Das Männerforum

Beziehungen - ernstgenommen => Krisen-Trennung-Scheidung => Thema gestartet von: Robb am 05. November 2019, 23:27:27

Titel: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 05. November 2019, 23:27:27
Abend,

Am 02.10.2019 ist Sie ausgezogen.

Am 04.10.2019 war ich gegen Mittag beim Anwalt, dieser Riet mir das Schloss zu wechseln und Ihr Terminvorschläge zu machen für Die Abholung Ihrer Sachen. Dies habe ich Ihr mitgeteilt. 2 Stunden Stunde später Nachmittags extrem viel Polizei bei mir. Wohnungsverweis. Anschuldigungen absolut absurd. Anschließend suizid Versuch meinerseits weil ich mit der Gewalt gegen mich und mir der Aussage das ich meinen Sohn bedroht haben soll nicht klargekommen bin. Nachdem ich aus der Wohnung geworfen wurde, wurde dann kurzfristig wie unten beschrieben hergerichtet und Stand dann leer.

Sie ist dann nur rein um auszuräumen und zu zerstören. Ausgezogen ist Sie ja bereits am 02.10.2019. Sie hat unten auf der Straße gewartet währen die Polizei mich oben aus meiner Wohnung geworfen hat.

Die Wohnung läuft ausschließlich auf mich.

Fast alle Privaten Sachen von mir entwendet.
Komplette bewegliche Einrichtungen entwendet.
Möbel und Einrichtungen weitestgehend zuerstört.
Heizungen auf Maximum gedreht und Stellgriffe abgebrochen.
Meine komplette Wäsche nass gemacht bzw. razfuriniert und nach fast 10 Tagen vergammelt.
Sämtliches Kinderzubehör entwendet. Als wäre niemals ein Kind in dieser Wohnung gewesen.

Ich war bei drei Anwälten, alle sagten mir das dies nicht passieren kann und nicht möglich ist, weil sie ja bereits ausgezogen ist.

Ich will Gerechtigkeit, hat wer eine Idee ?

Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: nigel48 am 06. November 2019, 03:46:01
als erstes: schreib ein protokoll, so genau und kleinkarriert wie möglich.
kladde din a4. halbiere die seiten senkrecht, schreib nur links, rechts für nachträge.
nummeriere die seiten.

kontaktiere freunde. schriftliche statements von denen wären auch gut.

fotos sortieren.

alle "gemeinsamen" texte vom telefon ausdrucken. Facebook u.ä. archivieren, ggf drucken.

alles in ordner. gut stukturiertes archiiv.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 06. November 2019, 04:04:39
2 Stunden Stunde später extrem viel Polizei bei mir. Wohnungsverweis. Anschuldigungen absolut absurd.

Die Polizei hätte ich gerne gehabt....
ich wurde damals nach Hause geschickt und ich sollte warten bis er gewalttätig wird, dann sie anrufen  :.)


Zitat
Fast alle Privaten Sachen von mir entwendet.
Komplette bewegliche Einrichtungen entwendet.
Möbel und Einrichtungen weitestgehend zuerstört.
Heizungen auf Maximum gedreht und Stellgriffe abgebrochen.
Meine komplette Wäsche nass gemacht bzw. razfuriniert und nach fast 10 Tagen vergammelt.
Sämtliches Kinderzubehör entwendet. Als wäre niemals ein Kibd in dieser Wohnung gewesen.

Zitat
Ich war bei drei Anwälten, alle sagten mir das dies nicht passieren kann und nicht möglich ist, weil sie ja bereits ausgezogen ist.

Du wurdest aber rausgeschmissen und sie wurde reingelassen oder was ist genau nach zwei Stunden passiert?.... der Ablauf ist mir nicht klar, war die Wohnung zehn Tage leer oder war sie wieder drin? wie bist du zurück in die Wohnung nach diesen Anschuldigungen? Wer steht im Mietvertrag bzw. wem gehört die Wohnung?



Zitat
Ich will Gerechtigkeit,..... ?

Sag Bescheid, wenn du sie findest  :-\


Zitat
Anschließend suizid Versuch meinerseits weil ich mit der Gewalt gegen mich und mir der Aussage das ich meinen Sohn bedroht haben soll nicht klargekommen bin.

hat wer eine Idee?

