Autor Thema: Wohnungsverweis trotz Trennung  (Gelesen 10958 mal)

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Offline nigel48

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #15 am: 18. November 2019, 00:27:03 »
es reicht, dass sie im richtigen augenblick anfängt zu weinen und er vor wut laut wird und einen falschen satz sagt, etwas zu laut...
schon sind die etiketten geschrieben und verteilt...
ab da laufen alle gespräche in genau die beiden richtungen und die eindrücke werden verstärkt.

ohne fremde hilfe kommt man aus dem kreislauf nicht mehr raus...
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline Yossarian

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #16 am: 18. November 2019, 08:26:29 »
Die Einzelheiten weiß aber sicher der hiesige Spezialist für "Ermessensbafög" und "Amtsermittlungsbafög" am besten  8).

Besser als Du jedenfalls.  :.)
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— Jack Kerouac

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Offline simplemachine

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #17 am: 19. November 2019, 01:44:02 »
Besser als Du jedenfalls.  :.)

Eine gewisse narzistische Überhöhung in der Eigensicht finde ich bei Männern im Seniorenalter, wenn man sich hineindenkt, ganz gut hinnehmbar. Klar, die -vermeintlichen- Heldentaten liegen ewig zurück und die Gegenwart ist, wie sie jetzt nun mal ist. Aber in Gedanken kann man doch noch mal der Größte sein.

Offline Nikibo

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #18 am: 19. November 2019, 04:31:27 »
Aber in Gedanken kann man doch noch mal der Größte sein.
Streich das "noch mal" und Du hast die perfekte Beschreibung, wie Du hier rüberkommst. Nur leider so ganz ohne Basis. Aber so sind Friseure nun mal.
Tiere sind die besseren Menschen.

Offline Robb

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #19 am: 20. Januar 2020, 13:50:53 »
Mein Sohn war zum Zeitpunkt 22 Monate alt. Der konnte nicht aussagen.
Anzeigen wurde eingestellt wegen Geringfügigkeit, keine Beweise und Widersprüche.

Gerechtigkeit gab es wirklich nicht. Meinen Sohn fast 4 Monate nicht gesehen. Bin ein Fremder für ihn.

Prügel habe ich trotz alle Belege massig bekommen. Hatte auch Pech bei meiner Anwaltskanzlei, die sind eine Luftnummer.

Nachdem ich in die Zerstörte Wohnung bin, habe ich selbstverständlich die Polizei informiert. Aussage: kontaktieren Sie ihren Anwalt, wer was gemacht hat oder wem was gehört können wir jetzt nicht mehr ermitteln.

Die Anzeigen gegen meine Frau haben mir den begleiteten Umgang eingebrockt.

Laut ihrer Aussage bin ich Drogenabhängig, von Montag bis Sonntag im Koma und bewusstlos .... entgegen aller Belege (freiwilliger Drogentests, Belege das ich einen 12 Stunden Tag habe etc etc) interessiert das Gericht wenig. Die KM muss beruhigt werden.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 13:59:32 von Robb »

Offline Yossarian

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #20 am: 20. Januar 2020, 14:14:31 »
Hatte auch Pech bei meiner Anwaltskanzlei, die sind eine Luftnummer.

Wenn das alles so stimmt, was Du schreibst, hast Du bei der Wahl Deines Anwalts möglicherweise wirklich ins Klo gegriffen. Was sagt denn Dein Anwalt zu der Situation?
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Offline Robb

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #21 am: 20. Januar 2020, 14:41:22 »
Vor der Verhandlung wurde wiederholt von Fristen gesprochen, daher gravierende Verzögerung. Nach der Verhandlung ( bereits 5 Wochen her), trotz 4 Aufforderungen zur Stellungnahme und zur Besprechung des Urteils keine Antwort bekommen oder Kontakt. Naja wenigstens kam bisher noch keine Rechnung an.

