Das ist
A: nicht wirklich neu
und
B: ist der Text in der NZZ auch ziemlich seifig, weil zwar einige knackige Beispiele genannt werden, aber dabei jeweils jeder Hinweis fehlt, welche Lesart vorzuziehen ist. Wirkliche textkritische Arbeit mach so etwas nämlich möglich.Den Vogel schießt der Schlussabschnit über dsa Erbrecht ab, denn da wird zwar ein Konflikt heraufgebschworen, aber ob es zu dieser Stelle (irgendwo in der 2. Sure, wenn ich mich richtig erinnere) eine Variante existiert, steht nicht dabei.