Wenn du es schaffst, aus der Opferrolle auszuschlüpfen, wirst du klarer sehen und selber auf die ein oder andere Idee kommen.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 06. November 2019, 05:46:19
Die Polizei hätte ich gerne gehabt....
ich wurde damals nach Hause geschickt und ich sollte warten bis er gewalttätig wird, dann sie anrufen  :.)


Du wurdest aber rausgeschmissen und sie wurde reingelassen oder was ist genau nach zwei Stunden passiert?.... der Ablauf ist mir nicht klar, war die Wohnung zehn Tage leer oder war sie wieder drin? wie bist du zurück in die Wohnung nach diesen Anschuldigungen? Wer steht im Mietvertrag bzw. wem gehört die Wohnung?



Sag Bescheid, wenn du sie findest  :-\


Wenn du es schaffst, aus der Opferrolle auszuschlüpfen, wirst du klarer sehen und selber auf die ein oder andere Idee kommen.

Angepasst
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 06. November 2019, 08:30:42
Sag Bescheid, wenn du sie findest  :-\

Good point!  8)

@ Robb:

Wir können Dir hier keine juristische Ersthilfe bieten, zumal viele Details fehlen in Deiner Darstellung.

Geh schnellstmöglich zu einem versierten Fachanwalt für Familienrecht. Es geht hier nicht um diesen unschönen Vorfall, sondern um das, was Deine Frau noch so alles im Petto hat, um Dich zu überraschen.

Und vergiß dieses Gerechtigkeitsgewäsch; Du hast im Moment ganz andere Probleme, um die Du Dich sofort (!) kümmern mußt.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 06. November 2019, 10:48:21
Angepasst

Immer noch ausbaufähig, dennoch Danke!

Du brauchst einen guten Anwalt und ich hoffe, du hast "den Überfall" mit Fotos und Zeugen dokumentiert.

Was die Wäsche angeht, besorgt dir  Sagrotan (https://www.sagrotan.de/anwendungsbereiche/waesche/?gclid=Cj0KCQiA-4nuBRCnARIsAHwyuPq2dKpElnM_oCdHSa3WI4ADNu7DEqN5H3bmu4rjoSiySQwxPhHmzTAaApppEALw_wcB) und lass die Wäsche nach dem Waschen und schleudern paar Stunden im Sagrotanwasser drin liegen, dann schleudern und aufhängen. Die nächsten Waschgänge immer Sagrotan zum Weichspüler (einfach ein Deckel voll in dem Weichspüler Fach reinkippen) verwenden und möglichst in die Sonne und lüften.

Weiße Wäsche kannst du zum Waschmittel ein wenig klorix (https://www.medistore.at/produktdetail/danklorix-hygiene-reiniger-original.html?detail=8065353&gclid=Cj0KCQiA-4nuBRCnARIsAHwyuPoF046TGyuN9d8LDvibCWvtkoR-clNR_vX62BNUaVXAuDJAE9ihqqYaAkTaEALw_wcB) dazu verwenden.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 13. November 2019, 09:20:33
@ Robb: Wie geht´s denn jetzt weiter?
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Johnbob am 16. November 2019, 11:31:30
Mich würde mal interessieren, wieso die Polizei dich aus deiner eigenen Wohnung geschmissen hat und deine Ex in die Wohnung durfte. 

Aber nunja, Gerechtigkeit ist so eine Sache...
Wenn du problemlosen Kontakt zu deinem Kind haben willst, solltest du dein Vorhaben/weitere Aktionen sehr gut überlegen.

Wie Yos schon schrieb, suche dir einen Fachanwalt aus. Die nehmen zwar einen ganz netten Stundenlohn, aber der kann dich vernünftig beraten, auch für zukünftige Aktionen.

@ Robb: Wie geht´s denn jetzt weiter?
Glaube von ihm hören wir so schnell nichts mehr.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: simplemachine am 16. November 2019, 19:20:44
Was haben hier alle mit Familienrecht. Der Fragesteller will Gerechtigkeit für eine verwüstete Wohnung und ungerechtfertigte Gewaltvorwürfe. Da bietet sich aus meiner Sicht erstmal die Strafanzeige an, denn Diebstahl, Sachbeschädigung, Verleumdung, falsche Verdächtigung stehen im Raum. Vor allem braucht man dafür einfach nur zur Polizei zu gehen und keinen Anwalt zu bezahlen. Wenn strafrechtlich etwas festgestellt werden kann, kann man dann das Zivilrecht bezüglich Herausgabe oder Schadensersatz darauf vereinfacht aufbauen.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 16. November 2019, 19:41:52
Da bietet sich aus meiner Sicht erstmal die Strafanzeige an, denn Diebstahl, Sachbeschädigung, Verleumdung, falsche Verdächtigung stehen im Raum. Vor allem braucht man dafür einfach nur zur Polizei zu gehen und keinen Anwalt zu bezahlen.