Mein neuer Anwalt hätte das wahrscheinlich per einstweiliger Verfügung gemacht und mein Sohn würde mich noch kennen.

Beispiele für weitere Verfehlungen meiner Anwältin:
-Anzahlungen wurden vergessen
-schreiben der Gegenseite kamen teilweise bis zu 3 Wochen später an, daher war ich teilweise zu Terminen nicht vorbereitet weil ich keine Kenntnis zum Sachverhalt hatte
-kein persönlicher Kontakt mit Anwältin, wurde immer vertröstet
-zur Verhandlung kam eine Vertretung die ich nicht kannte
-da mit Drogensucht und ständige Bewusstlosigkeit vorgeworfen wurde, Schweigepflichtsentbindunng für Ärzte fertig gemacht. Kam nie was an, ärtpraxen meinten haben nie was erhalten, Kanzlei felsenfest sicher das übermittelt zu haben ? Tja was soll ich dazu sagen
-Rückrufe erfolgten nie
« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 14:51:12 von Robb »

Offline Yossarian

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #22 am: 20. Januar 2020, 14:54:08 »
Schöner Scheiß! Ich wünsche Dir mehr Glück mit dem neuen Anwalt!
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Offline DieFrau

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #23 am: 20. Januar 2020, 15:14:39 »
Mein neuer Anwalt hätte das wahrscheinlich per einstweiliger Verfügung gemacht und mein Sohn würde mich noch kennen.

Der neuer Anwalt kann das doch noch machen. Bleib nur dran.


Zitat
Beispiele für weitere Verfehlungen meiner Anwältin:
-Anzahlungen wurden vergessen
-schreiben der Gegenseite kamen teilweise bis zu 3 Wochen später an, daher war ich teilweise zu Terminen nicht vorbereitet weil ich keine Kenntnis zum Sachverhalt hatte
-kein persönlicher Kontakt mit Anwältin, wurde immer vertröstet
-zur Verhandlung kam eine Vertretung die ich nicht kannte
-da mit Drogensucht und ständige Bewusstlosigkeit vorgeworfen wurde, Schweigepflichtsentbindunng für Ärzte fertig gemacht. Kam nie was an, ärtpraxen meinten haben nie was erhalten, Kanzlei felsenfest sicher das übermittelt zu haben ? Tja was soll ich dazu sagen
-Rückrufe erfolgten nie

Falls das ganze Schriftverkehr in der Weihnachtszeit gelaufen ist, dann ist es üblich, dass etwas verloren geht. Ein verlorener Brief kann eine Kettenreaktion an Maßnahmen auslösen. Gerichte und Behörden sind in der Zeit Nov. - Mitte Januar meistens unterbesetzt.
Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk und der rationale Geist ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat!...Einstein

Offline Robb

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #24 am: 20. Januar 2020, 15:28:21 »
Der neuer Anwalt kann das doch noch machen. Bleib nur dran.


Falls das ganze Schriftverkehr in der Weihnachtszeit gelaufen ist, dann ist es üblich, dass etwas verloren geht. Ein verlorener Brief kann eine Kettenreaktion an Maßnahmen auslösen. Gerichte und Behörden sind in der Zeit Nov. - Mitte Januar meistens unterbesetzt.

Übermittlung erfolgte ja, nur mit Wochenlanger Verzögerung.
Wenn ich als Dienstleister feststelle, dass keine Antwort erfolgt, frage ich nach. Das meine Kanzlei bei den Entscheidenen ärztlichen Dokumenten dies nicht hinbekommen hat, ist unverzeihlich. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Eine Verfügung kann ich nicht machen, da damit der Begleitete Umgang unterbrochen wird.
Vor Weihnachten wollte ich sie Anzeigen wegen Gefährdung des Kindeswohls. JA teilte mit, dass der Antrag auf Begleiteten Umgang dann auf Eis liegt. Der Wortlaut war: überlegen sie sich gut was sie tun sonst sehen sie ihren Sohn weitere Monate nicht

Offline DieFrau

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #25 am: 20. Januar 2020, 17:55:48 »
Übermittlung erfolgte ja, nur mit Wochenlanger Verzögerung.
Wenn ich als Dienstleister feststelle, dass keine Antwort erfolgt, frage ich nach.

