Autor Thema: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?  (Gelesen 8294 mal)

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Offline grashopper

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Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« am: 17. Februar 2018, 21:56:44 »
Der Mann einer Freundin, etwas über 60, hat folgendes Problem mit kurzer Zusammenfassung:

Seit Jahrzehnten im Handwerker-Bereich tätig und aufgrund körperlicher Beschwerden (Schmerzen in den Knochen) attestiert arbeitsunfähig.

Eine Reha wurde abgelehnt (Widerspruch läuft).

Der MdK (Medzinischer Dienst der Krankenversicherung) stellte jedoch fest, dass er arbeitsfähig sei.

Am ersten Tag der Arbeitsaufnahme vor kurzem stellte der Arbeitgeber fest, dass er - weil krümend vor Schmerzen - nicht arbeiten kann und schickte ihn zum Betriebsarzt, der ihn weiter zum behandelnden Arzt leitete. Der ihn wiederum weiterhin krankgeschrieben hat.

Nur zahlt momentan keiner mehr. Arbeitgeber nicht, Krankenkasse nicht wegen MdK, Rentenversicherung nicht (da sowieso  Reha erst einmal abgelehnt).

Was kann der Mann jetzt am dringlichsten tun? Er steht jetzt erst einmal ohne Einkommen da!

PS: Anspruch auf Krankengeld besteht noch bis November 2018.



"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Korinthenkackerin

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #1 am: 17. Februar 2018, 22:30:22 »
Wichtig ist hier zu wissen, ob er beim MKD nach Aktenlage begutachtet wurde oder persönlich? Wenn nur nach Aktenlage, lohnt sich ein Widerspruch. Der behandelnde krankschreibende Arzt wird regelmäßig von der Krankenkasse angefragt und kann der Krankenkasse einen Zweizeiler schreiben, dass er eine persönliche Begutachtung empfiehlt. Wurde er persönlich begutachtet und beschieden, dass er arbeitsfähig ist, dann fragt man sich natürlich, warum der MDK das so sieht. Der behandelnde krankschreibende Arzt kann das Gutachten anfordern und man gewinnt wenigstens Klarheit.

Dass die Reha abgelehnt wurde, leuchtet mir auch nicht ein. Bei längerer Krankschreibung und den daraus resultierenden Anfragen, die der Arzt erhält, muss dieser, wenn er die Reha unterstützt, das Kreuz setzen bei "die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet". Dann leitet im Normfall die Krankenkasse selber die Reha ein und diese werden seltenst abgelehnt.

Also stellt sich für mich zuallerst die Frage, ob der behandelnde Arzt den Patienten tatsächlich ausreichend unterstützt und ihn auch wirklich für krank hält. Auch wenn das MDK-Gutachten nach Aktenlage erfolgte, müssen ja die vorliegenden Arztberichte ausgesagt haben, dass er gar nicht sooo krank ist.

Fast alle Kassen bieten zwischenzeitlich Sozialberatungen für ihre Versicherten an. Da er erst im November 2018 ausgesteuert werden würde, muss er sich schleunigst darum kümmern, sich dort beraten zu lassen.

Wenn er eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen will, muss er vorher in eine stationäre Reha, das klappt anders nicht.

Er könnte natürlich, wenn gar nix mehr geht, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch hierzu kann der Arzt eine Bescheinigung für das Amt ausstellen, dass die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt, dann bekommt er keine Sperre und hat wenigstens mal ein Jahr die vollen Bezüge.
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Offline Yossarian

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #2 am: 17. Februar 2018, 23:03:14 »
Der MdK (Medzinischer Dienst der Krankenversicherung) stellte jedoch fest, dass er arbeitsfähig sei.

Wer hat das MdK-Gutachten veranlaßt? Die Krankenkasse?

Das Perfide ist, daß nicht er selbst Widerspruch gegen die Entscheidung des MdK einlegen kann, sondern daßsein behandelnder Arzt das tun muß.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 23:08:02 von Yossarian »
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Offline Yossarian

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #3 am: 17. Februar 2018, 23:07:42 »
Er könnte natürlich, wenn gar nix mehr geht, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch hierzu kann der Arzt eine Bescheinigung für das Amt ausstellen, dass die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt, dann bekommt er keine Sperre und hat wenigstens mal ein Jahr die vollen Bezüge.

Von allen Möglichkeiten eine der schlechtesten. Das Arbeitsamt wird den Leistungsbeginn für das AlG1 vorläufig 12 Wochen später feststellen, und dann kann man zittern, ob die das mit dem Attest fressen bis zum endgültigen Bescheid. Und die Wahrscheinlichkeit, daß sich der Amtsarzt des Arbeitsamts hinter dem MdK versteckt, ist groß.

Vertrackte Situation.
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Offline ganter

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #4 am: 18. Februar 2018, 00:01:19 »
Es gibt Fachanwälte für Sozialrecht, die beschäftigen sich jeden Tag mit solchen Fällen.
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Offline grashopper

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #5 am: 18. Februar 2018, 10:12:05 »
Sischa datt, Ganter. Ggf. kommen die beiden auch nicht umhin, einen Anwalt einzuschalten. Im Moment sehen sie sich noch in einem Kreislauf der Unzuständigkeiten.