2 Stunden Stunde später Nachmittags extrem viel Polizei bei mir. Wohnungsverweis.

Merkst Du was?
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: simplemachine am 17. November 2019, 01:14:26
Was soll man da merken. Die akute Konfliktlage ist längst vorbei. Und für die Aufarbeitung würde ich so vorgehen, wie beschrieben.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 17. November 2019, 11:41:51
Was soll man da merken.

Is recht.  :.)

Zitat
Die akute Konfliktlage ist längst vorbei. Und für die Aufarbeitung würde ich so vorgehen, wie beschrieben.

Zum Glück bist Du in dem Beritt nicht beratend tätig und kannst da auch keinen Schaden anrichten.

Die Desaster, die Du im Bereich BAföG anrichtest, sind ja auch völlig ausreichend.  8)
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: maxim am 17. November 2019, 18:54:52
Sein Sohn hat doch vermutlich schon gegen ihn ausgesagt. Ob seine Alte ihn so dressiert hat, wissen wir nicht.
Da ist die Anzeige wegen Verleumndung wohl Zeitverschwendung.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 17. November 2019, 22:34:41
Sein Sohn hat doch vermutlich schon gegen ihn ausgesagt. Ob seine Alte ihn so dressiert hat, wissen wir nicht.


Wir wissen auch nicht, wie alt das Kind ist!
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: simplemachine am 17. November 2019, 23:34:28
Sein Sohn hat doch vermutlich schon gegen ihn ausgesagt. Ob seine Alte ihn so dressiert hat, wissen wir nicht.
Da ist die Anzeige wegen Verleumndung wohl Zeitverschwendung.

Es ist eine Sache, eilig herbeigerufenen Uniformierten etwas aus dem Moment heraus zu erzählen und eine andere Sache, all das in einem rechtsförmigen Verfahren auch dauerhaft schlüssig aufrecht zu erhalten und dabei auch noch glaubhaft zu sein.

Die Einzelheiten weiß aber sicher der hiesige Spezialist für "Ermessensbafög" und "Amtsermittlungsbafög" am besten  8).
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: nigel48 am 18. November 2019, 00:27:03
es reicht, dass sie im richtigen augenblick anfängt zu weinen und er vor wut laut wird und einen falschen satz sagt, etwas zu laut...
schon sind die etiketten geschrieben und verteilt...
ab da laufen alle gespräche in genau die beiden richtungen und die eindrücke werden verstärkt.

ohne fremde hilfe kommt man aus dem kreislauf nicht mehr raus...
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 18. November 2019, 08:26:29
Die Einzelheiten weiß aber sicher der hiesige Spezialist für "Ermessensbafög" und "Amtsermittlungsbafög" am besten  8).

Besser als Du jedenfalls.  :.)
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: simplemachine am 19. November 2019, 01:44:02
Besser als Du jedenfalls.  :.)

Eine gewisse narzistische Überhöhung in der Eigensicht finde ich bei Männern im Seniorenalter, wenn man sich hineindenkt, ganz gut hinnehmbar. Klar, die -vermeintlichen- Heldentaten liegen ewig zurück und die Gegenwart ist, wie sie jetzt nun mal ist. Aber in Gedanken kann man doch noch mal der Größte sein.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Nikibo am 19. November 2019, 04:31:27
Aber in Gedanken kann man doch noch mal der Größte sein.
Streich das "noch mal" und Du hast die perfekte Beschreibung, wie Du hier rüberkommst. Nur leider so ganz ohne Basis. Aber so sind Friseure nun mal.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 20. Januar 2020, 13:50:53
Mein Sohn war zum Zeitpunkt 22 Monate alt. Der konnte nicht aussagen.
Anzeigen wurde eingestellt wegen Geringfügigkeit, keine Beweise und Widersprüche.

Gerechtigkeit gab es wirklich nicht. Meinen Sohn fast 4 Monate nicht gesehen. Bin ein Fremder für ihn.