Aus eigene Erfahrung mit Behörden, Gerichte und Anwälte, ist man entweder ganz oder meistens auf sich gestellt. Du scheinst nicht so oft genug mit der Art  Vorgängen zu tun gehabt. Willkommen in der Realität  ;).

Zitat
Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Reg dich ab, keiner will irgend etwas rechtfertigen. Es ist nun mal im privaten wie öffentlichen eine unproduktive Jahreszeit.


Zitat

Vor Weihnachten wollte ich sie Anzeigen wegen Gefährdung des Kindeswohls. JA teilte mit, dass der Antrag auf Begleiteten Umgang dann auf Eis liegt. Der Wortlaut war: überlegen sie sich gut was sie tun sonst sehen sie ihren Sohn weitere Monate nicht

Stellt sie wirklich eine Gefährdung des Kindeswohls oder ziehst mit in einer Schlammschlacht?.... wenn sie das nicht ist und du nur ihr heimzahlen willst, dann war's das wohl mit dem Kindeswohl  :.)


Komm erst einmal runter. Hausrat, Wäsche und sonst was in der Nacht passiert ist, ist nicht Wert im Vergleich zu Deinem Kind. Abwegen, Prioritäten setzen und erst dann handeln.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 18:05:30 von DieFrau »
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Offline Robb

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #26 am: 20. Januar 2020, 18:58:43 »
Aus eigene Erfahrung mit Behörden, Gerichte und Anwälte, ist man entweder ganz oder meistens auf sich gestellt. Du scheinst nicht so oft genug mit der Art  Vorgängen zu tun gehabt. Willkommen in der Realität  ;).

Reg dich ab, keiner will irgend etwas rechtfertigen. Es ist nun mal im privaten wie öffentlichen eine unproduktive Jahreszeit.


Stellt sie wirklich eine Gefährdung des Kindeswohls oder ziehst mit in einer Schlammschlacht?.... wenn sie das nicht ist und du nur ihr heimzahlen willst, dann war's das wohl mit dem Kindeswohl  :.)


Komm erst einmal runter. Hausrat, Wäsche und sonst was in der Nacht passiert ist, ist nicht Wert im Vergleich zu Deinem Kind. Abwegen, Prioritäten setzen und erst dann handeln.

Frau hatte mir Aufenthalt des Kindes nicht mitteilen wollen. Sie hatte urlaubssperre, die Eltern waren arbeiten und verbleibenden Möglichkeiten hatten mir Angst gemacht.

JA hatte Verständnis dafür und dies Aktenkundig gemacht. Ja ich hatte panische Angst davor, dass er bei irgendwelchen Freaks abgeliefert wird.

Offline DieFrau

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #27 am: 20. Januar 2020, 20:42:01 »
Frau hatte mir Aufenthalt des Kindes nicht mitteilen wollen. Sie hatte urlaubssperre, die Eltern waren arbeiten und verbleibenden Möglichkeiten hatten mir Angst gemacht.

Ich weiß nicht, ob jemand hier daraus was verstehen kann.... ich kann jedenfalls nicht  ???
Nochmal,
Was heißt Urlaubssperre?
a. darf sie nicht in den Urlaub gehen?
b. darf sie in den Urlaub gehen, aber ohne Kind?
c. sind ihre Eltern gemeint? War sie im Urlaub und das Kind sollte bei ihren berufstätigen Eltern bleiben?

Wenn es c. ist, hast du bei den Eltern nachgefragt bevor du auf Kopfkino umgeschaltet hast.


Zitat
JA hatte Verständnis dafür und dies Aktenkundig gemacht. Ja ich hatte panische Angst davor, dass er bei irgendwelchen Freaks abgeliefert wird.