Korinthe und Yossi, der MdK hat mit Beauftragung durch die Krankenkasse nach Aktenlage entschieden. Danke für die Infos. Ich gebe sie gerne weiter.

Der Widerspruch zur Reha läuft derzeit. Inzwischen entscheidet und gewährt doch die Deutsche Rentenversicherung über die Gewährung von Reha-Maßnahmen, oder gibt es da - außer bei Beamten - noch weitere Ausnahmen (hier wäre es die AOK)?
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Offline nigel48

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #6 am: 18. Februar 2018, 10:39:57 »
RV ist für reha zur wiederherstellung der arbeitsfähigkeit.

KV reha zur wiedeh. der gesundheit.  ( da macht sich einezusatzversicherung tagegeld bezahlt.) du kriegst dann geld für die kur. bei der rv kriegste weniger und mußt zuzahlen.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #7 am: 18. Februar 2018, 11:40:10 »
Korinthe und Yossi, der MdK hat mit Beauftragung durch die Krankenkasse nach Aktenlage entschieden. Danke für die Infos. Ich gebe sie gerne weiter.

Das ist schon mal ein Lichtblick. Der Arzt soll dem Bescheid widersprechen und auf eine persönliche Begutachtung des MDK bestehen. Haben wir in der Praxis schon öfter gemacht. Dann zur persönlichen Begutachtung natürlich sämtliche Befunde mitnehmen.

und dann kann man zittern, ob die das mit dem Attest fressen bis zum endgültigen Bescheid.

Klappt bei uns immer. Ist nicht mal ne große Sache. Da gibt es einen Vordruck des Amtes über die Aufgabe des Berufs aus gesundheitlichen Gründen und der Arzt muss lediglich ankreuzen, dass es so ist. Man muss nicht mal eine detailierte Begründung hinschreiben. Vielleicht wird es aber auch so anerkannt aufgrund unseres Fachgebietes, das kann ich nicht beurteilen.

Der Widerspruch zur Reha läuft derzeit. Inzwischen entscheidet und gewährt doch die Deutsche Rentenversicherung über die Gewährung von Reha-Maßnahmen, oder gibt es da - außer bei Beamten - noch weitere Ausnahmen (hier wäre es die AOK)?
Ich weiß von einigen Mitarbeitern unserer Arbeitsstelle, dass die DR in den überwiegenden Fällen erst einmal ablehnt.

Die Maßnahme gewähren oder ablehnen kann tatsächlich nur die kostentragende Stelle. Wenn der Reha-Antrag über die DRV gestellt ist, hat die Kasse keinerlei Entscheidungsmöglichkeit. Allerdings, wie oben geschrieben, zwingt ermuntert die Kasse bei längeren AU-Zeiten den Versicherten zum Reha-Antrag und dies immer dann, wenn der Arzt bei der Arztanfrage bei Punkt 6 "medizinische Reha" ankreuzt und bei Punkt 8 das Kreuz bei "Besteht oder droht eine Erwerbsminderung" auf "Ja" setzt.

Wir haben bei uns im Fachgebiet eine eher niedrige Zahl von Ablehnungen. Oft bekommen wir die Anträge der Hausärzte zu sehen, gerade dann, wenn diese abgelehnt wurden und wundern uns dann nicht über die Ablehnung, sondern wie nichtssagend der Antrag des Hausarztes ausgefüllt wurde  :.). Für knapp 30 Euro geben sich Hausärzte oft wenig Mühe mit den Anträgen. Wir haben in der Praxis ziemlichen Ehrgeiz, einen abgelehnten Antrag durchzuboxen und ich würde mal sagen, wir sind bei Widersprüchen ziemlich gut  :evil.

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Offline Eisenbahner

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #8 am: 18. Februar 2018, 18:31:16 »
Hallo, ich bin der Eisenbahner und ganz neu hier im Forum. Ich bin der „Fall“ den Grasshopper hier beschrieben hat.
Ich beschreibe meinen Fall nochmal ganz genau:
Ich bin seit dem 17.05.2017 krank geschrieben und war im Januar bis zum 31.01.18 von meiner Hausärztin krankgeschrieben. Der MDK schrieb am 16.01. das sie denken, ich könne am 26.01. wieder arbeiten. Darauf schrieb meine Ärztin dem MDK zurück warum dem nicht so sei. Da ich dann in den nächsten Tagen nichts hörte bin ich am 26.01. ( dem letzten Tag meiner Krankschreibung laut MDK)  zur AOK , dort wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt, das ich NICHT mit Schmerzen am Montag dem 29.01. zur Arbeit gehen muss.
Also blieb ich zuhause. Am 01.02.2018 kam der Brief der AÖK das der MDK auch nach dem Brief meiner Ärztin und den von ihr nachgereichten Befunden( MRT usw.) bei seiner Meinung bleibt das ich arbeiten kann. Ich bin dann an diesem Tag noch zum Arbeitsamt ( hatte  man mir bei der AOK
geraten ). Dort wurde mir gesagt ich müsse erst mal ALG 1 beantragen, das würde aber sicherlich abgelehnt werden und erst dann könnte ich Hartz 4 beantragen, für die Zeit wo ich kein Krankengeld und auch kein Gehalt bekomme. Ich verstehe nicht wieso ich Geld vom Arbeitsamt bekommen soll,denn ich bin ja nicht arbeitslos, aber ich nahm die ganzen Papiere zum Ausfüllen mit. Dort sagte man mir aber auch ich solle nochmal zu meinem Arzt zwecks weiterer Krankschreibung?????