Prügel habe ich trotz alle Belege massig bekommen. Hatte auch Pech bei meiner Anwaltskanzlei, die sind eine Luftnummer.

Nachdem ich in die Zerstörte Wohnung bin, habe ich selbstverständlich die Polizei informiert. Aussage: kontaktieren Sie ihren Anwalt, wer was gemacht hat oder wem was gehört können wir jetzt nicht mehr ermitteln.

Die Anzeigen gegen meine Frau haben mir den begleiteten Umgang eingebrockt.

Laut ihrer Aussage bin ich Drogenabhängig, von Montag bis Sonntag im Koma und bewusstlos .... entgegen aller Belege (freiwilliger Drogentests, Belege das ich einen 12 Stunden Tag habe etc etc) interessiert das Gericht wenig. Die KM muss beruhigt werden.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 20. Januar 2020, 14:14:31
Hatte auch Pech bei meiner Anwaltskanzlei, die sind eine Luftnummer.

Wenn das alles so stimmt, was Du schreibst, hast Du bei der Wahl Deines Anwalts möglicherweise wirklich ins Klo gegriffen. Was sagt denn Dein Anwalt zu der Situation?
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 20. Januar 2020, 14:41:22
Vor der Verhandlung wurde wiederholt von Fristen gesprochen, daher gravierende Verzögerung. Nach der Verhandlung ( bereits 5 Wochen her), trotz 4 Aufforderungen zur Stellungnahme und zur Besprechung des Urteils keine Antwort bekommen oder Kontakt. Naja wenigstens kam bisher noch keine Rechnung an.

Mein neuer Anwalt hätte das wahrscheinlich per einstweiliger Verfügung gemacht und mein Sohn würde mich noch kennen.

Beispiele für weitere Verfehlungen meiner Anwältin:
-Anzahlungen wurden vergessen
-schreiben der Gegenseite kamen teilweise bis zu 3 Wochen später an, daher war ich teilweise zu Terminen nicht vorbereitet weil ich keine Kenntnis zum Sachverhalt hatte
-kein persönlicher Kontakt mit Anwältin, wurde immer vertröstet
-zur Verhandlung kam eine Vertretung die ich nicht kannte
-da mit Drogensucht und ständige Bewusstlosigkeit vorgeworfen wurde, Schweigepflichtsentbindunng für Ärzte fertig gemacht. Kam nie was an, ärtpraxen meinten haben nie was erhalten, Kanzlei felsenfest sicher das übermittelt zu haben ? Tja was soll ich dazu sagen
-Rückrufe erfolgten nie
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 20. Januar 2020, 14:54:08
Schöner Scheiß! Ich wünsche Dir mehr Glück mit dem neuen Anwalt!
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 20. Januar 2020, 15:14:39
Mein neuer Anwalt hätte das wahrscheinlich per einstweiliger Verfügung gemacht und mein Sohn würde mich noch kennen.

Der neuer Anwalt kann das doch noch machen. Bleib nur dran.


Zitat
Beispiele für weitere Verfehlungen meiner Anwältin:
-Anzahlungen wurden vergessen
-schreiben der Gegenseite kamen teilweise bis zu 3 Wochen später an, daher war ich teilweise zu Terminen nicht vorbereitet weil ich keine Kenntnis zum Sachverhalt hatte
-kein persönlicher Kontakt mit Anwältin, wurde immer vertröstet
-zur Verhandlung kam eine Vertretung die ich nicht kannte
-da mit Drogensucht und ständige Bewusstlosigkeit vorgeworfen wurde, Schweigepflichtsentbindunng für Ärzte fertig gemacht. Kam nie was an, ärtpraxen meinten haben nie was erhalten, Kanzlei felsenfest sicher das übermittelt zu haben ? Tja was soll ich dazu sagen
-Rückrufe erfolgten nie

Falls das ganze Schriftverkehr in der Weihnachtszeit gelaufen ist, dann ist es üblich, dass etwas verloren geht. Ein verlorener Brief kann eine Kettenreaktion an Maßnahmen auslösen. Gerichte und Behörden sind in der Zeit Nov. - Mitte Januar meistens unterbesetzt.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 20. Januar 2020, 15:28:21
Der neuer Anwalt kann das doch noch machen. Bleib nur dran.