Verständnis für was?
Womit begründest du die Panik? Gab es Vorfälle, in den die Kindesmutter das Kind vernachlässigt oder gefährdet hat?
« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, 20:43:41 von DieFrau »
Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk und der rationale Geist ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat!...Einstein

Offline Robb

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #28 am: 21. Januar 2020, 06:42:40 »
Es waren alle arbeiten. Aufenthalt des Kindes wurde mir nicht mitgeteilt. Verbleibende Alternativen waren angst einflößend. Großeltern machen ständig irre Sachen oder Flüchtige asoziale Bekannte.

Offline schnorchel

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Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
« Antwort #29 am: 21. Januar 2020, 08:47:57 »
Zitat von: Leserkommentar mit der Überschrift "ad women Artikel vom 14. August 2009" unter dem Zeitungsartikel http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/scheidungstipps-frauen/
Die Ex-Gattin meines jetzigen Freundes hat auch alle "Stückerl" des Scheidungs-Vernichtungsfeldzuges zu spielen versucht.

Folgende Gegenmassnahmen haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen:

1. Lassen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens einen saftigen Brief mit der Aufforderung der Unterlassung von übler Nachrede, nicht bewiesenen Anschuldigungen und rufschädigender Verbreitung von Unwahrheiten bei gleichzeitiger Androhung von gerichtlichen Klagsfolgen schreiben. Ihr Anwalt sollte auch seine Honorarforderung für dieses Schreiben mitschicken; rechnen Sie aber lieber nicht damit, dass Ihre Ex diese Rechnung bezahlen wird.

2. Nähern Sie sich Ihrer Ex NIE ohne unparteiische Zeugen, am besten nehmen Sie ein befreundetes Ehepaar zu Ihrem eigenen Schutz mit. Sollte es vor Ihren Zeugen trotzdem zu einem Disput kommen, verfassen Sie sofort gemeinsam mit Ihren Zeugen ein Gesprächsprotokoll und lassen Sie es sich von Ihren Zeugen auch unterschreiben. Sammeln Sie diese Protokolle, sie werden noch Wunder bewirken!

3. Ergreifen SIE die Initiative ! Wenden SIE sich an die Fürsorge und schildern Sie Ihre Erlebnisse mit der Ex ! Legen Sie die Protokolle aus Punkt 2 vor ! Kommen Sie etwaigen Unterhaltsklagen zuvor: Wenden SIE sich an das Jugendgericht, lassen Sie von sich aus gerichtlich die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes feststellen.

Bei Gericht treten Sie als verantwortungsbewußter Vater auf, der möchte, dass alles auch seine gesetzliche Richtigkeit hat – so wie Sie ja schon in der Vergangenheit brav Brötchen für alle herangeschafft und in Ihrer kargen Freizeit auch noch mindestens den halben Haushalt geschupft haben. Für alle weiteren Gerichtsverhandlungen entziehen Sie damit Ihrer Ex komplett den Boden unter den Füßen, weil jeder Richter sich Ihre Person merkt und sich ein dicker, positiver Eintrag über Sie im Jugendakt befindet.

4. Halten Sie Ihre Kinder raus ! Schimpfen Sie nie vor Ihren Kindern über Ihre Ex. Kinder gehen durch die Hölle, wenn eine Scheidung passiert; Kinder wollen Mama und Papa trotzdem gleichermassen liebhaben dürfen. Kinder dürfen nicht durch Hasstiraden gezwungen werden, sich für den einen oder anderen Elternteil entscheiden zu müssen. Kinder haben ein unglaublich feines Gespür und Kinder werden sich früher oder später dem Elternteil zuwenden, der mehr Anstand, Verständnis und Ausgeglichenheit an den Tag legte bzw. legt. Geduld ist gefragt.


Also, keine Angst mehr vor einer 10-Punkte-Liste,
Herz und Hirn einschalten,
alles wird wieder gut, wenn man/n es nur fest genug will.