Dann bin ich auch noch an diesem Tag zu meiner Ärztin um alles mit ihr zu besprechen. Sie sagte mir Sie könne mich nicht weiter krank schreiben weil Sie sich nicht über den MDK hinwegsetzen kann auch wenn Sie nicht derem Meinung ist. Sie schrieb mich dann nur noch für den 01.02. krank damit keine Lücke entsteht und sagte ich müsse am nächsten Tag zur Arbeit.
Somit ging ich am Freitag dem 02.02. zur Arbeit. Dort hatte man nichts für mich zu tun und es wurden nur mein Arbeits Handy und mein Laptop auf Vordermann gebracht. Und mir wurde dort gesagt das ich am Montag dem 5. Februar zur Betriebsärztin gehen solle. Dieses tat ich dann auch und die Betriebsärzten sagte mir dass ich so nicht arbeiten kann. Die Betriebsärztin  sagte mir dass ich eine Reha beantragen soll worauf hin ich ihr sagte das ich da schon bei bin. Die Betriebsärztin schickte mich dann wieder zu meinem Hausarzt dass er mich wieder krankschreiben solle. Dieses tat ich dann auch und mein Hausarzt schrieb mich bis zum 4. März krank und seitdem bin ich wieder zu Hause .
Ich habe auch Widerspruch am 05.02. eingereicht und Akten Einsicht von der AOK verlangt.

Daraufhin bekam ich am Freitag dem 16.02. Post von der AOK mit den Unterlagen der AOK vom letzten Jahr bis zum 30.01.2018. Wobei  aber nur 2 kurze Stellungnahmen ( 1-2 Sätze) des Arztes vom MDK sind und überhaupt kein Gutachten oder Ähnliches. Ich wurde ja auch noch nie vom MDK persönlich untersucht. In diesem Schreiben der AOK steht das meine Ärztin eine ausführliche medizinische Begründung einreichen soll. Sie hat ja aber schon alle Befunde zum MDK geschickt aber ich werde sie nochmal bitten eine ausführliche Stellungnahme zu senden. Denn nur dann kann der MDK nochmal eine Stellungnahme abgeben. Ich hatte bei dem Widerspruch auch auf Krankengeldfortzahlung bestanden, aber sie schrieben der eingelegte Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und ich möchte mich doch bitte an das Arbeitsamt wenden um Hartz IV zu beantragen.
Auf die neuerliche Krankmeldung bis zum 4. März und die Beurteilung der Betriebsärztin haben sie nichts geschrieben.
 Wie seht ihr das so?

Offline Yossarian

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #9 am: 18. Februar 2018, 18:50:04 »
Wie seht ihr das so?

Du wirst nicht drumherum kommen, Deine Geschichte baldmöglichst noch mal einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt zu erzählen.

Laß Dich als kurzfristige Sofortmaßnahme von einem anderen Arzt mit einer anderen Diagnose (von mir aus Grippe, Burn out oder Beulenpest) krank schreiben, damit Du wieder in die Entgeltfortzahlung kommst.
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Offline grashopper

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #10 am: 18. Februar 2018, 19:41:22 »

Laß Dich als kurzfristige Sofortmaßnahme von einem anderen Arzt mit einer anderen Diagnose (von mir aus Grippe, Burn out oder Beulenpest) krank schreiben, damit Du wieder in die Entgeltfortzahlung kommst.
Je nach (für den Eisenbahner geltenden) Tarifvertrag müsste er aber dann mindestens 1 Tag gearbeitet haben, damit die Entgeltfortzahlung wieder beginnt, oder? Sonst wird doch ggf. alles dem aktuellen Krankheitsstand zugerechnet.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #12 am: 18. Februar 2018, 21:33:39 »
Je nach (für den Eisenbahner geltenden) Tarifvertrag müsste er aber dann mindestens 1 Tag gearbeitet haben

Er hat doch nachweisbar mindestens einen Tag lang versucht, zu arbeiten. Am Arbeitsplatz sitzen und nichts zu tun zu haben, zählt.
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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #13 am: 25. Februar 2018, 08:58:58 »
Ich weiß nicht, ob der Eisenbahner selbst nochmal hier vorbei kommt.

Aber nach Info seiner Frau wurde dem Widerspruch inzwischen entsprochen,so dass er weiter Krankengeld von der Kasse erhält.
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Offline Yossarian

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Re: Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
« Antwort #14 am: 25. Februar 2018, 10:38:09 »
Prima! Dann ist ja alles wieder im Lot.  :)
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