Falls das ganze Schriftverkehr in der Weihnachtszeit gelaufen ist, dann ist es üblich, dass etwas verloren geht. Ein verlorener Brief kann eine Kettenreaktion an Maßnahmen auslösen. Gerichte und Behörden sind in der Zeit Nov. - Mitte Januar meistens unterbesetzt.

Übermittlung erfolgte ja, nur mit Wochenlanger Verzögerung.
Wenn ich als Dienstleister feststelle, dass keine Antwort erfolgt, frage ich nach. Das meine Kanzlei bei den Entscheidenen ärztlichen Dokumenten dies nicht hinbekommen hat, ist unverzeihlich. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Eine Verfügung kann ich nicht machen, da damit der Begleitete Umgang unterbrochen wird.
Vor Weihnachten wollte ich sie Anzeigen wegen Gefährdung des Kindeswohls. JA teilte mit, dass der Antrag auf Begleiteten Umgang dann auf Eis liegt. Der Wortlaut war: überlegen sie sich gut was sie tun sonst sehen sie ihren Sohn weitere Monate nicht
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 20. Januar 2020, 17:55:48
Übermittlung erfolgte ja, nur mit Wochenlanger Verzögerung.
Wenn ich als Dienstleister feststelle, dass keine Antwort erfolgt, frage ich nach.

Aus eigene Erfahrung mit Behörden, Gerichte und Anwälte, ist man entweder ganz oder meistens auf sich gestellt. Du scheinst nicht so oft genug mit der Art  Vorgängen zu tun gehabt. Willkommen in der Realität  ;).

Zitat
Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Reg dich ab, keiner will irgend etwas rechtfertigen. Es ist nun mal im privaten wie öffentlichen eine unproduktive Jahreszeit.


Zitat

Vor Weihnachten wollte ich sie Anzeigen wegen Gefährdung des Kindeswohls. JA teilte mit, dass der Antrag auf Begleiteten Umgang dann auf Eis liegt. Der Wortlaut war: überlegen sie sich gut was sie tun sonst sehen sie ihren Sohn weitere Monate nicht

Stellt sie wirklich eine Gefährdung des Kindeswohls oder ziehst mit in einer Schlammschlacht?.... wenn sie das nicht ist und du nur ihr heimzahlen willst, dann war's das wohl mit dem Kindeswohl  :.)


Komm erst einmal runter. Hausrat, Wäsche und sonst was in der Nacht passiert ist, ist nicht Wert im Vergleich zu Deinem Kind. Abwegen, Prioritäten setzen und erst dann handeln.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 20. Januar 2020, 18:58:43
Aus eigene Erfahrung mit Behörden, Gerichte und Anwälte, ist man entweder ganz oder meistens auf sich gestellt. Du scheinst nicht so oft genug mit der Art  Vorgängen zu tun gehabt. Willkommen in der Realität  ;).

Reg dich ab, keiner will irgend etwas rechtfertigen. Es ist nun mal im privaten wie öffentlichen eine unproduktive Jahreszeit.


Stellt sie wirklich eine Gefährdung des Kindeswohls oder ziehst mit in einer Schlammschlacht?.... wenn sie das nicht ist und du nur ihr heimzahlen willst, dann war's das wohl mit dem Kindeswohl  :.)


Komm erst einmal runter. Hausrat, Wäsche und sonst was in der Nacht passiert ist, ist nicht Wert im Vergleich zu Deinem Kind. Abwegen, Prioritäten setzen und erst dann handeln.

Frau hatte mir Aufenthalt des Kindes nicht mitteilen wollen. Sie hatte urlaubssperre, die Eltern waren arbeiten und verbleibenden Möglichkeiten hatten mir Angst gemacht.

JA hatte Verständnis dafür und dies Aktenkundig gemacht. Ja ich hatte panische Angst davor, dass er bei irgendwelchen Freaks abgeliefert wird.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 20. Januar 2020, 20:42:01
Frau hatte mir Aufenthalt des Kindes nicht mitteilen wollen. Sie hatte urlaubssperre, die Eltern waren arbeiten und verbleibenden Möglichkeiten hatten mir Angst gemacht.

Ich weiß nicht, ob jemand hier daraus was verstehen kann.... ich kann jedenfalls nicht  ???
Nochmal,
Was heißt Urlaubssperre?
a. darf sie nicht in den Urlaub gehen?
b. darf sie in den Urlaub gehen, aber ohne Kind?
c. sind ihre Eltern gemeint? War sie im Urlaub und das Kind sollte bei ihren berufstätigen Eltern bleiben?

