
Wie wäre es so ?

Beleidigungen mit einem *plonk* editieren und Kommentar, 3 Verwarnungen, dann erstmal TimeBan des Users.
Mit weiteren "low mods" vielleicht gangbar.



Sperren für eine Zeit finde ich nicht so gut. Man kann doch als Mod auch so den ausfällig werdenden Usern auf die Nerven gehen, bis sie sich mal wieder zusammenreißen. ???
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Unikum

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #25 am: 14. Januar 2010, 22:00:58 »
Was ist eine Beleidigung?
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Moody

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #26 am: 14. Januar 2010, 22:02:07 »
frag yossi

Offline Unikum

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #27 am: 14. Januar 2010, 23:00:51 »
frag yossi
Würd ich ja, wenn ich nicht so ziemlich das letzte wäre dem der antwortet...
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline DüDo

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #28 am: 14. Januar 2010, 23:09:01 »
Was ist eine Beleidigung?

aus Wiki:

Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken vielmehr an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört z. B. der § 185 StGB.

Um die Verurteilung tragen zu können, muss die Vorschrift jedoch ihrerseits mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ferner in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und angewandt werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes; BVerfGE 7, 198 [208 f.]; ständige Rechtsprechung).

„Einfallstor“ für die Grundrechte ist dabei der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB. Bei Meinungsäußerungen zu öffentlichkeitsrelevanten Fragen spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt. Schmähkritik ist nur selten gegeben. Dafür muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit Handlungen oder Äußerungen des Opfers in den Hintergrund treten, so dass es dem Täter erkennbar nur um die persönliche Herabsetzung des Opfers geht. Dies ist z. B. bei der Äußerung eines Literaturkritikers angenommen worden, als er sagte, der Autor sei „merkbefreit, steindumm, kenntnislos und talentfrei“.

Der Tatbestand besteht nur aus der Strafandrohung für die Beleidigung und enthält keine weitere Definition. Deshalb wird er häufig als verfassungsrechtlich zu unbestimmt bezeichnet. Die Gerichte sind dieser Ansicht nicht gefolgt, verfolgen aber mittlerweile – insbesondere in Hinblick auf viele liberale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit – eine überwiegend restriktive Rechtsprechung. „Auch wenn das für eine unter der Geltung des Grundgesetzes erlassene Strafvorschrift als unzureichend anzusehen sein sollte, hat der Begriff der Beleidigung jedenfalls durch die über hundertjährige und im wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben“ (vgl. BVerfGE 71, 108 <114 ff.>). Die Strafbestimmung des § 185 StGB ist somit, in Bezug auf ihre Bestimmtheit, mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar.

Schutzzweck der Vorschrift ist in erster Linie die persönliche Ehre. Im Rahmen des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts genießt diese selber grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 54, 148 [153 f.]). Der Versuch der Beleidigung ist nicht strafbar.

Aber auch:

Nach herrschender Auffassung kann in eine Beleidigung ausdrücklich, aber auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten, eingewilligt werden. Begibt man sich beispielsweise in einer Diskussion auf ein unsachliches Niveau und beleidigt andere, so kann dies von einem Gericht unter bestimmten Umständen als konkludente Einwilligung gewertet werden, was zur Folge hat, dass die Tat nicht strafbar ist. So versuchte beispielsweise ein Gast einer Talkshow die Ausstrahlung zu verhindern, indem er vor Gericht geltend machte, er sei während der Sendung von anderen Talkgästen beleidigt worden, und mit der Ausstrahlung der Sendung mache sich der Sender seinerseits strafbar wegen Beleidigung. Das Gericht erlaubte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung, der Kläger habe in der Sendung seinerseits auf niedrigem Niveau provoziert (Landgericht Nürnberg-Fürth 6. Oktober 2000, Az. 16 S 2865/00). Auch sei ihm wegen eines früheren Talkshow-Besuches bekannt gewesen, worauf er sich mit dem Besuch einer Talkshow einlasse. Dies sei als Einwilligung durch schlüssiges Verhalten zu bewerten und daher nicht strafbar.

Offline ganter

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Re:Umgang im Forum
« Antwort #29 am: 14. Januar 2010, 23:10:50 »
Würd ich ja, wenn ich nicht so ziemlich das letzte wäre dem der antwortet...
solange du nicht "Das Letzte" bist.. flöt,  ;D
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo