Wichtig ist hier zu wissen, ob er beim MKD nach Aktenlage begutachtet wurde oder persönlich? Wenn nur nach Aktenlage, lohnt sich ein Widerspruch. Der behandelnde krankschreibende Arzt wird regelmäßig von der Krankenkasse angefragt und kann der Krankenkasse einen Zweizeiler schreiben, dass er eine persönliche Begutachtung empfiehlt. Wurde er persönlich begutachtet und beschieden, dass er arbeitsfähig ist, dann fragt man sich natürlich, warum der MDK das so sieht. Der behandelnde krankschreibende Arzt kann das Gutachten anfordern und man gewinnt wenigstens Klarheit.
Dass die Reha abgelehnt wurde, leuchtet mir auch nicht ein. Bei längerer Krankschreibung und den daraus resultierenden Anfragen, die der Arzt erhält, muss dieser, wenn er die Reha unterstützt, das Kreuz setzen bei "die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet". Dann leitet im Normfall die Krankenkasse selber die Reha ein und diese werden seltenst abgelehnt.
Also stellt sich für mich zuallerst die Frage, ob der behandelnde Arzt den Patienten tatsächlich ausreichend unterstützt und ihn auch wirklich für krank hält. Auch wenn das MDK-Gutachten nach Aktenlage erfolgte, müssen ja die vorliegenden Arztberichte ausgesagt haben, dass er gar nicht sooo krank ist.
Fast alle Kassen bieten zwischenzeitlich Sozialberatungen für ihre Versicherten an. Da er erst im November 2018 ausgesteuert werden würde, muss er sich schleunigst darum kümmern, sich dort beraten zu lassen.
Wenn er eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen will, muss er vorher in eine stationäre Reha, das klappt anders nicht.
Er könnte natürlich, wenn gar nix mehr geht, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch hierzu kann der Arzt eine Bescheinigung für das Amt ausstellen, dass die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt, dann bekommt er keine Sperre und hat wenigstens mal ein Jahr die vollen Bezüge.