Wenn es c. ist, hast du bei den Eltern nachgefragt bevor du auf Kopfkino umgeschaltet hast.


Zitat
JA hatte Verständnis dafür und dies Aktenkundig gemacht. Ja ich hatte panische Angst davor, dass er bei irgendwelchen Freaks abgeliefert wird.

Verständnis für was?
Womit begründest du die Panik? Gab es Vorfälle, in den die Kindesmutter das Kind vernachlässigt oder gefährdet hat?
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 21. Januar 2020, 06:42:40
Es waren alle arbeiten. Aufenthalt des Kindes wurde mir nicht mitgeteilt. Verbleibende Alternativen waren angst einflößend. Großeltern machen ständig irre Sachen oder Flüchtige asoziale Bekannte.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: schnorchel am 21. Januar 2020, 08:47:57
Zitat von: Leserkommentar mit der Überschrift "ad women Artikel vom 14. August 2009" unter dem Zeitungsartikel http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/scheidungstipps-frauen/
Die Ex-Gattin meines jetzigen Freundes hat auch alle "Stückerl" des Scheidungs-Vernichtungsfeldzuges zu spielen versucht.

Folgende Gegenmassnahmen haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen:

1. Lassen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens einen saftigen Brief mit der Aufforderung der Unterlassung von übler Nachrede, nicht bewiesenen Anschuldigungen und rufschädigender Verbreitung von Unwahrheiten bei gleichzeitiger Androhung von gerichtlichen Klagsfolgen schreiben. Ihr Anwalt sollte auch seine Honorarforderung für dieses Schreiben mitschicken; rechnen Sie aber lieber nicht damit, dass Ihre Ex diese Rechnung bezahlen wird.

2. Nähern Sie sich Ihrer Ex NIE ohne unparteiische Zeugen, am besten nehmen Sie ein befreundetes Ehepaar zu Ihrem eigenen Schutz mit. Sollte es vor Ihren Zeugen trotzdem zu einem Disput kommen, verfassen Sie sofort gemeinsam mit Ihren Zeugen ein Gesprächsprotokoll und lassen Sie es sich von Ihren Zeugen auch unterschreiben. Sammeln Sie diese Protokolle, sie werden noch Wunder bewirken!

3. Ergreifen SIE die Initiative ! Wenden SIE sich an die Fürsorge und schildern Sie Ihre Erlebnisse mit der Ex ! Legen Sie die Protokolle aus Punkt 2 vor ! Kommen Sie etwaigen Unterhaltsklagen zuvor: Wenden SIE sich an das Jugendgericht, lassen Sie von sich aus gerichtlich die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes feststellen.

Bei Gericht treten Sie als verantwortungsbewußter Vater auf, der möchte, dass alles auch seine gesetzliche Richtigkeit hat – so wie Sie ja schon in der Vergangenheit brav Brötchen für alle herangeschafft und in Ihrer kargen Freizeit auch noch mindestens den halben Haushalt geschupft haben. Für alle weiteren Gerichtsverhandlungen entziehen Sie damit Ihrer Ex komplett den Boden unter den Füßen, weil jeder Richter sich Ihre Person merkt und sich ein dicker, positiver Eintrag über Sie im Jugendakt befindet.

4. Halten Sie Ihre Kinder raus ! Schimpfen Sie nie vor Ihren Kindern über Ihre Ex. Kinder gehen durch die Hölle, wenn eine Scheidung passiert; Kinder wollen Mama und Papa trotzdem gleichermassen liebhaben dürfen. Kinder dürfen nicht durch Hasstiraden gezwungen werden, sich für den einen oder anderen Elternteil entscheiden zu müssen. Kinder haben ein unglaublich feines Gespür und Kinder werden sich früher oder später dem Elternteil zuwenden, der mehr Anstand, Verständnis und Ausgeglichenheit an den Tag legte bzw. legt. Geduld ist gefragt.


Also, keine Angst mehr vor einer 10-Punkte-Liste,
Herz und Hirn einschalten,
alles wird wieder gut, wenn man/n es nur fest genug will.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 21. Januar 2020, 09:01:48
Interessanter Link! Danke dafür!
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: simplemachine am 22. Januar 2020, 20:55:49
Ich wünsche Dir mehr Glück mit dem neuen Anwalt!

Da hat einer seine Bewerbung auf das Mandat: ich war (nicht mehr) jung, aber brauchte das Geld, ja durchaus subtil rausgehauen.


Aus eigene Erfahrung mit Behörden, Gerichte und Anwälte, ist man entweder ganz oder meistens auf sich gestellt. Du scheinst nicht so oft genug mit der Art  Vorgängen zu tun gehabt.

Das spricht nur für eine Person. Bei vernünftiger, selbstorganisierter Lebensweise sieht man Gerichte und Anwälte nicht unbedingt aus der Nähe.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: DieFrau am 22. Januar 2020, 23:25:53
Das spricht nur für eine Person. Bei vernünftiger, selbstorganisierter Lebensweise sieht man Gerichte und Anwälte nicht unbedingt aus der Nähe.

Du hast die Moral vergessen  :evil
Und lass mich raten, Du bist so eine Person  :.)
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: ganter am 22. Januar 2020, 23:58:15
oha
was ist mit den Mietern einer Eigentumswohnung, die wegen angeblichen Eigenbedarf rausgeklagt werden?
Den fleißigen Arbeitnehmern, die gefeuert werden, weil irgendeine Heuschrecke den Laden übernimmt und optimiert?
Den vielen Verkehrsopfern?
Den Opfern von Ärzte-, Handwerker- und sonstigen Pfuschern?
Auf welchem Planeten lebst du denn?
Schließ lieber mal schnell eine Rechtsschutzversicherung ab, nicht dass dein Anwalt in einem solchen Fall einen happigen Vorschuss verlangt und du deine Omma anpumpen musst.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Robb am 23. Januar 2020, 05:42:58
Geld ist kein Problem, wir hatten eine einfache Lebensweise und ich habe sehr gut verdient. Eine Rechtsschutz habe ich, welche voraussichtlich die Strafsache bezahlt. Und ich habe jeweils für Strafverteidiger , Familienanwalt und bei meinem neuen Familienanwalt mehrere Hundert Anzahlung geleistet.

Bekomme ich die Anzahlung für den Strafverteidiger von der RS wieder ? Das habe ich noch gar nicht weiter verfolgt ?


In dem anderen Punkt stimme ich zu, hatte vorher nie Kontakt mit Anwälten oder Gerichten.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 23. Januar 2020, 08:28:56
Da hat einer seine Bewerbung auf das Mandat: ich war (nicht mehr) jung, aber brauchte das Geld, ja durchaus subtil rausgehauen.

Ertappt. Jeder neue User bekommt von mir als Erstes eine PM mit meinen Kanzleidaten und eine ZIP-Datei mit den 100 schönsten Dankesbriefen aus dem In- und Ausland. Nur Du nicht; ich wußte, daß Du zu schlau bist, darauf reinzufallen.  8)
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 23. Januar 2020, 08:57:12
was ist mit den Mietern einer Eigentumswohnung, die wegen angeblichen Eigenbedarf rausgeklagt werden?
Den fleißigen Arbeitnehmern, die gefeuert werden, weil irgendeine Heuschrecke den Laden übernimmt und optimiert?
Den vielen Verkehrsopfern?
Den Opfern von Ärzte-, Handwerker- und sonstigen Pfuschern?

Alle selbst Schuld. Bei vernünftiger, selbstorganisierter Lebensweise passiert denen so was nicht.  8)

Zitat
Auf welchem Planeten lebst du denn?

Wo die Simplemachines alle herkommen: I'm just a sweet transvestite from Transexual, Transylvania (https://www.youtube.com/watch?v=h3kkbZU-JtY)
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Nikibo am 23. Januar 2020, 09:43:54
Bei vernünftiger, selbstorganisierter Lebensweise sieht man Gerichte und Anwälte nicht unbedingt aus der Nähe.
Ich lach mich tot.
Wenn das bei Dir bisher so war, dann bete mal fleißig, dass das so bleibt.
Beten ist aber nur so wirkungsvoll wie Dein Satz glaubwürdig ist.
Titel: Re: Wohnungsverweis trotz Trennung
Beitrag von: Yossarian am 23. Januar 2020, 11:11:55
Wenn das bei Dir bisher so war, dann bete mal fleißig, dass das so bleibt.

Yep. Zu viel echtes Leben würde Teile des Simple nur verunsichern.  8)